Nachdem ich Sie hier am Montag über wichtige Neuerungen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) informiert habe, kamen einige Anfragen, was denn sonst noch beachtliches mit dem Gesetz geregelt werde. Schließlich sollen Demenzerkrankte ab dem Jahr 2013 auch besser gesetllt werden. Ich werde mich daher bemühen, hier in groben Zügen darzustellen, was ab 2013 an weiteren Veränderungen geplant ist.
Im Wesentlichen geht es um die nachfolgenden Punkte:
- Beitragserhöhung zur Finanzierung von Mehrleistungen.
Um die besseren Leistungen zu finanzieren, soll der Beitrag zur Pflegeversicherung ab dem 1. Januar 2013 von 1,95 % auf 2,05 % steigen. Allerdings geht der Gesundheitsminister davon aus, dass dieses Geld nur bis Anfang 2015 reichen wird. Spätestens dann müssten neue Entscheidungen über Beitragsanhebungen getroffen werden.
- In der Pflegestufe 0 soll es auch Geld geben.
Diese Leistungsverbesserung soll den Demenzkranken zugute kommen, deren Hilfebedarf die Voraussetzungen der Pflegstufe 1 nicht erfüllt (Pflegestufe 0). Zusätzlich zu dem schon jetzt gezahlten Betreuungsgeld von monatlich 100 € im Grundbetrag bzw. 200 € im erhöhten Betrag, sollen diese Personen dann auch Geld- oder Sachleistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Das Pflegegeld für diejenigen, die von ihren Angehörigen gepflegt werden, soll dann 120 € betragen. Pflegedienste sollen bis zu 225 € im Monat für Pflegesachleistungen bekommen.
- Leistungen bei Pflegestufe 1 und 2 werden erhöht.
Wer als Demenzerkrankter in die Pflegstufe 1 oder 2 eingestuft ist, erhält höhere Sachleistungen. Betroffene, die in der Pflegestufe 1 sind und in ihrer Wohnung von einem Pflegedienst betreut werden, erhalten zukünftig bis zu 665 € als Pflegesachleistung. In der Pflegestufe 2 erhalten sie sogar bis zu 1.250 €.
- Das Pflegegeld für Angehörige, die die Betreuung übernehmen, wird erhöht.
In der Pflegestufe 1 soll das Pflegegeld ab 2013 auf 305 € und in der Pflegestufe 2 soll es auf 525 € aufgestockt werden. Pflegebedürftige Demenzkranke in der Pflegestufe 3 dagegen erhalten die gleiche Leistung wie andere Pflegebedürftige auch.
- Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff bleibt aussen vor.
Die oben beschriebenen Leistungen für Demenzkranke sollen laut Entwurf nur eine Übergangslösung sein, bis ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt wurde. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür will die Regierung in einem gesonderten Gesetz schaffen. Die Grundlage soll der vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzte Expertenbeirat erarbeiten. Er soll konkret Empfehlungen zur Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des entsprechenden Begutachtungsinstruments formulieren und einen Zeitplan der Einführung erarbeiten.
- Keine Eigenbeteiligung bei Wohnungsanpassung mehr.
Bisher muss sich jeder, der seine Wohnung seiner Pflegebedürftigkeit anpasst, in einem angemessenem Maß an solchen Umbauten beteiligen. Diese Eigenbeteiligung soll laut Entwurf abgeschafft werden.
- Pflegende Angehörige erhalten mehr Entlastung.
Zur Entlastung der pflegenden Angehörigen soll eine Auszeit ermöglicht werden, während der das Pflegegeld – selbst wenn Kurzzeit- oder Verhinderungspflege beansprucht wird – zur Hälfte weiter gezahlt wird. Zudem soll der Zugang zur Rehabilitation für pflegende Angehörige einfacher werden. Sie sollen beispielsweise die Möglichkeit erhalten, Reha-Einrichtungen zu wählen, die gleichzeitig die Betreuung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen übernehmen.
- Wohngruppen werden gefördert.
Pflegebedürftige, die in ambulant betreuten Wohngemeinschaften wohnen, sollen einen Zuschlag in Höhe von 200 € monatlich erhalten. Zudem soll die Gründung solcher Gruppen mit 2.500 € pro Person gefördert werden. Allerdings ist der Gesamtbetrag für eine Wohngemeinschaft auf 10.000 € begrenzt. Insgesamt werden hier 30 Millionen € zur Verfügung gestellt.
- Ärztliche Versorgung im Heim wird verbessert.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen soll verpflichtet werden, zwischen Ärzten und Pflegeheimen Kooperationsverträge zu vermitteln. Um für die Ärzte Anreize zu schaffen, solche Kooperationen einzugehen, sollen die Mediziner für die Hausbesuche in Heimen Zuschüsse erhalten. Pflegeheime sollen dazu verpflichtet werden, darüber zu informieren, wie sie die medizinische Versorgung ihrer Bewohner sicherstellen.
Wenn Sie Fragen zum Widerspruch, zur Pflegeeinstufung, zur Organisation der häuslichen Pflege, zum Umgang mit Ihrem demenzerkrankten Angehörigen, zu Ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung oder anderen pflegerelevanten Themen haben, kann ich Ihnen bestimmt helfen. Ich berate Sie professionell und kostengünstig.
Also, sprechen Sie mich bitte an!
Nur wer sich einmischt, kann mitmischen.