Pflegesachverständige im Haftungsrecht – Expertin bei Pflegefehlern

Pflegeberatung Aachen, Pflegeberater, Pflegeberaterin NRW

Neben der Pflegeberatung arbeite ich auch als Pflegesachverständige. Ich werde in diesem Bereich bundesweit von Amts- und zumeist Landgerichten als Sachverständige bei Haftungsfragen in der Pflege eingesetzt. Oft werde ich von Kundinnen und Kunden, aber auch von Kolleginnen und Kollegen  gefragt, was ich da eigentlich mache. Deshalb möchte ich heute einmal erklären, wie ich als Pflegesachverständige arbeite.

Wenn in der Pflege Fehler passieren, können die Folgen für Betroffene schwerwiegend sein. In diesen Fällen spiele ich als Pflegesachverständige eine entscheidende Rolle. Ich prüfe, ob Pflegeleistungen fachgerecht erbracht wurden, und unterstütze Gerichte, Anwälte und Versicherungen mit neutralen Gutachten.

Was macht eine Pflegesachverständige?

Eine Pflegesachverständige ist in der Regel eine erfahrene Pflegefachkraft mit einer speziellen  Zusatzausbildung. Meine zentrale Aufgabe im Haftungsrecht ist, Pflegeleistungen objektiv zu bewerten.

Typische Aufgaben sind:

  • Analyse von Pflegedokumentationen und Behandlungsverläufen
  • Prüfung, ob Pflegefehler vorliegen
  • Abgleich mit aktuellen Pflegestandards und gesetzlichen Vorgaben
  • Ermittlung von Schadensursachen
  • Erstellung schriftlicher Pflegegutachten
  • Gegebenenfalls Aussage bei Beweiserhebungen vor Gericht

Wann wird eine Pflegesachverständige eingeschaltet?

Als Pflegesachverständige werde ich hinzugezogen, wenn der Verdacht besteht, dass ein Pflegefehler zu einem gesundheitlichen oder finanziellen Schaden geführt hat.

Typische Fälle im Haftungsrecht sind bspw.:

  • Dekubitus (Druckgeschwür) durch fehlende Lagerung
  • Sturzereignisse ohne ausreichende Sicherungsmaßnahmen
  • Fehlerhafte Wundversorgung
  • Hygienemängel mit Infektionsfolgen

Meine Arbeitsweise im Haftungsfall

Zunächst prüfe ich nach meiner Ernennung zur Sachverständigen durch das Gericht, ob der Fall in meinen Fachbereich fällt und ich ihn beurteilen kann. Sollte das der Fall sein, bestätige ich dem Gericht die  Übernahme der Aufgabe un gehe strukturiert in den nachfolgenden Schritten vor:

  1. Dokumentenprüfung
    Sichtung von Pflegeakten, Arztberichten, Medikamentenplänen und Übergabeprotokollen.
  2. Fachliche Bewertung
    Vergleich der tatsächlichen Pflegehandlungen mit anerkannten Standards (z. B. Expertenstandards in der Pflege).
  3. Gutachtenerstellung
    Präzise und verständliche Darstellung der Ergebnisse für pflegerische Laien.
  4. Gerichtliche Unterstützung
    Erläuterung der Gutachtenergebnisse in einer mündlichen Beweiserhebung.

Bedeutung im Haftungsrecht

Als Pflegesachverständige sehe ich mich als Schnittstelle zwischen Pflegepraxis und Rechtswesen. So helfen ich dabei,

  • Pflegefehler sachlich einzuordnen,
  • berechtigte Ansprüche von Geschädigten zu untermauern,
  • unberechtigte Vorwürfe gegen Pflegekräfte zu widerlegen,
  • und langfristig die Pflegequalität zu sichern.

Meine Arbeit als Pflegesachverständigen im Haftungsrecht erfordert nicht nur tiefes Fachwissen in der Pflege, sondern auch juristisches Verständnis, Sorgfalt und absolute Neutralität. Denn meine Gutachten sind oft die entscheidende Grundlage für faire Urteile in Prozessen um Pflegefehler.

Neben den Gutachten im Auftrag von Gerichten erstelle ich auch Gutachten im Privatbereich. Da ich zusätzlich zugelassene Rechtsdienstleisterin im Bereich der Pflegeversicherung bin, übernehme ich für Privatpersonen auch Widerspruchsverfahren im Bereich der Pflegeeinstufung, Leistungsgewährung oder Hilfsmittelversorgung durch die Pflegekassen. Ich darf hier auch eine tiefergehende Rechtsberatung erbringen.
Als Rechtsdienstleisterin und Pflegesachverständige vereine ich meine Expertise in der  Pflege mit weitgehenden Kenntnissen der rechtlichen Situation.

Meine Arbeit als Pflegesachverständige beschränkt sich also keineswegs auf die Einschätzung eines Pflegegrades, sondern ist vielfältig und herausfordernd.