Die Pauschale für den Hausnotruf wurde erhöht
Die monatliche Kostenpauschale für den Hausnotruf, die von der Pflegekasse übernommen wird, wurde angehoben.
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad erhalten, wenn sie allein leben oder ein besonderer Sicherheitsbedarf vorliegt, einen Zuschuss zu den Kosten eines Hausnotrufs. Bisher zahlte die Pflegekasse hierfür pauschal bis zu 25,00 €. Diese Pauschale wurde nun auf 27,00 € erhöht.
Bei vielen Anbietern fallen monatlichen Kosten für den sogenannten Basistarif von genau 27,00 € an. Dadurch ergibt sich für die pflegebedürftige Person in diesen Fällen kein Eigenanteil.
In den meisten Fällen erfolgt die Abrechnung des Hausnotrufs direkt zwischen dem Anbieter und der Pflegekasse. Hiervon ausgenommen sind privat Versicherte sowie Beihilfeberechtigte. Diese müssen die Rechnung bei ihrer Pflegekasse und gegebenenfalls zusätzlich bei der Beihilfestelle zur Erstattung einreichen.
Wann ein Anspruch auf einen Hausnotruf besteht
Um einen Hausnotruf zu erhalten, der von der Pflegekasse bezuschusst wird, müssen bestimmte gesetzlich geregelte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst ist zwingend erforderlich, dass mindestens ein Pflegegrad 1 vorliegt.
Darüber hinaus wird vorausgesetzt, dass die pflegebedürftige Person allein lebt oder tagsüber überwiegend allein ist, beispielsweise wenn eine im Haushalt lebende Pflegeperson berufstätig ist.
Aus medizinischer Sicht muss die Wahrscheinlichkeit bestehen, dass jederzeit eine Notsituation eintreten kann, etwa durch einen Sturz. Zusätzlich ist Voraussetzung, dass die pflegebedürftige Person in einer solchen Situation nicht in der Lage wäre, selbstständig über ein reguläres Telefon einen Notruf abzusetzen.
In der Praxis übernehmen die Anbieterinnen und Anbieter des Hausnotrufs in den meisten Fällen die Abstimmung mit der Pflegekasse, sodass für die pflegebedürftige Person nur ein geringer organisatorischer Aufwand entsteht.
Das Notrufsystem wird in der Regel an die vorhandene Festnetztelefonleitung angeschlossen. Es stehen jedoch auch Systeme zur Verfügung, die über eine SIM-Karte funktionieren und somit auch außerhalb der Wohnung, beispielsweise im Garten, genutzt werden können.
In der Basisvariante informiert der Notrufanbieter im Notfall bis zu drei registrierte Kontaktpersonen. Darüber hinaus werden auch erweiterte Leistungen angeboten, bei denen der Anbieter im Notfall selbst zur pflegebedürftigen Person kommt, um Unterstützung zu leisten.
Tipp: Wenn bei Ihnen eine erhöhte Sturzgefahr besteht, sollten Sie gezielt nach einem Notrufsender mit integriertem Sturzdetektor fragen, da dieser im Bedarfsfall bei einem Sturz automatisch einen Notruf auslöst. Wenn Sie Ihr indviduelles Sturzrisiko ermitteln möchten, dann machen Sie den Test.
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