Wohnungsanpassung

Die Pflegekasse zahlt unter bestimmten Voraussetzungen pro Gesamtmaßnahme einen Zuschuss zu den Kosten, um das individuelle Wohnumfeld (in Bezug auf die Pflegebedürftigkeit) zu verbessern. Damit soll die Pflege ermöglicht werden. Außerdem soll der Pflegebedürftige auch möglichst lange in seinem häuslichen Umfeld bleiben können. Der Zuschuss wird ohne Prüfung des Einkommens  des Versicherten gewährt. Für den Versicherten wird auch kein Eigenanteil fällig.

Diese Maßnahmen können z. B. finanziert werden

Ausserhalb der Wohnung
  • Ebenerdiger Zugang ins Haus
  • Vergrößerung von Türen
  • Anordnung von Schaltern in Greifhöhe
  • Briefkästen in Greifhöhe
  • Anbringen von Haltestangen
  • Orientierungshilfen für Sehbehinderte
  • Treppenumbauten, Rampen und Treppenlifte
  • Abbau von Türschwellen
  • Installation von Türen mit pneumatischem Türantrieb
  • Öffnungssysteme für Haus- und Wohnungstüren

Ausgenommen: Parkplätze, Pflasterung des Hauszugangs

Innerhalb der Wohnung
  • Schaffung von Bewegungsflächen z. B. Installation der Anschlüsse für die Waschmaschine in der Küche, anstatt im Bad (Aufwendungen für Verlegung von Wasser- und Stromanschlüssen)
  • Änderung des Bodenbelags, um Stolperquellen, Rutsch – und Sturzgefahren zu beseitigen
  • Veränderung der Heizung, Heizungsventile in Greifhöhe
  • Änderung der Lichtschalter und Steckdosen, Reorganisation der Wohnung (Stockwerktausch)
  • Treppenlifte, Sitzlifte
  • Türvergrößerungen, Abbau von Türschwellen, Türanschläge
  • Fenstergriffe auf Greifhöhe
Küche
  • behindertengerechte Armaturen
  • rutschsicherer Bodenbelag
  • unterfahrbare Kücheneinrichtung
Bad
  • Einbau eines nicht vorhandenen Bades/WC
  • behindertengerechte Armaturen
  • ebenerdige oder barrierearme Dusche
  • rutschhemmende Bodenbeläge insbesondere in der Dusche
  • Dusche, wenn eine Badewanne nicht mehr genutzt werden kann
  • Anpassung der Höhe von Einrichtungsgegenständen, z. B. Sitzhöhe WC, höhenverstellbarer Waschtisch
  • Verbrühschutz
Schlafzimmer
  • rutschsicherer Bodenbelag
  • Lichtschalter und Steckdosen vom Bett aus zu erreichen / bedienen
  • behindertenadaptierter Kleiderschrank
Sofortmaßnahmen

Bereits mit wenig Zeit- und Kosteneinsatz können Anpassungsmassnahmen in der Wohnung getroffen werden. Hier einige Beispiele:

  • flache und rutschfeste Fußmatte an der Wohnungstür
  • Verlängerung der Schaltphasen für das Licht im Hausflur
  • Sitzgelegenheit zum Ausruhen auf jedem Treppenabsatz
  • Zweitschlüssel für alle Fälle beim Nachbarn hinterlegen
  • Läufer, Brücken, Teppichränder und Telefonkabel sind Stolperfallen und sollten entfernt werden.
  • täglich benutzte Dinge können in Greifhöhe (auch in den Schränken) platziert werden
  • für Kleiderschränke gibt es Kleider- oder Garderobenlifte, Montage des Toilettenpapierhalters vor dem Toilettensitz in Greifnähe
  • Lichtschalter, Telefon und / oder Notruf sollten vom Bett aus erreichbar sein

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