Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellt seine offiziellen Berichte zur Arzneimittelsicherheit kostenlos im Internet zur Verfügung.
Das so genannte „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ erscheint einmal im Quartal und befasst sich mit aktuellen Risiken bei der Anwendung von Medikamenten. Sie erfahren, bspw. wie Wechselwirkungen, Impfrisiken oder Allergiegefahren von der BfArM eingeschätzt werden.
Leider richtet sich die Risikobewertung mehr an Fachleute, so dass es für Laien eine relativ langatmige Lektüre ist.
Interessant kann das Bulletin jedoch trotzdem für diejenigen sein, die sich intensiver mit der Risikobewertung von Medikamenten, die bereits in Umlauf sind, beschäftigen möchten.
Hinweis: Sie können das vierteljährlich erscheinende „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ HIER abrufen.
Wenn Sie Fragen zum Widerspruch, zur Pflegeeinstufung, zur Organisation der häuslichen Pflege, zum Umgang mit Ihrem demenzerkrankten Angehörigen, zu Ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung oder anderen pflegerelevanten Themen haben, kann ich Ihnen bestimmt helfen. Ich berate Sie professionell und kostengünstig.
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