Diese Vorteile bietet eine Pflegesachverständige als Rechtsdienstleisterin

In Deutschland ist es nach § 2 Rechtsdienstleitungsgesetz streng geregelt, wem es erlaubt ist, Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Diese strenge Regulierung der Tätigkeit besteht, weil Rechtsdienstleistungen unter anderem Tätigkeiten in konkreten, fremden Angelegenheiten sind, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalles erfordern. Ich bin 2008 als Rentenberaterin für das Teilgebiet der gesetzlichen Pflegeversicherung im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit als Pflegesachverständige vom Oberlandesgericht Köln zugelassen worden.

Durch diese Zulassung kann ich im Bereich der Pflegeversicherung so handeln, wie ein Anwalt bzw. eine Anwältin, obwohl ich kein abgeschlossenes Jurastudium habe.
Für diese Zulassung war es allerdings erforderlich, dass ich eine spezielle Sachkundeprüfung vor dem Landessozialgericht NRW in Essen erfolgreich ablegen musste.

Gesetzliche Kassen übernehmen Rechtsverfolgungskosten

Die Zulassung als Rentenberaterin für das Teilgebiet gesetzliche Pflegeversicherung bedeutet, dass ich Sie in allen Verfahren gegen Ihre Pflegeversicherung, etwa bei der Antragsstellung, einem abgelehnten oder zu niedrigen Pflegegrad, abgelehnten Pflegehilfsmitteln rechtlich vertreten darf. Wenn ich Sie rechtlich gegenüber Ihrer Pflegekasse, etwa in einem Widerspruchsverfahren vertrete, bin ich verpflichtet, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abzurechnen. Das bietet Ihnen in NRW einen erheblichen Vorteil: ist ein Widerspruchsverfahren gegen Ihre Pflegekasse erfolgreich, muss die Pflegekasse mein Honorar, die Rechtsverfolgungskosten, tragen. Dies kann im Rahmen einer Erstattung oder einer Abtretung erfolgen. Bei der Erstattung gehen Sie mit der Bezahlung meines Honorars in Vorleistung und beantragen bei Ihrer Pflegekasse die Übernahme Ihrer verauslagten Kosten. Wenn Sie die Rechtsverfolgungskosten zu Beginn des Verfahrens an mich abtreten, dann übernehme ich die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse selbst. Sie müssen nicht in Vorlage gehen.

Die Vorteile der Pflegesachverständigen

Was ist aber nun Ihr Vorteil, wenn Sie statt eines Anwaltes, mich als Pflegesachverständige mit Ihrer Vertretung im Widerspruchsverfahren, etwa bei einem abgelehnten oder zu niedrigen Pflegegrad, beauftragen?
Als Pflegefachkraft und Pflegesachverständige mit über 35 Jahren Berufserfahrung verfüge ich über tiefergehende Kenntnisse im pflegerischen Bereich, als ein Anwalt oder eine Anwältin. Zudem bin ich auf den Bereich der Pflegeversicherung spezialisiert. Daher kann ich bereits im Vorfeld eines Widerspruchsverfahrens sehr gut beurteilen, ob ein Widerspruch überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Hier liegt meine „Trefferrate“ bei über 90 %. Und das Gute: wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht, rate ich Ihnen von einem Widerspruch ab und erkläre Ihnen aber genau, woran Ihr Antrag gescheitert ist und was ggf. bei einem erneuten Antrag zu beachten wäre.

Beispiele für eine rechtliche Vertretung

Nachfolgend führe ich Ihnen beispielhaft auf, wann es sich für Sie lohnen kann, mit mir Kontakt aufzunehmen, um mich mit Ihrem Verfahren zu beauftragen:

  • Pflegegrad abgelehnt oder im Höherstufungsantrag zu niedrig bewertet.
  • Maßnahmen der Wohnungsanpassung nach § 40 SGB XI wurden abgelehnt.
  • Die Pflegekasse stellt Ihre Leistung gegen Ihren Wunsch von Pflegegeld auf Pflegesachleistung um, etwa weil eine Pflegeperson fehlt.
  • Nutzung der Pflegesachleistungen durch Nachbarschaftshelferinnen und -helfer.
  • Umwandlung von bis zu 40 % der Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen.