Pflegeberatung zum Pflegegrad, zu Ansprüchen und zum Widerspruch
… seit 2002 setze ich erfolgreich die Rechte und Ansprüche meiner Kundinnen und Kunden gegenüber den gesetzlichen und privaten Pflegekassen durch.
„Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen“
Mein Name ist Heike Bohnes. Ich berate Pflegebedürftige und pflegende Angehörige seit 2002 als unabhängige Pflegeberaterin, Pflegesachverständige und Rentenberaterin für das Teilgebiet gesetzliche Pflegeversicherung.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung ist es mir möglich, auch in schwierigen Situationen Lösungen zu finden, die von allen getragen werden.
Unabhängig
Zielstrebig
Qualifiziert
Mein Angebot an Sie:
Pflegeberatung
Ich informiere Sie unabhängige über alle Leistungen der Pflegekasse und wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen.
Pflegegutachten
Ich erstelle unabhängige Gutachten für Widerspruchs- und Gerichtsverfahren sowie Erbauseinandersetzungen.
Übernahme Widerspruch
Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse z. B. bei einem falschen Pflegegrad.
Beratungsbesuch nach § 37 SGB XI
Wer Pflegegeld erhält, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch durchführen lassen.
Die vorgegebenen Intervalle sind:
Pflegegrad 2 – 3 = einmal je Halbjahr
Pflegegrad 4 – 5 = einmal je Vierteljahr
Finanzielle Bewertung der Pflege
Welchen Wert hat Pflege?
Für Laien ist es schwierig, die Arbeit eines pflegenden Angehörigen finanziell zu bewerten. Ich habe hier ein spezielles, faires und nachvollziehbares Berechnungsmodell entwickelt.
Optimierung des Leistungsbezugs
Ich unterstütze Sie, alle Leistungen der Pflegekasse, auf die Sie Anspruch haben, optimal zu nutzen.
Bei Bedarf setze ich Ihre Ansprüche gemeinsam mit Ihnen oder per Vollmacht durch.
Aktuelles
Kurzfristige Arbeitsbefreiung und Pflegeunterstützungsgeld jetzt jährlich nutzbar
Das Jahr 2024 bringt im Bereich der Pflegeversicherung eine weitere wichtige Änderung mit sich: in NRW wird die Nutzung des Entlastungsbetrages erleichtert.
Nachbarschaftshilfe wurde in NRW entbürokratisiert
Das Jahr 2024 bringt im Bereich der Pflegeversicherung eine weitere wichtige Änderung mit sich: in NRW wird die Nutzung des Entlastungsbetrages erleichtert.
Leistungsübersicht 2024
Das neue Jahr bringt Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 höhere Leistungen im Bereich Pflegegeld, Pflegesachleistungen und bei den Zuschüssen zur vollstationären Pflege.
Das sagen Kunden:
Merle schrieb am 28. Februar 2024
Vielen Dank für Ihre gute Hilfe.
Michael Tiepermann schrieb am 16. Februar 2024
Sehr geehrte Fr. Bohnes, herzlichen Dank für Ihre informative E-mail bzgl. unseres Anliegens. Es hat uns sehr beruhigt und wir werden Sie auf jeden Fall weiterempehlen. Vielen Dank nochmals und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute für Ihr Engagement und Ihre Arbeit im pflegerischen Bereich und Gesundheit. Mit freundlichen Grüßen, Familie Tiepermann
Ingo Schneider schrieb am 23. Januar 2024
Hallo liebe Frau Bohnes, sorry das ich nun doch noch 2-3 Tage länger gebraucht habe um mich hier wie versprochen zu melden! Ich danke Ihnen nochmals sehr herzlich für das sehr umfangreiche, 3 Stunden Zoom Telefonat und das an einem Freitagnachmittag! Ich kann jedem der hier informatorisch stöbert einen Termin mit Fr. Bohnes empfehlen. Sie hat mir und meiner Schwester die Angst genommen mit Ihrer sehr ruhigen und doch sehr strukturierten Gesprächsführung und wirklich das Sie sich Zeit nimmt, um erst einmal die individuelle Lage zu erfassen und dann höchst individuell zu beraten. Ihre Fachkenntnis was Pflegemittel als auch die rechtliche Seite der Pflege ist sehr beeindruckend. Wie kann man wo für Leistungen erhalten. Wie formuliert man an die Pflegekasse oder was für Hilfsmittel kann man bekommen. Wie könnte man einen Heimaufenthalt zumindest in der ersten Zeit in der häuslichen Pflege verzögern. Der Hinweis auch die richtigen Hilfsmittel wie einen Badewannenlift zu beantragen – grandios, wenn man einen zu Pflegenden zu Hause hat der aufgrund Oberschenkelhalsknochen OP nicht mehr so gut in die Duschwanne klettern kann. Grandios. VIELEN DANK Fr. Bohnes. Sie sind Ihre Gage absolut wert und dabei auch sehr human und freundlich und bremsen auch uns gestresste Angehörige mit unserem Halbwissen gut aus und ziehen einen guten, hilfreichen „Roten Faden“. An alle Leserinnen und Leser: zweifeln Sie nicht, lassen sie sich einen Termin geben. Sie werden es nicht bereuen! Viele Grüße! Ingo Schneider
Roswitha Wirtz und Paul Schumacher schrieb am 2. Dezember 2023
Sehr geehrte Frau Bohnes, Sie haben meinem Lebensgefährten und mir in allen Situationen sehr geholfen. Sei es Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Behindertenausweis oder Pflegegrad, Sie waren stets an unserer Seite. Hierfür nochmals vielen Dank. Für alle Hilfesuchende im Gesundheitswesen ist Frau Bohnes sehr zu empfehlen.
K.-H. Bachmann schrieb am 26. November 2023
Liebe Frau Bohnes, ich war in den letzten 4 Jahren immer wieder froh, Sie an meiner Seite zu haben und werde Ihren feinen Humor, der uns manche Situation erleichtert hat, ganz sicher vermissen. Sie haben mich und meine demenzerkrankte Frau durch den Prozess der Krankheit mit allen notwendigen organisatorischen und menschlichen Problemen gut begleitet. Wir beide haben Ihre empathische und fachkompetente Art jederzeit geschätzt. Nach dem Tod meiner Frau endet nun unsere Zusammenarbeit. Sollte ich jedoch nochmals Hilfe benötigen, werden Sie mein erster Ansprechpartner sein. Sie sind m. W. schon lange kein Geheimtipp mehr. Trotzdem möchte ich hiermit noch einmal bekräftigen, wie lohnend es ist, Ihre Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Danke für alles.
Wichtige Informationen rund um die Pflegeversicherung:
Sie suchen grundlegende Informationen zur Pflegeversicherung? Hier werden Sie fündig!