Pflegeberatung

… eine unabhängige Pflegeberatung bietet weit mehr als allgemeine Informationen.
Sie bietet Lösungen in Ihrer individuellen Situation.

Pflegeberatung für Pflegebedürftige und Angehörige

Meine Pflegeberatung richtet sich an Pflegebedürftige selbst und auch an pflegende Angehörige.

Als Pflegeberaterin informiere, berate und unterstütze ich Sie bei allen Belangen, die Ihre eigene Pflegebedürftigkeit oder die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen betreffen. Das können Sie von mir erwarten:

  • Ich informiere Sie umfassend über Ihre Ansprüche.

    Sie sollten wissen, was im Pflegefall – dem eigenen oder dem eines Angehörigen – auf Sie zukommt. Ich informiere Sie daher nicht nur umfassend über Ihre Ansprüche gegenüber unterschiedlichen Leistungsträgern wie der Kranken- und Pflegekasse. Ich sage Ihnen auch klipp und klar, was auf Sie zukommen kann, wenn Sie bspw. die Pflege eines Angehörigen übernehmen. Den Inhalt und den Ablauf der Beratung bestimmen Sie und Ihre aktuelle Situation.

  • Ich stärke Ihre Kompetenz im Umgang mit Leistungsträgern.

    Ich sage Ihnen, welche Ansprüche Sie haben und wie Sie diese durchsetzen. Bei Bedarf übernehme ich Ihre Korrespondenz mit den Kassen.

  • Ich unterstütze Sie, die Pflege optimal zu gestalten.

    Wie Sie Ihre eigene Pflege oder die Pflege eines Angehörigen organisieren, hängt von vielen, unterschiedlichen Faktoren ab. Welche Hilfen tatsächlich erforderlich und nützlich sind, kann man nicht immer sofort erkennen. Deshalb sind Sie auf eine qualifizierte Beratung angewiesen. Dabei hat meine unabhängige Beratung den Vorteil, dass ich kein Verkaufsinteresse, etwa von Pflegeleistungen habe. Im Mittelpunkt meiner Beratung stehen nur Sie mit Ihren Interessen und Bedürfnissen.

  • Ich unterstütze Sie im Rahmen der Pflegebegleitung, Ihre Ansprüche optimiert durchzusetzen.

    Ich unterstütze Sie, die Leistungen der Pflegekasse zu optimieren und zeige Ihnen, wie Sie Ihre Ansprüche effektiv durchsetzen.
    Sie entscheiden, ob ich die Korrespondenz mit Ihrer Pflegekasse und den Leistungserbringern, sowie die Durchsetzung Ihrer Ansprüche komplett übernehme oder ob ich Sie in der Korrespondenz und Umsetzung im Rahmen regelmäßiger Hausbesuche unterstütze.
    Mit der Pflegebegleitung gehen Sie sicher, dass Sie Ihre Ansprüche umfassend nutzen und bestens versorgt sind.

  • Ich helfe Ihnen in Überforderungssituationen.

    Durch Überforderungssituationen können Sie Schwierigkeiten im Umgang mit der Erkrankung der pflegebedürftigen Person oder Ihrer eigenen, veränderten Rolle im Familienverbund bekommen. Diese Problematik bespreche ich mit Ihnen lösungsorientiert.

Beispielhafte Themen der Pflegeberatung

Die Bestandsaufnahme, um herauszufinden, ob es für Sie überhaupt möglich ist, die Pflege eines nahen Angehörigen zu übernehmen. Ich beantworte mit Ihnen gemeinsam die Fragen:

  • Wie viel können Sie leisten?
  • Wie viel wollen Sie leisten?
  • Welche Hilfen können Sie in Anspruch nehmen?

Pflegeerleichterung durch Versorgung mit angemessenen Pflegehilfsmitteln und ggf. durch Wohnraumanpassung .
Welche Möglichkeiten der Wohnraumanpassung grundsätzlich bestehen, erfahren Sie HIER.

Anleitung bei der Ausführung von Pflegehandlungen zur langfristigen Erleichterung der (Körper-)Pflege – insbesondere für die Pflegeperson.

Familiäre Probleme bei der “Arbeits-Teilung” in der Versorgung eines pflegebedürftigen Angehörigen.

Klärung, ob die ambulante Versorgung ausreichend ist und wie sie bei Bedarf optimiert werden kann.

Und ich biete noch vieles andere mehr. Sprechen Sie mich einfach an!

Beratungsbesuch nach § 37 SGB XI

Wenn Sie Pflegegeld erhalten, sind Sie je nach Pflegegrad verpflichtet, einen Beratungsbesuch eines Pflegedienstes oder einer zugelassenen Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen.

Ziel des Beratungsbesuches ist zum einen die Qualitätssicherung der Pflege zu Hause. Darüber hinaus soll im Rahmen des Besuches eine individuelle Beratung des Pflegebedürftigen und der  pflegenden Angehörigen stattfinden. Das heißt, Sie werden bspw. über Ihre Ansprüche gegenüber der Pflegekasse aufgeklärt. Zudem können Sie Fragen zu allen Themen, die die Pflege betreffen stellen.

Die Intervalle für die Beratungsbesuche sind gesetzlich geregelt und müssen je nach Pflegegrad in vorgegebenen Zeitabschnitten stattfinden:
Pflegegrad 2 – 3 = einmal je Halbjahr
Pflegegrad 4 – 5 = einmal je Vierteljahr

Personen mit Pflegegrad 1 können den Beratungsbesuch freiwillig einmal im Halbjahr in Anspruch nehmen.

Wenn Sie Pflegesachleistungen erhalten, also ein Pflegedienst zu Ihnen kommt, müssen Sie keinen Beratungsbesuch durchführen lassen. Sie haben aber die Möglichkeit, den Beratungsbesuch freiwillig einmal im Halbjahr in Anspruch zu nehmen.

Die Kosten für den Beratungsbesuch rechne ich direkt mit der Pflegekasse ab, so dass Ihnen keine Kosten entstehen.

Probleme mit Gewalt und Aggression

der Pflegeperson

Tun Sie hin und wieder Dinge, die Sie gar nicht tun wollen, z. B. wird Ihr Ton lauter oder Ihre Handgriffe grober?
Wenn Sie immer öfter wütend auf Ihren pflegebedürftigen Angehörigen werden, ist ein erster Schritt, sich Beratung zu suchen. Ich entwickele mit Ihnen Lösungen, wie Sie sich entlasten und auch mal wieder entspannen können.

der pflegebedürftigen Personen

Wehrt sich Ihr Angehöriger gegen Hilfeleistungen oder wird er ungehalten, weil es nicht so läuft, wie er es sich wünscht?
Ich entwickele mit Ihnen lösungsorientierte Handlungsschritte im Umgang mit Ihrem pflegebedürftigen und / oder demenzerkrankten Angehörigen, um Ursachen zu finden und solche Situationen zu vermeiden.

Telefonische Pflegeberatung

Sie wohnen zu weit weg, um ins Büro zu kommen oder möchten keinen Hausbesuch? Viele Angelegenheiten aus der Pflege können auch telefonisch besprochen und geklärt werden. So lassen sich mit wenig Aufwand Fragen klären, wenn es beispielsweise darum geht, worauf Sie in Ihrem speziellen Fall bei der Begutachtung zur Pflegeeinstufung oder bei einem Widerspruch achten sollten. Ich biete Ihnen die unkomplizierte und zeitsparende telefonische Pflegeberatung gerne nach vorheriger Terminvereinbarung an.

Nehmen Sie mit mir Kontakt auf und nennen Sie Ihr Anliegen. Wir können dann Ihr Anliegen besprechen und abschätzen welche Kosten voraussichtlich auf Sie zukommen.

Hinweis

Unter dem folgenden Link finden Sie die Antworten zu den häufigsten 5 Fragen im Zusammenhang mit der telefonischen Pflegeberatung: FAQ telefonische Pflegeberatung

E-Mail- und Video-Beratung

Die Onlineberatung richtet sich sowohl an die Pflegebedürftigen selbst, als auch an pflegende Angehörige. Hier können alle Themen, wie bei meinem “Vor-Ort- Beratungsangebot” lösungsorientiert bearbeitet werden.

Ich prüfe im Rahmen der Onlineberatung auch Einstufungsgutachten und / oder Ihre Schriftsätze auf pflegefachliche Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit.

Neben der Beratung per E-Mail oder Chat, biete ich Ihnen auch eine persönliche Beratung über eine Videosoftware an.

Sicher können Sie sich vorstellen, dass nicht alle Bereiche der Pflegeberatung ohne persönlichen Kontakt angeboten werden können. Die Erfahrung hat mir aber auch gezeigt, dass in einigen Bereichen die Darstellung einer bestimmten Problematik ausreicht, um bereits helfen zu können.
Nennen Sie Ihr Problem, ich sage Ihnen, ob in Ihrem Fall eine Onlineberatung schon ausreicht.

Ablauf der Online-Beratung
  • Senden Sie mir Ihre Anfrage per E-Mail zu. Bitte erläutern Sie darin Ihr Anliegen so detailgenau wie möglich.
  • Bitte teilen Sie auch mit, ob Sie die Beratung per E-Mail, Chat oder als Videogespräch wünschen.
  • Sie erhalten von mir eine E-Mail mit einem für mich verbindlichen und für Sie individuellem Angebot. Erst dann müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Online-Beratung beanspruchen möchten.
  • Mit einer Antwortmail und der Überweisung des Rechnungsbetrages erteilen Sie den Auftrag.
  • Ich erstelle in der Regel innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang Ihrer Zahlung, die im Angebot beschriebene Leistung.
  • Die Beratung erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse.
  • Rechtsberatung erfolgt nur im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung! Bei Bedarf und auf Ihren Wunsch hin, gebe ich Ihre weitergehende Anfrage gerne an meine Kooperationspartnerin Frau Rechtsanwältin Karin Stein weiter.

ICH BIN FÜR SIE DA!

Kann ich Ihnen behilflich sein? Zögern Sie nicht mich zu kontaktieren!

Ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche und Rechte gegenüber Ihrer Pflegeversicherung durchzusetzen!