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Telefonische Schulungen von pflegenden Angehörigen
Für Versicherte der DAK und BEK besteht – bei der BEK zunächst bis zum 30.06.2020 und bei der DAK bis auf Widerruf – auch die Möglichkeit einer telefonischen Beratung oder Schulung nach § 45 SGB XI. Wer es gern etwas persönlicher hätte, kann die Schulung / Beratung auch als Videotelefonat in Aspruch nehmen.
Einzige Voraussetzung: es muss der ausdrückliche Wunsch der Pflegeperson bzw. des Versicherten sein, dass die Schulung nach § 45 SGB XI telefonisch oder per Videotelefonie erfolgt.
Sollten Sie an einer entsprechenden Beratung oder Schulung interessiert sein, melden Sie sich gerne bei mir. Die persönliche Schulung / Beratung nach § 45 SGB XI ist für Versicherte der Pflegekassen DAK, BEK und Techniker kostenlos.
Die telefonische bzw. die per Videotelefonie ist derzeit leider nur für die Versicherten der DAK und BEK möglich.