Widerspruch

Als zugelassene Rechtsdienstleisterin im Bereich SGB XI darf ich Sie gegenüber Ihrer Pflegekasse wie eine Anwältin vertreten. Das ist die ideale Verbindung meiner Rechtskenntnisse mit meinem Wissen als Pflegesachverständige.

Widerspruch gegen einen falschen Pflegegrad

  • Ich überprüfe den Bescheid und Ihr Gutachten, um Ihre Erfolgsaussichten im Widerspruchsverfahren einzuschätzen.
  • Auf Wunsch vertrete ich Sie per Vollmacht und wickel das gesamte Widerspruchsverfahren für Sie ab.

Ich übernehme Ihren Widerspruch, wenn es darum geht, dass Sie sich gegen einen falschen Pflegegrad oder eine abgelehnte Höherstufung wehren möchten. Auch wenn die Pflegekasse sich weigert, Ihnen das Ihnen zustehende Pflegegeld zu zahlen, weil keine Pflegeperson benannt ist, ist ein Widerspruch der richtige Weg.
Wenn Sie es wünschen, müssen Sie sich um gar nichts kümmern. Ich erledige auf Wunsch das gesamte Widerspruchsverfahren für Sie.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind und der Widerspruch erfolgreich ist, fallen für Sie noch nicht einmal Kosten an. Denn dann muss die Pflegekasse die so genannten Rechtsverfolgungskosten (meine Gebühr) übernehmen. Für privat Versicherte gilt diese gesetzliche Regelung leider nicht.

© fotofabrika

Widerspruch gegen ein abgelehntes Pflegehilfsmittel

  • Ich überprüfe den ablehnenden Bescheid Ihrer Pflegekasse, um Ihre Erfolgsaussichten im Widerspruchsverfahren einzuschätzen.
  • Auf Wunsch vertrete ich Sie per Vollmacht und wickel das gesamte Widerspruchsverfahren für Sie ab.

Wenn es darum geht, dass Sie sich beispielsweise gegen die Ablehnung eines Pflegebettes, eines Rollators, eines Rollstuhls oder zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wehren möchten, unterstütze ich Sie. Auf Wunsch erledige ich für Sie das gesamte Widerspruchsverfahren.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind und der Widerspruch erfolgreich ist, fallen für Sie noch nicht einmal Kosten an. Denn dann muss die Pflegekasse die so genannten Rechtsverfolgungskosten (meine Gebühr) übernehmen. Für privat Versicherte gilt diese gesetzliche Regelung leider nicht.

Widerspruch bei Ablehnung anderer Pflegeleistungen

Egal, welche Leistungen die Pflegekasse Ihnen verweigert:

  • Ich überprüfe den ablehnenden Bescheid Ihrer Pflegekasse, um Ihre Erfolgsaussichten im Widerspruchsverfahren einzuschätzen.
  • Auf Wunsch vertrete ich Sie per Vollmacht und wickel das gesamte Widerspruchsverfahren für Sie ab.

Wenn es darum geht, dass Sie sich gegen die Ablehnung von z. B. Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen oder Wohnungsanpassungsmaßnahmen wehren möchten, unterstütze ich Sie. Auf Wunsch erledige ich für Sie das gesamte Widerspruchsverfahren.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind und der Widerspruch erfolgreich ist, fallen für Sie noch nicht einmal Kosten an. Denn dann muss die Pflegekasse die so genannten Rechtsverfolgungskosten (meine Gebühr) übernehmen. Für privat Versicherte gilt diese gesetzliche Regelung leider nicht.