Zwar ist zum 01. Januar diesen Jahres die Praxisgebühr abgeschafft worden – aber zuzahlen müssen die Patienten trotzdem noch. Bei Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln und einigen anderen Leistungen der Krankenversicherung müssen alle Versicherten bis zu ihrer so genannten Belastungsgrenze einen Eingenanteil leisten. Nachfolgend lesen Sie, wie hoch die Zuzahlungen sind.
- Zuzahlung für Arzneimittel (Medikamente):
10 % vom Abgabepreis pro Medikament, mindestens 5 € und maximal 10 €. - Zuzahlung für Heilmittel (Ergotherapie, Logopädie):
10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung. - Zuzahlung für Hilfsmittel (Rollstuhl, Lifter):
10 % vom Abgabepreis, mindestens 5 € und maximal 10 €. - Zuzahlung für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (Inkontinenzmaterial):
10 % der Kosten, maximal 10 € pro Monat. - Zuzahlung für häusliche Krankenpflege:
10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung für maximal 28 Tage. - Zuzahlung zu genehmigten Fahrkosten:
10 % der Kosten mindestens 5 € und maximal 10 €. - Zuzahlung für Haushaltshilfen:
10 % der täglichen Kosten mindestens 5 € und maximal 10 €. - Zuzahlung für Krankenhausbehandlung und Anschlussrehabilitation:
10 € pro Tag für maximal 28 Tage. - Zuzahlung für medizinische Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen:
10 € pro Tag.
Kranksein kann also recht teuer werden. Damit niemand über Gebühr belastet wird, wurden so genannte „Belastungsgrenzen“ eingerichtet. Diese beträgt grundsätzlich 2 % des individuellen jährlichen Bruttohaushaltseinkommens. Für Angehörige werden folgende Abschläge vom einkommen berechnet:
- 1. Angehöriger = minus 4.851 € jährlich
- jeder weitere Angehörige = minus 3.234 € jährlich
- pro familienversichertes Kind = minus 7.008 €.
Menschen mit chronischen Erkrankungen müssen nur 1 % ihres jährlichen Einkommens für die Zuzahlungen aufbringen. Wer seine individuelle Belastungsgrenze erreicht hat, wird für den Rest des Jahres von den Zuzahlungen befreit.
Wenn Sie Fragen zum Widerspruch, zur Pflegeeinstufung, zur Organisation der häuslichen Pflege, zum Umgang mit Ihrem demenzerkrankten Angehörigen, zu Ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung oder anderen pflegerelevanten Themen haben, kann ich Ihnen bestimmt helfen. Ich berate Sie professionell und kostengünstig.
Also, sprechen Sie mich bitte an!
Nur wer sich einmischt, kann mitmischen.