Gestern hörte ich die Geschichte eines Mannes, der mit knapp 60 arbeitslos wurde. Nachdem sein Arbeitslosengeld ausgelaufen war, beantragte er Hartz IV. Was er allerdings dann erlebte, schlägt dem Fass den Boden aus.
In Zeiten, in denen schon Mittvierziger Probleme haben, eine Arbeitsstelle zu finden, darf es einen ja nicht verwundern, wenn ein 60jähriger beinahe chancenlos ist.
Doch der ARGE-Sachbearbeiter dieses Mannes war irgendwie nicht von dieser Welt. Er unterstellte dem Herrn nicht nur Faulheit und zitierte ihn ständig “auf’s Amt”. Nein, seine “Kundenfreundlichkeit” ging sogar so weit, dass er ihm immer wieder körperlich fordernde Arbeit anbot, die der Kunde mit inzwischen knapp 61 Jahren nachvollziehbar nicht mehr bewältigt bekam.
Ich will mich hier gar nicht beklagen. Ich weiß, dass es viele Menschen gibt, die finden diese heißen Sommer irgendwie toll. Und letztlich leide ich wohl immer um diese Zeit…
Denn schon im Jahr 2009 habe ich 2 Blogbeiträge der Hitze gewidmet. Die krame ich jetzt einfach mal hervor – für diejenigen, die hier auch bei Hitze wenn schon nicht wichtige Informationen, so doch wenigstens etwas zu lesen erwarten:
Es ist zu heiß
mal so festgestellt – und trifft auch heute zu….
Wenn Sie die Links anklicken, öffnet sich jeweils ein neues Fenster – Sie können also problemlos in die Gegenwart zurück kehren. Ich Trinke jetzt mal ein großes, gekühltes Glas Wasser.
Nun werde ich sozusagen “aus dem Nähkästchen plaudern”. Denn ich gestehe: Ich benötige medizinische Einlagen für meine Schuhe.
Leider habe ich einen neuen orthopädischen Schuhmacher, da mein alter aus Aachen weg gegangen ist. Vor einigen Tagen brachte ich ihm mein Rezept für neue Einlagen. Meine Füße wurden vermessen, die Einlagen angefertigt und wir vereinbarten einen Termin zur Anpassung der Einlagen.
Als ich zum Termin kam, war der Orthopädieschuhmacher aber noch mit einer anderen Kundin beschäftigt. Ich wurde gebeten, mich hinzusetzen und zu warten. Da ich meine Zeit aber ganz in der Nähe sinnvoller verbringen konnte, fragte ich ihn, wie lange er denn benötige. Er war genervt und meinte, das könne er nicht sagen. Ich hakte nach, und meinte, na ja, ob 5 Minuten oder eine halbe Stunde, das müsse er doch sagen können. Er noch generveter, das könne er nicht, ich solle mich hinsetzen und warten, er habe jetzt eine Diabetikerin, das würde so lange dauern, wie es dauert.
Heute präsentiere ich Ihnen mein erstes Ratgeber-Video zum Thema Pflegeeinstufung. Ich hoffe, der Beitrag gefällt Ihnen. Nehmen Sie sich 10 Minuten Zeit, um ein wenig mehr Klarheit in Bezug auf die Pflegeeinstufung zu bekommen. Je nach Datenleitung, die Sie haben, kann es etwas dauern, bis das Video beginnt. Aber: mit etwas Geduld beginnt es dann und läuft auch durch.
Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern von careDirekt frohe und genüssliche Weihnachtstage!
Während der Feiertage und “zwischen den Jahren” mache ich eine kleine Blogpause. Sie sind herzlich eingeladen, in dieser Zeit das Elternpflegeforum zu besuchen.
In letzter Zeit erreichen mich häufig Anfragen, ob mit dem zusätzlichen Betreuungsgeld nach § 45 a SGB XI auch Betreuungsaufwand im Rahmen der Grundpflege abgedeckt werden.
Meine Antwort: Nein!
Die “neue” Argumentation der Gutachter bei der Pflegeeinstufung scheint zu sein, dass pflegeverlängernde Maßnahmen, die aus einer Demenz entstehen können, z. B. wenn der Demenzerkrankte während der Pflege unruhig ist und immer wieder zurück geholt werden muss, mit dem zusätzlichen Betreuungsgeld abgedeckt würden.
Das ist falsch!Denn wenn Sie Ihren Angehörigen während der Pflege wegen seiner Demenz zurück holen oder beruhigen müssen, ist das ein Pflegeerschwernis. “Pflegeerschwernis” bedeutet, dass die normale Zeit, die Sie für eine Hilfestellung benötigen, sich durch dieses Erschwernis verlängert. Diese Zeit muss der Gutachter bei der Pflegeeinstufung auch dann berücksichtigen, wenn Ihr Angehöriger Anspruch auf das zusätzliche Betreuungsgeld hat.
Ich hatte HIER ja schon berichtet, dass unsere Regierung sich beim Krankengeld für Selbstständige etwas “ganz tolles” hatte einfallen lassen: Statt des üblichen und preiswerten “allgemeinen Beitragssatz” sollten Selbstständige und Freiberufler ab Januar 2009 eine Zusatzversicherung, den sogenannten “Wahltarif”, abschließen.
Dieser war bei allen Kassen nach Alter, Geschlecht und Krankheitsrisiko gestaffelt.
Nicht nur, dass dies wesentlich teurer war, als die vorherige Regelung. Nein, der Freiberufler / Selbstständige musste sich zusätzlich auch noch für 3 Jahre auf die Krankenkasse festlegen und durfte in dieser Zeit nicht wechseln.Weiterlesen »
Nicht nur das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz tritt am 1. Juli 2008 in Kraft. Weitere Änderungen gelten ab diesem Datum. Ich habe Ihnen eine Übersicht zusammengestellt:
Mehr finanzielle Unterstützung in der Pflege Die ambulanten Sachleistungen, das Pflegegeld sowie die stationären Leistungen in der Pflegestufe III werden schrittweise bis 2012 angehoben. Danach wird die Höhe der Leistungen alle 3 Jahre geprüft und wenn erforderlich weiter angepasst.
Leistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenzim ambulanten Bereich werden verbessert. Das gilt zum Beispiel für demenziell Erkrankte, geistig Behinderte und psychisch Kranke. Diese Menschen erhalten zukünftig je nach Betreuungsbedarf Leistungen bis zu 100 € monatlich (Grundbetrag) bzw. bis zu 200 € monatlich (erhöhter Betrag), also bis zu 1.200 € bzw. bis zu 2.400 € jährlich an Zuschüssen. Erstmals erhalten auch Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die noch nicht in eine der Pflegestufen eingestuft sind, diese Leistungen.
Nähere Infos zu den Sätzen finden Sie HIER
(auf 1. SGB XI – Pflegeversicherung klicken).
Mehr Hilfe für Menschen, die Pflege leisten Die Regelungen zur Vergütung der beruflichen Pflegekräfte werden verbessert. Pflegeeinrichtungen sind künftig verpflichtet, ihren Pflegekräften mindestens ortsübliche Löhne zu zahlen.
Guten Morgen zusammen liebe Heike, liebe Gäste und alle Mitglieder von der Elternpflege, die villeicht auf diese Seite stoßen…Kann mich da der Heike nur anschließen – es ist traurig, besonders für die Mitglieder, die wirklich Hilfe brauchen und denen Rat und Zuspruch gut tuen würde.Ich bedauere es auch sehr, was geschehen ist und hoffe auf eine faire Lösung für alle Beteiligten (war ja auch einige Zeit in der Elternpflege) Das Forum gab es ja bestimmt schon einige Jahre und Kontakte haben sich entwickelt.Ich möchte Euch allen ein Angebot machen und lade alle Mitglieder (die fair sind) die mit der Elternpflege verbunden sind – zu mir ins Forum ein unter GOOGLE: SENIORTREUDen Zuständigen Admin Thomas habe ich schon informiert – villeicht lässt sich über eine Cooperation etwas bewegen und eine Zwischenlösung – daher ist mein Angebot Euch von der Elternpflege so lange zu mir einzuladen bis sich alles geklärt hat.
Auf Antwort warte ich da noch
Mariposa, Peter, Heike sind auch dort und jeder der noch mag, kann sich solange auch dort mit uns austauschen (gerne auch länger bleiben) – auch zum Thema Pflegende Angehörige sind interesannte Rubriken.
Wäre dann eine Übergangslösung bis alles geklärt ist.
Villeicht können wir dann auch gemeinsam Cooperieren.
Währe lieb wenn dies hier öffentlich gemacht werden könnte, das gerne solange bei uns ein Austausch statt finden kann.
Fühlen Sie sich als pflegender Angehöriger überfordert? Möchten Sie manchmal “zuschlagen”?
Für diese belastenden Pflegesituationen wurden mittlerweile von verschiedenen Initiativen Notruf- bzw. Krisentelefone eingerichtet. Die Telefone werden teilweise von hauptamtlichen, aber auch von ehrenamtlichen Mitarbeitern betreut.
Leider kann das Angebot nicht während 24 Stunden am Tag erfolgen. Jedes Krisentelefon hat bestimmte Zeiten, an denen die Mitarbeiter erreichbar sind.
Die Gespräche sind vertraulich und in der Regel kostenlos (teilweise erfolgt eine etwas höhere Abrechnung von Telefongebühren).
Tipp: Eine Adressenliste von bundesweiten Krisen- und Notruftelefonen für pflegende Angehörige mit den Erreichbarkeitszeiten der Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter e. V. können Sie HIER herunterladen.
Guten Tag,
ich freue mich, dass Sie meine Seite besuchen. Schauen Sie sich um, informieren Sie sich und wenn Sie Fragen haben, rufen Sie mich an (0241 - 8874264) oder schreiben Sie mir eine E-Mail an info@carekonzept.de.
Das lesen Sie demnächst in Aktuelles:
Urteil: Krankenkasse muss mobile Badewannengriffe bezahlen
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