Ich lese im Rahmen meiner Tätigkeit so manche Akte mit Stellungnahmen und Gutachten.
Am Freitag habe ich wieder eine schöne Formulierung der Kategorie „ich will mich gewählt und nicht verständlich ausdrücken“, gefunden. Es handelt sich um den folgenden Text, verfasst von einem Juristen:
In der Folgezeit ist auch die Entscheidung zu treffen, ob gegebenenfalls für beide Ehepartner, so auch die Frau, ein Heimplatz zu suchen ist, da die Grunderkrankung der Ehefrau (Depression) mit der einsetzenden Demenz, einhergehend mit abendlichen Verwirrtheitszuständen des Betroffenen, für ein weiteres Zusammenleben nicht gedeihlich ist.
Was will der Autor mit diesem Text sagen?
Die an einer Depression erkrankte Ehefrau ist mit dem demenzbedingten Verhalten Ihres Mannes überfordert. Eventuell ist eine Heimunterbringung sinnvoll.
Klar, mein Satz hört sich nicht ganz so toll an, aber ich denke, da versteht jeder auf Anhieb, was gemeint ist. 😉
Wenn Sie Fragen zum Widerspruch, zur Pflegeeinstufung, zur Organisation der häuslichen Pflege, zum Umgang mit Ihrem demenzerkrankten Angehörigen, zu Ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung oder anderen pflegerelevanten Themen haben, kann ich Ihnen bestimmt helfen. Ich berate Sie professionell und kostengünstig.
Also, sprechen Sie mich bitte an!
Den Text, den Sie gelesen haben, entspricht den juristischen Anforderungen und ist für eine richterliche Beurteilung „hieb- und und stichfest“.
Außerdem wird bereits angedeutet, dass darüber entschieden werden muss, ob eine gemeinsame Unterbringung sinnvoll ist.
Der Satz ist wohl aus dem Zusammenhang gerissen. Ich denke aber, dass der Gutachter/ die Gutachterin eine Entscheidung in spätestens zwei bis drei Wochen erwartet.
:biggrin:
Es handelt sich um den Text eines Verfahrenspflegers, der genau so da steht und aus keinem Zusammenhang gerissen wurde.
Der Gutachter, oder in diesem Fall besser, der Sachverständige bin ich. Nicht zuletzt, weil die gesamte Stellungnahme (denn nichts anderes verfasst ein Verfahrenspfleger) zum Problem „Heim ja oder nein“ keine schlüssige Auskunft gibt.
Die juristischen Anforderungen sind vor allem, dass der Inhalt des Textes sich möglichst schnell erschließt.
Ich gebe Frau Bohnes Recht. Ein Gutachter muss sich nicht so ausdrücken, dass es unlesbar ist. Völliger Quatsch, dass das juristische Anforderungen wären. :pouty: