Von meinem Antrag, als Nichtjuristen für die Rechtsberatung im Fachgebiet des SGB XI zugelassen zu werden, habe ich Ihnen hier schon berichtet. Jetzt geht es weiter:
Nachdem der Präsident des Landessozialgerichts NW dem Präsidenten des Landgerichts mitgeteilt hat, dass ich gemäß der Sachkundeprüfung befähigt bin, die Rechtsberatung im Bereich des SGB XI durchzuführen, hat der Landgerichtspräsident sich wieder gemeldet:
Er wäre also jetzt bereit, mir die Erlaubnis zu erteilen, wenn ich noch eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung über mindestens 250.000 € nachweise (einen so großen Schaden kann ich im SGB XI eigentlich gar nicht verursachen…) und eine Verwaltungsgebühr zahle.
Habe also meinen Versicherungsmakler glücklich gemacht und die 3. spezielle Vermögensschadenhaftpflicht abgeschlossen (habe schon eine für Sachverständige und für gesetzliche Betreuer – jetzt auch noch für Rentenberater…). In Kürze erhalte ich die Police und werde sie dem Landgerichtspräsidenten schicken. Dann wird noch die Bearbeitungsgebühr von meinem Konto auf das Konto der Gerichtskasse umgebucht und alles müsste geschafft sein.
Es sei denn, nun ja, vielleicht fällt dem Herrn ja doch noch was ein……
Was lange währt, wird jetzt endlich!
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Also, sprechen Sie mich bitte an!
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