Pflegeberatung nach § 37 SGB XI – Pflichttermin oder wertvolle Hilfe?

Wenn Sie Angehörige zu Hause pflegen, wissen Sie: Pflege bedeutet mehr als nur körperliche Unterstützung – es geht um Organisation, Fachwissen und emotionale Stärke. Genau hier spielt die Pflegeberatung nach § 37 SGB XI eine zentrale Rolle. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben für Empfängerinnen und Empfänger von Pflegegeld, aber vor allem eine wertvolle Unterstützung im Pflegealltag.

Was ist die Pflegeberatung nach § 37 SGB XI?

Der § 37 SGB XI betrifft Pflegebedürftige, die ihre Pflege zu Hause selbst, bspw. mit Angehörigen, Freunden oder Bekannten organisieren und Pflegegeld beziehen. Wer ausschließlich Pflegegeld erhält, muss in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz durch eine zugelassene Beratungsstelle durchführen lassen:

  • Pflegegrad 2 & 3: alle 6 Monate
  • Pflegegrad 4 & 5: alle 3 Monate

💡 Gut zu wissen: Die Beratung ist kostenlos, da die Pflegekasse die Kosten vollständig übernimmt.

Warum ist die Pflegeberatung so wichtig?

Viele sehen den Termin zunächst als lästige Pflicht. Tatsächlich bringt die Beratung nach § 37 SGB XI jedoch entscheidende Vorteile:

  1. Qualitätssicherung der häuslichen Pflege
    Die Pflegefachkraft prüft, ob die häusliche Pflege den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person entspricht und gibt bei Bedarf konkrete Verbesserungsvorschläge.
  1. Zugang zu wichtigen Hilfsmitteln und Leistungen
    Oft erfahren Pflegebedürftige und ihnen nahestehende Personen erst durch den Beratungsbesuch von Pflegehilfsmitteln, Wohnraumanpassungen oder zusätzlichen Leistungen wie Verhinderungspflege und Tagespflege.
  1. Entlastung für ehrenamtlich Pflegende
    Pflege ist körperlich und psychisch belastend. Die Beratung hilft, einer Überforderung vorzubeugen, indem sie auf Entlastungsangebote hinweist.
  1. Sicherung des Pflegegeldes
    Ohne den fristgerechten Nachweis kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen.

Ablauf der Beratung

Die Pflegefachkraft besucht die pflegebedürftige Person zu Hause. Typische Themen sind:

  • Veränderungen im Gesundheitszustand
  • Optimierung der pflegerischen Versorgung
  • Prüfung, ob alle Ansprüche aus der Pflegeversicherung genutzt werden
  • Empfehlung weiterer Unterstützungsmöglichkeiten

Nach dem Termin wird ein Beratungsnachweis erstellt und direkt an die Pflegekasse übermittelt.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung

Ist die Pflegeberatung verpflichtend?
Ja – wer Pflegegeld bezieht, muss die Beratung nach § 37 SGB XI in den vorgeschriebenen Intervallen wahrnehmen.

Was passiert, wenn man die Beratung versäumt?
Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen oder die Zahlung ganz einstellen.

Kann ich den Anbieter selbst wählen?
Ja – wichtig ist nur, dass die Einrichtung von der Pflegekasse anerkannt ist.

Fazit: Mehr als nur ein Pflichttermin
Die Pflegeberatung nach § 37 SGB XI ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Sie ist eine kostenlose Chance, Pflegequalität zu sichern, Belastungen zu reduzieren und zustehende  Leistungen zu nutzen. Wer sie als Unterstützung begreift, profitiert langfristig – sowohl als pflegebedürftige Person als auch als ehrenamtlich Pflegender.

💡 Tipp: Vereinbaren Sie den Beratungstermin rechtzeitig, um Fristen einzuhalten und das Pflegegeld zu sichern.