Um einen besseren Übergang vom stationären Krankenhausaufenthalt in die häusliche Krankenpflege zu gewährleisten, hat der G-BA, das ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland, die Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege (HKP-RL) geändert.
Klinikärzte dürfen ihren Patienten jetzt bis zu fünf Tage nach der Krankenhausentlassung häusliche Krankenpflege verordnen (bisher durften nur drei Tage verordnet werden).
Damit haben die Patienten und ihre Angehörigen zwei Tage mehr Zeit, den Besuch beim Hausarzt zu organisieren, um sich eine weitere Verordnung zu holen. Damit wird vor allem die Problematik von Wochenenden und Feiertagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus entzerrt. Der G-BA handelte nach der entsprechenden Aufforderung des Bundesgesundheitsministeriums.
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