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Angebot
Beratung
Ich informiere Sie unabhängige über alle Leistungen der Pflegekasse und wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen.
Übernahme Widerspruch
Als zugelassene Rechtsdienstleisterin vertrete ich Sie in allen Widerspruchsverfahren gegen Ihre Pflegekasse.
Pflegebegleitung
Ich unterstütze Sie, die Leistungen der Pflegekasse zu optimieren und übernehme die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Beratungsbesuch nach § 37 SGB XI
Wer Pflegegeld erhält, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch durchführen lassen.
Die vorgegebenen Intervalle sind:
Pflegegrad 2 – 3 = einmal je Halbjahr
Pflegegrad 4 – 5 = einmal je Vierteljahr
Organisation der Pflege
Ich koordiniere die Arbeit von Dienstleistern und sorge für eine optimale Versorgung.
Finanzielle Bewertung der Pflege
Für Laien ist es schwierig, die Leistung eines pflegenden Angehörigen finanziell zu bewerten. Ich habe hier ein spezielles, nachvollziehbares Berechnungsmodell entwickelt.
Kosten
Die Investition in meine Beratung lohnt sich. Am Ende meiner Beratung haben Sie auf jeden Fall Klarheit und im besten Fall langfristig mehr Geld zur Verfügung, als sie mir bezahlen mussten.
Beratungsbesuch nach § 37 SGB XI
Der vorgeschriebene Beratungsbesuch ist für Versicherte mit mindestens Pflegegrad 1 im Rahmen der vorgeschriebenen Intervalle kostenlos.
Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI führe ich für alle Pflegekassen in Brand und der näheren Umgebung von Brand durch.
In der Innenstadt von Aachen, in Laurensberg, Richterich usw. führe ich i. d. R. keine Beratungsbesuche durch.
Bei gesetzlich Versicherten rechne ich direkt mit der jeweiligen Pflegekasse ab.
Privat Versicherte können meine Rechnung bei ihrer Pflegekasse zur Erstattung einreichen.
Individuelle Schulungen nach § 45 SGB XI
Für die Pflegekassen der Barmer, DAK, ikk classic und der Techniker führe ich für angemeldete Pflegepersonen individuelle Einzelschulungen durch.
Die Schulungen erfolgen auf der Grundlage eines Rahmenvertrages und sind für die Pflegeperson und den Pflegebedürftigen kostenlos.
Voraussetzung ist neben der Zugehörigkeit zu einer der o. g. gesetzlichen Pflegekassen das Vorhandensein von mindestens Pflegegrad 1 beim Pflegebedürftigen.
Unabhängige Pflegeberatung
Für meine unabhängige Pflegeberatung berechne ich einen Stundensatz von 79,00 €.
Die erste, begonnene Stunde der Beratung wird unabhängig von der Dauer immer voll berechnet.
Darüber hinaus wird der Stundensatz anteilig je begonnene 15 Minuten mit 19,75 € berechnet.
Überprüfung eines Pflegegutachtens nach Aktenlage
Im Vorfeld zum Widerspruchsverfahren prüfe ich gerne das Gutachten des Medizinischen Dienstes im Hinblick auf die Erfolgsaussichten nach Aktenlage.
Hierfür berechne ich einen pauschalen Preis von 128,00 €.
Sollte ich gute Erfolgsaussichten feststellen und mit dem Widerspruch beauftragt werden, müssen die 128,00 € nicht bezahlt werden.
Rechtsdienstleistungen
Rechtsdienstleistungen, etwa die Vertretung im Widerspruchsverfahren, muss ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen.
Die Vertretung im Widerspruchsverfahren kostet bei einem geringen Schwierigkeitsgrad bspw. pauschal 451,01 €.
Das Gute: bei gesetzlich Versicherten muss bei einem erfolgreichen Widerspruch die Pflegekasse mein Honorar bezahlen.
Mein Stundensatz für Rechtsdienstleistungen beträgt 142,80 €.
Sachverständigentätigkeit
Werde ich als Sachverständige für Sie tätig, berechne ich einen Stundensatz von 142,80 €.
Fahrkosten
Innerhalb von Aachen Brand fallen keine Fahrkosten an.
Ansonsten werden die Fahrkosten wie bei Handwerkern individuell berechnet.
Bitte sprechen Sie mich an.