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Pflegeversicherung
Pflegegrade
Sie erhalten Leistungen der Pflegekasse nur auf Antrag und nur, wenn Sie die so genannte Vorversicherungszeit und die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Pflegegrades erfüllen.
Leistungen der Pflegekasse
Ab Pflegegrad 1 erhalten Sie Geld- oder Sachleistungen der Pflegekasse. Die Höhe der Leistungen orientiert sich an der Höhe des Pflegegrades. Die Pflegegrade sind eingeteilt von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5.
Bescheid & Widerspruch
Als zugelassene Rentenberaterin für das Fachgebiet Pflegeversicherung vertrete ich Sie umfassend in Widerspruchsverfahren gegen einen festgestellten Pflegegrad oder bei der Ablehnung der Wohnungsanpassung oder von Pflegehilfsmitteln.
Pflegehilfsmittel
Sie haben laut § 40 SGB XI Ansspruch auf Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern und / oder Beschwerden lindern. Es besteht auch Anspruch auf Hilfsmittel, die eine selbständige Lebensführung ermöglichen.
Wohnungsanpassung
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie von dfer Pflegekasse einen Zuschuss zu den Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihr individuelles Wohnumfeld wegen Ihrer Pflegebedürftigkeit verbessern müssen.