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Beratungsbesuch nach § 37 SGB XI
… ist zur Sicherstellung der häuslichen Pflege gesetzlich vorgeschrieben. Ich biete Ihnen mit meiner unabhängigen Beratung weit mehr als nur allgemeine Informationen.
Wenn Sie Pflegegeld erhalten, sind Sie je nach Pflegegrad verpflichtet, einen Beratungsbesuch eines Pflegedienstes oder einer zugelassenen Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen.
Ziel des Beratungsbesuches ist, mögliche Problembereiche in der häuslichen Pflege, wie etwa eine Überforderung der Pflegeperson, zu identifiizieren. Darüber hinaus soll im Rahmen der individuellen Beratung des Pflegebedürftigen und der pflegenden Angehörigen auf weitergehende Beratungs- und Unterstützungsangebote aufmerksam gemacht werden. Das heißt, Sie werden über Ihre Ansprüche gegenüber der Pflegekasse im Rahmen Ihres Pflegegrades aufgeklärt. Zudem erhalten Sie Informationen im Hinblick auf eine weitergehende Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI, Sie erhalten Hinweise zu Pflegekursen für Angehörige, zu individuellen Schulungen mit pflegefachlicher Anleitung beim IhnenZuhause sowie zu Möglichkeiten der Gesundheitsförderung und Prävention.
Die Intervalle für die Beratungsbesuche sind gesetzlich geregelt und müssen je nach Pflegegrad in vorgegebenen Zeitabschnitten stattfinden:
Pflegegrad 2 – 3 = einmal je Halbjahr
Pflegegrad 4 – 5 = einmal je Vierteljahr
Personen mit Pflegegrad 1 können den Beratungsbesuch freiwillig einmal im Halbjahr in Anspruch nehmen.
Wenn Sie Pflegesachleistungen erhalten, also ein Pflegedienst zu Ihnen kommt, müssen Sie keinen Beratungsbesuch durchführen lassen. Sie haben aber die Möglichkeit, den Beratungsbesuch freiwillig einmal im Halbjahr in Anspruch zu nehmen.
Die Kosten für den Beratungsbesuch rechne ich bei gesetzlich Versicherten direkt mit der Pflegekasse ab, so dass Ihnen weder Aufwand noch Kosten entstehen.
Privat Versicherte erhalten von mir eine Rechnung über den Beratungsbesuch , die sie bei der Pflegekasse (und ggfs. der Beihilfe) zur Erstattung einreichen können.
Pflegeberatung für Pflegebedürftige und Angehörige
Meine Pflegeberatung richtet sich an Pflegebedürftige selbst und auch an pflegende Angehörige.
Als Pflegeberaterin informiere, berate und unterstütze ich Sie bei allen Belangen, die Ihre eigene Pflegebedürftigkeit oder die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen betreffen. Das können Sie von mir erwarten:
- Ich informiere Sie umfassend über Ihre Ansprüche.
Sie sollten wissen, was im Pflegefall – dem eigenen oder dem eines Angehörigen – auf Sie zukommt. Ich informiere Sie daher nicht nur umfassend über Ihre Ansprüche gegenüber unterschiedlichen Leistungsträgern wie der Kranken- und Pflegekasse. Ich sage Ihnen auch klipp und klar, was auf Sie zukommen kann, wenn Sie bspw. die Pflege eines Angehörigen übernehmen. Den Inhalt und den Ablauf der Beratung bestimmen Sie und Ihre aktuelle Situation.
- Ich stärke Ihre Kompetenz im Umgang mit Leistungsträgern.
Ich sage Ihnen, welche Ansprüche Sie haben und wie Sie diese durchsetzen. Bei Bedarf übernehme ich Ihre Korrespondenz mit den Kassen.
- Ich unterstütze Sie, die Pflege optimal zu gestalten.
Wie Sie Ihre eigene Pflege oder die Pflege eines Angehörigen organisieren, hängt von vielen, unterschiedlichen Faktoren ab. Welche Hilfen tatsächlich erforderlich und nützlich sind, kann man nicht immer sofort erkennen. Deshalb sind Sie auf eine qualifizierte Beratung angewiesen. Dabei hat meine unabhängige Beratung den Vorteil, dass ich kein Verkaufsinteresse, etwa von Pflegeleistungen habe. Im Mittelpunkt meiner Beratung stehen nur Sie mit Ihren Interessen und Bedürfnissen.
- Ich unterstütze Sie im Rahmen der Pflegebegleitung, Ihre Ansprüche optimiert durchzusetzen.
Ich unterstütze Sie, die Leistungen der Pflegekasse zu optimieren und zeige Ihnen, wie Sie Ihre Ansprüche effektiv durchsetzen.
Sie entscheiden, ob ich die Korrespondenz mit Ihrer Pflegekasse und den Leistungserbringern, sowie die Durchsetzung Ihrer Ansprüche komplett übernehme oder ob ich Sie in der Korrespondenz und Umsetzung im Rahmen regelmäßiger Hausbesuche unterstütze.
Mit der Pflegebegleitung gehen Sie sicher, dass Sie Ihre Ansprüche umfassend nutzen und bestens versorgt sind.
- Ich helfe Ihnen in Überforderungssituationen.
Durch Überforderungssituationen können Sie Schwierigkeiten im Umgang mit der Erkrankung der pflegebedürftigen Person oder Ihrer eigenen, veränderten Rolle im Familienverbund bekommen. Diese Problematik bespreche ich mit Ihnen lösungsorientiert.
Beispielhafte Themen der Pflegeberatung
Die Bestandsaufnahme, um herauszufinden, ob es für Sie überhaupt möglich ist, die Pflege eines nahen Angehörigen zu übernehmen. Ich beantworte mit Ihnen gemeinsam die Fragen:
- Wie viel können Sie leisten?
- Wie viel wollen Sie leisten?
- Welche Hilfen können Sie in Anspruch nehmen?
Pflegeerleichterung durch Versorgung mit angemessenen Pflegehilfsmitteln und ggf. durch Wohnraumanpassung .
Welche Möglichkeiten der Wohnraumanpassung grundsätzlich bestehen, erfahren Sie HIER.
Anleitung bei der Ausführung von Pflegehandlungen zur langfristigen Erleichterung der (Körper-)Pflege – insbesondere für die Pflegeperson.
Familiäre Probleme bei der “Arbeits-Teilung” in der Versorgung eines pflegebedürftigen Angehörigen.
Klärung, ob die ambulante Versorgung ausreichend ist und wie sie bei Bedarf optimiert werden kann.
Und ich biete noch vieles andere mehr. Sprechen Sie mich einfach an!
Beratung per E-Mail
Manche Fragen und Probleme können auch schriftlich, also per E-Mail besprochen werden. Dazu teilen Sie mir Ihr Anliegen per E-Mail mit und ich beantworte Ihre Frage(n) ausführlich.
Zum Ablauf:
- Schritt: Sie schreiben mich per E-Mail an und teilen mir Ihren Beratungswunsch mit.
- Schritt: Ich teile Ihnen die Kosten und Zahlungsmodalitäten mit.
- Schritt: Sie schildern mir Ihr Problem in einer ausführlichen E-Mail.
- Schritt: Ich beantworte Ihre E-Mail ausführlich und stehe Ihnen auch bei Rückfragen zur Verfügung.
Ich prüfe im Rahmen der Pflegeberatung per E-Mail auch Einstufungsgutachten und / oder Ihre Schriftsätze auf pflegefachliche Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit.
Telefonische Pflegeberatung
Sie wohnen zu weit weg, um ins Büro zu kommen oder möchten keinen Hausbesuch? Viele Angelegenheiten aus der Pflege können auch telefonisch besprochen und geklärt werden. So lassen sich mit wenig Aufwand Fragen klären, wenn es beispielsweise darum geht, worauf Sie in Ihrem speziellen Fall bei der Begutachtung zur Pflegeeinstufung oder bei einem Widerspruch achten sollten. Ich biete Ihnen die unkomplizierte und zeitsparende telefonische Pflegeberatung gerne nach vorheriger Terminvereinbarung an.
Nehmen Sie mit mir Kontakt auf und nennen Sie Ihr Anliegen. Wir können dann Ihr Anliegen besprechen und abschätzen welche Kosten voraussichtlich auf Sie zukommen.
Hinweis
Unter dem folgenden Link finden Sie die Antworten zu den häufigsten 5 Fragen im Zusammenhang mit der telefonischen Pflegeberatung: FAQ telefonische Pflegeberatung
Pflegeberatung per Video
Die Pflegeberatung per Video richtet sich sowohl an die Pflegebedürftigen selbst, als auch an pflegende Angehörige. Hier können alle Themen, wie bei meinem “Vor-Ort- Beratungsangebot” lösungsorientiert bearbeitet werden.
Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass die Videoberatung in einigen Bereichen für die Darstellung einer bestimmten Problematik ausreicht, um bereits helfen zu können.
Nennen Sie mir Ihr Problem und ich sage Ihnen, ob in Ihrem Fall eine Videoberatung möglich ist.
Ablauf der Online-Beratung
- Senden Sie mir Ihre Anfrage per E-Mail zu. Bitte erläutern Sie darin Ihr Anliegen so detailgenau wie möglich.
- Bitte teilen Sie auch mit, ob Sie die Beratung per E-Mail, Chat oder als Videogespräch wünschen.
- Sie erhalten von mir eine E-Mail mit einem für mich verbindlichen und für Sie individuellem Angebot. Erst dann müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Video-Beratung beanspruchen möchten.
- Sie buchen den Videotermin verbindlich und erhalten von mir einen LInk zu einer Videosoftware, die dem deutschen Datenschutzrecht entspricht.
Rechtsberatung erfolgt nur im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung! Bei Bedarf und auf Ihren Wunsch hin, gebe ich Ihre weitergehende Anfrage gerne an meine Kooperationspartnerin Frau Rechtsanwältin Karin Stein weiter.