Nachbarschaftshilfe wurde in NRW entbürokratisiert

Für Pflegebedürftige besteht schon immer die Möglichkeit, im Einzelfall einen so genannten Nachbarschaftshelfer von der Pflegekasse anerkennen zu lassen, über den die 125,00 Euro Entlastungsleistungen genutzt werden können. Die Hürde war stets, dass der Nachbarschaftshelfer – unabhängig von seinen übernommenen Aufgaben – einen kleinen Pflegekurs absolvieren bzw. nachweisen musste. Lediglich Personen mit einschlägiger Ausbildung, etwa HeilerziehungspflegerInnen oder PflegehelferInnen mussten keinen Kurs nachweisen.
Ein Qualifizierungkurs ist nicht mehr erforderlich
Seit 1. Januar gilt eine neue Regelung bei der Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige. Die Teilnahme an einem Qualifizierungskurs ist nicht mehr zwingend erforderlich.
Es reicht jetzt aus, ein Informationsangebot der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz in Anspruch genommen, oder die 50-seitige Broschüre „Nachbarschaftshilfe – Tipps und Informationen für Helfende “ gelesen zu haben.
Informationsangebote der Regionalbüros finden Sie auf der Seite der Nachbarschaftshilfe. Die Broschüre können Sie auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) kostenlos herunterladen.
Mit der neuen Regelung soll die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführte befristete Ausnahmeregelung ab, die zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen wäre, abgelöst werden.
Die Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) wurde entsprechend ergänzt.