Im Widerspruchsverfahren bitten die Pflegekassen ihre Versicherten oft, ein Pflegetagebuch zu führen.
Anhand dieses Tagebuches soll dann ermittelt werden, ob die Pflegeeinstufung angemessen war oder eine Neubegutachtung sinnvoll ist.
Die häufigsten Fehler beim Ausfüllen des Pflegetagebuchs
Natürlich weiß der Laie nicht, worauf es bei der Einstufung genau ankommt. Die häufigsten Fehler sind daher:
- Die Pflegeperson legt ihren Schwerpunkt bei den Inhalten auf hauswirtschaftliche Verrichtungen.
- Kleine Hilfestellungen, wie das erstmalige Öffnen einer Flasche oder das Nachgießen von Getränken werden vergessen.
- Gründe, die eine Hilfestellung verlängern, z. B. Schwerhörigkeit, starkes Übergewicht der pflegebedürftigen Person oder enge räumliche Verhältnisse werden nicht erwähnt.
- Die notwendige, wiederholte Aufforderung und Motivation zu essen oder zu trinken wird vergessen.
- Das Richten der Bekleidung nach einem selbstständigen Toilettengang wird nicht erwähnt.
- Hilfestellungen beim Aufstehen aus dem Sessel, um z. B. zur Toilette oder zum Essen zu gehen.
- Das Händewaschen vor oder nach dem Essen von Haupt- und Zwischenmahlzeiten.
Beachten Sie diese 6 Tipps:
- Die hauswirtschaftlichen Hilfestellungen, z. B. Kochen, spülen, Wäsche waschen, spielen bei der Pflegeeinstufung eine unwesentliche Rolle. Verzichten Sie darauf, diese ausgiebig zu beschreiben. Das ist also vergebene Liebesmüh.
- Achten Sie ganz besonders auf die kleinen, ganz alltäglichen Hilfestellungen, wie z. B. das Einschenken von Getränken und die Bereitstellung von Zwischenmahlzeiten wie klein geschnittenes Obst.
- Sturzgefährdung, hohes Übergewicht, starke Schwerhörigkeit, Steifigkeit großer Gelenke und enge räumliche Verhältnisse sind im Zusammenhang mit den so genannten „Verrichtungen des täglichen Lebens“ Pflegeerschwernisse, die die Pflegedauer verlängern.
- Behandlungspflegerische Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Grundpflege stehen, z. B. die Verabreichung von Schmerzmedikamenten, damit die Pflege überhaupt durchgeführt werden kann, oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen der Klasse 2, Wickel oder Einreibungen usw. sind Pflegeerschwernisse, wenn sie im Zusammenhang mit der Grundpflege erbracht werden müssen, verlängern ebenfalls die Pflegedauer und gelten als Erschwernisse.
- Geben Sie nicht an, dass der Pflegebedürftige gar nichts mehr kann und Sie alles übernehmen. Lassen Sie den Pflegebedürftigen erst einmal selbst Verrichtungen durchführen, soweit es geht und übernehmen Sie dann die Vollendung oder Teile der Pflege. – Das nennt sich aktivierende Pflege und dauert länger, als eine Vollübernahme.
- Manche Frauen haben einen Frauenbart, der regelmäßig – nicht unbedingt täglich – rasiert werden muss. Vergessen Sie keinesfalls, Leistungen zu erwähnen, die Sie nicht täglich erbringen. Diese werden nämlich vom Gutachter auf eine tägliche Pflegezeit umgerechnet.
kann man das auch irgendwie ausdrucken?
Hallo Anonym,
Sie können den Text mit der Maus kopieren (linke Maustaste gedrückt halten und über den text gehen, dann auf rechte Maustaste drücken und kopieren wählen) und dann in ein leeres Worddokument einfügen. Das können Sie dann problemlos ausdrucken.
Viel Erfolg
Heike Bohnes
Richtlinien zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit (als PDF zum Download).
Hallo Anonym,
danke für den Downloadlink. Hätte ich ja auch drauf kommen können 😉
Hallo Heike
Erstmal ein großes Lob an Deine Seite, habe Deine Seite von der Elternpflege gefunden. Ich möchte Dich herzlich in meinen Forum einladen.
Aktion Seniortreu – Gemeinsam statt Einsam im Alter – unter anderem sind hier auch Pflegende Angehörige vertreten, Fachschüler, eine Altentherapeutin usw. Nur leider fehlt uns noch der Austausch bzw. ein lebendiger Autausch, gerne kannst Du auch berichten über Deine Arbeit und wir alle, würden uns sehr über einen Austausch mit Dir freuen und über viele Infos.
Denn ich denke, bei mir im Forum könnten auch Fragen zur Pflegeversicherung etc. auftauchen.
ZurZeit bin in arbeitssuchend: Vom Beruf geprüfter Sozialhelfer und geprüfter Heilerziehungspfleger und 50 % Schwerbehindert (laut Ausweis) nähere Infos findest Du im Forum unter anderem bei den Boardregeln etc.
Da wir 13 Mitglieder sind, werfe auch mal einen kurzen Blick in den Vorstellungen der einzelnen Mitglieder – dann siehst Du, das wir auch Dich gut bei uns gebrauchen können als Ansprechpartnerin:
Du würdest dann den Rangname Ansprechpartner Pflegeversicherung oder einen Rangnahmen den Du haben möchtest bekommen
– Seite gibt es nicht mehr –
Wir wollen Generationen verbinden und uns liegt der Autausch von alt und jung sehr am Herzen.
Herliche Einladung dort
und lieben Gruß
Micha
Hallo Micha,
so, da habe ich mich jetzt mal bei Dir umgesehen. Und damit ich in Eurem Forum lesen kann, habe ich mich auch brav registriert 😉
Ich kann nicht regelmäßig auf Eurer Seite sein. Aber ich bin gerne bereit, Fragen zur Pflegeversicherung oder Pflege zu beantworten, wenn Bedarf ist (einfach über pn).
Tja, und wie Du das oder mich dann nennst, ist mir völlig egal. 😉
Du kannst auch einen Forenbereich Pflegeversicherung / Rechtliches einrichten, wenn Du möchtest. Wenn es möglich ist, mich dann bei Neueinträgen zu informieren, schaue ich dann auf jeden Fall rein, sobald ich Zeit habe (darfst mich auch als Moderatorin einsetzen. Allerdings bin ich nicht immer in der Lage, täglich Antworten zu geben. Aber ich tue mein Bestes.).
Tja, ansonsten wünsche ich Dir im Sinne der gemeinsamen Sache viel Erfolg
Heike
Guten Abend Heike
Na das ist wirklich eine prima Sache und wird die Mitglieder bestimmt freuen – zum Thema Beteiligung bitte keinen Stress machen – da habe ich was in der Abwesenheitsliste bei mir im Forum verfasst .
Ein bestimmtest Unterforum einzurichten ist sicherlich eine sinnvolle Idee, mit Pflegeversicherung / Rechtliches etc.
Der Gute Wille zählt 🙂 nicht die Menge der Beiträge. Ich würde sagen, wie ich Dich nenne, mit den Rangtittel, machst Du einfach einen Vorschlag und den Rest sehen wir dann.
Freue mich über Dein Interesse und lieben Gruß
Micha
Guten morgen Heike,
Habe am Montag vor einen entsprechenden Bereich einzurichten als Rubrik und zwar:
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Beratung, Unterstützung, Begleitung und Zusammenarbeit mit Pflegenden Angehörigen
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Und dann als Unterforum:
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Fragen Rund um die Pflege
Pflegeversicherung/Einstufung von Pflegestufe
Hilfreiche Infos zum Pflegetagebuch
Rechtliches z.B. Betreuungsrecht etc.
Was hällst Du davon? 🙂
lieben Gruß und einen ruhigen nicht zu stressigen Sonntag
Micha
Hallo Micha,
finde ich gut. Werde Deine Seite schon mal als Textlink hier im Blog aufnehmen 😉
Das mit dem Banner auf Thema Pflege kommt dann später.
Grüße und schönen Restsonntag,
Heike
Dank Dir 🙂
lieben Gruß
Micha
Ich bin dabei, wo kann man sich einloggen 🙂
[…] Ein Beitrag, der hier auf sehr hohe Zugriffszahlen kommt, ist “Tipps zum Pflegetagebuch“. […]