Mai 042010
 

Wenn Ihr demenzerkrankter Angehöriger allein die Wohnung verlässt, kann es passieren, dass er nicht mehr zu Ihnen zurück nach Hause findet. Was Sie bei einer Weglauftendenz Ihres Angehörigen tun können, damit Sie ihn trotz Verirrung wohlbehalten zurück bekommen, erfahren Sie in diesem Viedeo-Tipp:

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Apr 192010
 

Wenn Sie aus ihrer Wohnung ausziehen müssen, weil die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht, muss es oft sehr schnell gehen. Grundsätzlich gilt für Sie die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Allerdings gibt es Ausnahmen bei Mietverhältnissen, die vor dem 01.09. 2001 abgeschlossen wurden sowie bei befristeten Mietverträgen. Die Fristen können dann – je nach Mietvertrag – länger sein.

Wenn für Sie eine kurzfristige Kündigung der Wohnung nicht möglich ist, sollten Sie mit Ihrem Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag vereinbaren. Damit regeln Sie das Ende des Mietverhältnisses. Lässt sich Ihr Vermieter darauf nicht ein, besteht notfalls auch die Möglichkeit, das Mietverhältnis gegen dessen Willen vorzeitig zu beenden. weiterlesen »