Rentenberaterin für das Fachgebiet gesetzliche Pflegeversicherung
Als Rentenberaterin berate und vertrete ich Sie aussergerichtlich im Antrags- und im Widerspruchsverfahren gegenüber Ihrer Pflegekasse.
Voraussetzungen sind insbesondere:
- die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, z. B. gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse und keine strafrechtlichen Verfehlungen,
- Sachkunde, z. B. eine den Berufsanforderungen angemessene Ausbildung,
- genügende einschlägige berufspraktische Erfahrung.
Das unter Justizaufsicht stehende Berufsrecht orientiert sich inhaltlich an dem der Anwälte.
Für die Dienstleistung, die rechtlich ein Geschäftsbesorgungsvertrag ist, muss ich als Rentenberaterin Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnen.
Dienstleistungen
Als Rentenberaterin berate und vertrete ich Sie aussergerichtlich im Antrags- und im Widerspruchsverfahren gegenüber Ihrer Pflegekasse.
Rentenberater sind grundsätzlich:
- gerichtlich zugelassen und geprüft
- unabhängige Vertreter ihrer Mandanten
- an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden
- für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert
- der Schweigepflicht unterworfen
- Organ der Rechtspflege.





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