Das zahlt die Kasse
Anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz gem. § 37 Abs. 7 SGB XI und Beratungagentur nach § 45 SGB XI
Für bestimmte Leistungen habe ich eine Kassenzulassung, so dass für Sie als Kunde keine Kosten anfallen, weil ich direkt mit der Pflegekasse abrechnen kann. Es handelt sich um das folgende Angebot:
Pflegebegleitung
Im Rahmen der Pflegebegleitung unterstütze ich Sie als pflegenden Angehörigen dabei, den Pflegealltag für Sie und Ihren pflegebedürftigen Angehörigen optimal zu organisieren und zu gestalten. Ich helfe Ihnen zudem, die gefundenen Lösungen umzusetzen. Die Abrechnung erfolgt über den Entlastungsbetrag. Weitere Informationen erhalten Sie auch hier: Klick!
Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten müssen bei Pflegegrad 2 und 3 einmal halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich diesen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen. Weitere Informationen erhalten Sie auch hier: Klick!
Schulungen von pflegenden Angehörigen nach § 45 SGB XI
Wenn Sie Fragen zur Pflege Ihres Angehörigen haben oder sich mit den der Pflege überfordert fühlen, kann die individuelle Schulung helfen. Welche Inhalte in dieser Schulung behandelt werden können, erfahren Sie hier: Klick!
Momentan können nur Beratungen für Versicherte der BEK Pflegekasse abgerechnet werden.
Pflege-Überleitung
Wenn Ihr Angehöriger im Krankenhaus ist und klar ist, dass er nach seiner Entlassung pflegebedürftig sein wird, unterstütze ich Sie mit der so genannten Überleitung. Dadurch wird die Rückkehr Ihres Angehörigen nach Hause für Sie und ihn vereinfacht. Dazu erfolgt ein Termin im Krankenhaus, um zu besprechen, wie die Pflege zuhause gestaltet werden soll. Danach unterstütze ich Sie, die Pflege zu Hause zu organisieren. Mit meiner kostenlosen Nachbetreuung per E-Mail wird die Überleitung zusätzlich optimiert. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Klick!
Momentan können nur Beratungen für Versicherte der BEK Pflegekasse abgerechnet werden.
Beratungsagentur nach § 45 SGB XI
Im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI berate ich Sie zu Ihren Möglichkeiten Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen und unterstütze Sie dabei, den richtigen Dienst für Sie und Ihren Angehörigen zu finden. – Die Abrechnung erfolgt über den Entlastungsbetrag.
Alltagsbetreuung nach § 45 SGB XI
Sie suchen eine anspruchsvolle Alltagsbetreuung jenseits von langweiligen Gesellschaftsspielen und gemeinsamen Kaffeetrinken? Sie bzw. Ihr Angehöriger wünschen sich niveauvolle Gespräche, gerne auch über die aktuelle gesellschaftliche Situation? Dann nutzen Sie das Angebot von carekonzept Alltagsbegleitung. Die Abrechnung erfolgt über den Entlastungsbetrag.
Nähere Informationen erhalten Sie auf www.demenz-und-pflege.dePflegeberatung nach § 7 a SGB XI
Unter bestimmten Voraussetzungen erbringe ich auch die Pflegeberatung, zu der Ihre Pflegekasse nach § 7 SGB XI verpflichtet ist. Hierzu ist ein Beratungsgutschein erforderlich, der von der Kasse an den Versicherten gegeben wird. Zudem erfolgt die „Zuteilung“ des Beratungsauftrages über Kooperationspartner, die dies für die Pflegekassen koordinieren und einen Pflegeberater beauftragen. Eine freie Wahl des Pflegeberaters auf Kosten der Kasse ist insofern (noch) nicht möglich.
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