Bescheid & Widerspruch

Widerspruch

Als zugelassene Rentenberaterin für das Fachgebiet Pflegeversicherung vertrete ich Sie umfassend im Widerspruchsverfahren , etwa gegen einen festgestellten Pflegegrad oder bei der Ablehnung eines Pflegehilfsmittels. Darüber hinaus berate ich Sie im Bereich der Pflegeversicherung auch umfassend rechtlich.

Das Gute: übernehme ich das Verfahren für Ihren Widerspruch gegen Ihre gesetzliche Pflegekasse für Sie und sind wir erfolgreich, entstehen Ihnen keine Kosten. Die Kosten für den Widerspruch, gelten dann als Rechtsverfolgungskosten und müssen von Ihrer Pflegekasse bezahlt werden. Das heißt, Sie erhalten dann auch keine Rechnung, sondern meine Rechnung wird auf der Grundlage einer Abtretungserklärung direkt an Ihre Pflegeversicherung gestellt, die diese dann begleicht.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie auch hier: Kosten des Widerspruchs

Folgende Rechtsdienstleistungen biete ich Ihnen im Bereich der Pflegeversicherung an:

Ich berate

Sie in allen Rechtsfragen zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Ich erkläre Ihnen, welche Ansprüche Sie haben.
Auf Wunsch unterstütze ich Sie im Antragsverfahren und helfe Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Ich überprüfe
die Bescheide und Auskünfte Ihrer Pflegekasse auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Wenn es erforderlich ist, unterstütze ich Sie beim Widerspruch gegen einen beschwerenden Bescheid oder lege direkt für Sie den Widerspruch ein, damit sie Ihr Recht erhalten.
Ich vertrete

Sie per Vollmacht in allen Verfahren gegenüber Ihrer Pflegekasse. Etwa, wenn Sie sich gegen einen falschen Pflegegrad, eine abgelehnte Höherstufung oder ein abgelehntes Pflegehilfsmittel wehren möchten oder wenn Sie Fragen mit Ihrer Pflegekasse klären müssen und allein nicht weiterkommen. Wenn ich Sie vertrete, müssen Sie sich um gar nichts kümmern. Ich erledige die gesamte Korrespondenz für Sie.

Ich biete Ihnen bspw. im Widerspruchsverfahren gegen Ihre Pflegekasse zum einen die Vorteile der rechtlichen Vertretung, bei der Sie sich um nichts kümmern müssen und zusätzlich die Kenntnisse der erfahrenen Pflegesachverständigen.

Als Rentenberaterin unterliege ich dem Standesrecht der Anwälte. Als Sachverständige für Pflege habe ich das notwendige Know-How für eine aussagefähige Widerspruchsbegründung und damit für einen erfolgreichen Widerspruch. Sie werden in Angelegenheiten, die Ihre Pflegeversicherung betreffen, von mir also rechtlich und fachlich sehr gut betreut.

Wenn Sie mich beauftragen möchten, benötige ich eine Vollmacht. Einen Vordruck für eine Vollmacht können Sie hier herunterladen: Vollmacht Rechtsdienstleistungen

Nachfolgend erfahren Sie, wie sie aber auch selbst Widerspruch einlegen können.

Widerspruchratgeber

Wenn Sie gerade einen ablehnenden Bescheid erhalten haben, steht am Ende dieses Briefes der Kranken- und Pflegekasse eine so genannte Rechtsmittelbelehrung. Damit werden Sie darüber aufgeklärt, dass Sie gegen diesen Brief, der ein Bescheid ist, innerhalb 1 Monats Widerspruch einlegen können.

Und dann werden Sie allein gelassen. Es sagt Ihnen niemand, worauf Sie achten sollten, damit Ihr Widerspruch nicht nur rechtzeitig eingeht, sondern auch wirksam ist.
Auf welche Dinge Sie achten müssen, um erfolgreich zu sein, müssen Sie selbst herausfinden. Von Ihrer Pflegekasse erhalten Sie keine Hilfestellung, wenn es darum geht, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Deshalb gelingt es vielen Pflegebedürftigen und deren Angehörigen nicht, Ihre rechtlichen Ansprüche gegenüber der Pflegekasse durchzusetzen. Ich erkläre Ihnen das Verfahren Schritt für Schritt.

1. Schritt: Klären Sie, wer Widerspruch einlegen kann

Nur der Versicherte ist berechtigt gegen einen Bescheid der Kranken- und Pflegekasse Widerspruch einzulegen. Es ist jedoch nicht verboten, dem Pflegebedürftigen zu helfen, wenn dieser den Sachverhalt noch versteht und unterschreiben kann. Andernfalls sollten Sie eine Vollmacht des Versicherten haben, um für ihn den Widerspruch einlegen zu können oder der gesetzliche Betreuer sein.

2. Schritt: Sie legen fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid ein

Der Widerspruch ist das erste Rechtsmittel, das Sie gegen den Bescheid der Pflegekasse einlegen können. Mit ihm können Sie sich gegen den nicht zutreffenden oder ungenügenden Bescheid der Pflegekasse wehren. Nach dem Eingang des Bescheides können Sie einen vollen Monat überlegen, ob Sie dieses Rechtsmittel einlegen möchten. Nutzen Sie diese Zeit dazu, um zu prüfen, ob Ihr Widerspruch auch Aussicht auf Erfolg hat. Dazu überprüfen Sie die Angaben des Gutachters im Gutachten zur Bewertung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten.

Der Gutachter sollte Sie bei der Einstufung gefragt haben, ob Ihnen das Gutachten zugesendet werden soll. Dann erhalten Sie das Gutachten regelmäßig mit dem Bescheid zugesandt. Sollte Ihnen das Gutachten trotzdem nicht vorliegen, können Sie es jederzeit bei Ihrer Kasse anfordern.

Tipp: Sie können zur Fristwahrung vorab Widerspruch einlegen und darauf verweisen, dass eine Begründung zum Widerspruch nachgereicht wird.

3. Schritt: Analysieren Sie das Gutachten

Schauen Sie sich das mit dem Bescheid zugesendete Gutachten des Medizinischen Dienstes an und markieren die Punkte, die Ihres Erachtens falsch sind. Notieren Sie sich, warum diese Punkte falsch bewertet wurden.

4. Schritt: Sie begründen Ihren Widerspruch ausführlich

Es ist wichtig, dass Sie Ihren Widerspruch für einen Dritten nachvollziehbar begründen. Denn nur so können auch weitergehende Erkenntnisse gewonnen werden, die die Einschätzung aus dem Gutachten beeinflussen. Das heißt, je besser Ihre Begründung ist, weshalb Sie den Bescheid nicht akzeptieren, desto größer ist auch Ihre Chance mit dem Widerspruch Erfolg zu haben.
Schreiben Sie in der Reihenfolge des Ihnen vorliegenden Gutachtens auf, wie Sie die Situation – im Gegensatz zum Gutachter – einschätzen.
Beispiel:
Der Gutachter hat im Rahmen seines Gutachtens festgestellt, dass bei XY beim Treppensteigen überwiegende Selbstständigkeit vorliegt, tatsächlich kann Herr / Frau XY die Treppe nur bewältigen, wenn er von einer Pflegeperson gestützt wird. Insofern ist er hier überwiegend unselbstständig. Daneben erhält er kontinuierliche Anleitung sowie Teilübernahmen beim Waschen des Oberkörpers. Hier hat der Gutachter ebenfalls überwiegend selbstständig angekreuzt. Tatsächlich wäre aber überwiegend unselbstständig richtig. Insofern sind die Angaben im Gutachten nicht zutreffend und somit auch der Pflegegrad falsch.

5. Schritt: Kopie nicht vergessen
Machen Sie sich unbedingt eine Kopie Ihrer Widerspruchsbegründung, bevor Sie diese an die Pflegekasse senden.
6. Schritt: Sie bereiten sich auf die Widerspruchsbegutachtung vor
In den meisten Fällen findet eine erneute Begutachtung durch einen anderen Gutachter statt.Dieser Gutachter muss das vorherige Gutachten, gegen das sich der Widerspruch richtet, genauso würdigen, wie Ihre Widerspruchsbegründung oder das Pflegetagebuch.

Lesen Sie sich Ihre Widerspruchsbegründung vor der Widerspruchsbegutachtung noch einmal genau durch. Sie können sich auch Notizen machen, wenn Sie Sorge haben, dass Sie ansonsten wichtige Punkte vergessen. Sie müssen Ihre Notizen nicht an den Gutachter aushändigen, wenn Sie es nicht möchten.

Tipp: Laden Sie hier ein Muster für ein Widerspruchsschreiben herunter.

Wenn Sie mich beauftragen möchten, benötige ich eine Vollmacht. Einen Vordruck für eine Vollmacht können Sie hier herunterladen: Vollmacht Rechtsdienstleistungen

ICH BIN FÜR SIE DA!

Kann ich Ihnen behilflich sein? Zögern Sie nicht mich zu kontaktieren!

Ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche und Rechte gegenüber Ihrer Pflegeversicherung durchzusetzen!