Pflegegeld gibt es auch ohne Pflegeperson – und so unterstütze ich Sie beim Widerspruch

Ich erhalte viele Anrufe von Pflegebedürftigen, deren Pflegekasse die Zahlung des Pflegegeldes eingestellt haben. Zumeist haben sie meinen ersten Artikel zu dem Thema „Keine Pflegeperson, kein Pflegegeld? – Falsch!“ gelesen. Grundsätzlich gilt – unabhängig vom Bundesland, dass das Pflegegeld auch dann gezahlt wird, wenn keine externe Pflegeperson eingebunden ist. Oft behaupten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Pflegekassen, es müsste zwingend eine bestimmte Person benannt sein, um Anspruch auf Pflegegeld zu haben. Doch das ist falsch und rechtswidrig.
Was heißt das konkret für Sie?
Das Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die den Zweck hat, pflegebedürftige Menschen zu unterstützen, wenn sie ihre Versorgung eigenständig – zum Beispiel durch Angehörige, Freunde oder sogar allein – organisieren. Es ist nicht Voraussetzung, dass eine bestimmte Pflegeperson mit der Hilfe betraut wird. Der Anspruch auf Pflegegeld entsteht allein dadurch, dass ein Pflegegrad festgestellt wurde und die häusliche Pflege sichergestellt ist.
Viele organisieren ihre Pflege in Eigenregie mit einem Netzwerk von Unterstützerinnen und Unterstützern. Sie bewältigen die Situation, ohne dabei auf eine bestimmte Person zurückzugreifen. Das Pflegegeld steht ihnen in diesem Fall trotzdem zu.
Was ist zu tun, wenn das Pflegegeld abgelehnt wird?
Wenn Pflegekassen das Pflegegeld ablehnen oder zurückfordern, weil keine Pflegeperson benannt wurde, lohnt sich ein genauer Blick auf die Rechtslage – und vor allem der Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse.
Beim Thema Pflegegeld und Widerspruch kennen viele die eigenen Ansprüche und Rechte nicht ausreichend und sind auf professionelle Unterstützung angewiesen.
Ich helfe Ihnen beim Widerspruch
Als erfahrene Pflegeberaterin und Pflegesachverständige unterstütze ich Sie gerne dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Sie können mich mit dem Widerspruch gegen einen abgelehnten Pflegegeldbescheid wegen fehlender Pflegeperson beauftragen.
Ich prüfe Ihren Fall sorgfältig, erkläre Ihnen die Rechtslage und übernehme die gesamte Korrespondenz mit der Pflegekasse. So erhöhen Sie Ihre Chancen, das Ihnen zustehende Pflegegeld auch tatsächlich zu bekommen auch wenn keine Pflegeperson festgelegt ist.
Mein Angebot im Überblick:
- Erklärung Ihrer Ansprüche auf Pflegegeld, auch ohne Pflegeperson
- Prüfung des Bescheids der Pflegekasse
- Erstellung und Einreichung eines Widerspruchs
- Begleitung des gesamten Verfahrens bis zur Entscheidung
Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie Unterstützung bei einem Widerspruch benötigen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte als Pflegebedürftige*r gewahrt werden!
Aber haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich Ihnen keine Schritt-für-Schritt-Anleitung für einen eigenen Widerspruch wegen des Pflegegeldes ohne Pflegeperson zur Verfügung stelle.
Stattdessen übernehme ich gerne persönlich den kompletten Ablauf für Sie – von der Prüfung des Bescheids bis zur Einreichung und Begleitung des Widerspruchs.
Für Sie ist dieser Service kostenlos, sofern der Widerspruch erfolgreich ist. In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse die Verfahrenskosten. Sie werden sogar Ihr Pflegegeld nachgezahlt bekommen. Sie gehen also keinerlei finanzielles Risiko ein und können sich darauf verlassen, dass Ihr Anliegen professionell und engagiert vertreten wird.
Kontaktieren Sie mich einfach – ich freue mich darauf, Ihnen weiterzuhelfen!