Nov 072012
 

Menschen, die eine dauerhafte, schwere Behinderung haben, können von ihrer Krankenkasse Krankengymnastik, Ergotherapie oder andere Heilmittel-Therapien für ein Jahr oder länger genehmigt erhalten. Einzige Voraussetzung ist, dass der Behandlungsbedarf feststeht und keine Änderung in der Therapie zu erwarten ist.

Das heißt, dass Ihr Arzt den Behandlungsbedarf dann nicht bei jeder neuen Verordnung in dieser Zeit erneut begründen muss. weiterlesen »


Mrz 232012
 


In der Sendung Panorama vom 15.03.2012 berichtet die Redaktion darüber, wie unsere Politiker die privaten Krankenversicherer darin unterstützen, Kunden zu bekommen.
Dies ungeachtet dessen, dass die private Krankenversicherung nicht für alle die beste – und schon gar nicht die preiswerteste – Lösung ist. In manchen Fällen, etwa dem Beispiel einer Gastwirtin, fressen die Beiträge alle Rücklagen auf und führen geradewegs in die Altersarmut.
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Mrz 212012
 

Die gesetzlichen Krankenkassen verfügen aktuell über ein Finanzpolster von 19,5 Milliarden €. Das macht unsere Politiker nervös.

Die FDP in Gestalt des Bundesgesundheitsministers Daniel Bahr fordert die wahlwirksame Aufteilung und Rückzahlung an die Versicherten. Dabei hilft eine einmalige Rückzahlung von etwa 60 € pro gesetzlich Versicherten niemandem wirklich weiter.
Schäuble, unser Bundesfinanzminister, begehrt dagegen, dass Teile der Überschüsse genommen werden, um damit den Bundeshaushalt auszugleichen.

Was offensichtlich nicht infrage kommt, ist die Beiträge zu senken oder die sinnlose Praxisgebühr abzuschaffen.
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Mrz 202012
 

Die AOK hat mit ihrem Arztnavigator bereits ein Ärzteportal etabliert, in dem Versicherte der AOK, BARMER GEK und der Techniker Krankenkasse ihre Ärzte und deren Leistungen bewerten können. Jetzt können die Mitglieder dieser Kassen auch ihre Zahnärzte online beurteilen.

Entwickelt wurde das Angebot von der „Weissen Liste“, einem gemeinsamen Projekt der Bertelsmann-Stiftung und der Dachverbände der größten Patienten- und Verbraucherorganisationen, in Kooperation mit der AOK und der Barmer GEK.
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Mrz 152012
 

Eigentlich eine tolle Sache: eine Krankenkasse bietet den pflegenden Angehörigen ihrer Versicherten Geld dafür, wenn die Angehörigen die ärztlich verordnete Behandlungspflege, etwa die Medikamentengabe, übernehmen.

An sich wäre das doch ein Grund zur Freude. Endlich erkennen die Kassen die Leistungen der pflegenden Angehörigen an. Doch bei genauer Betrachtung erkennt man, dass es gar nicht um die Anerkennung der Leistung geht.

Die Berater der Krankenkasse suchen Pflegebedürftige und deren Angehörige auf und bieten den Angehörigen dann eine Art Aufwandsentschädigung für die Übernahme der Behandlungspflege an. Das Angebot von 3 € für die Durchführung der Behandlungspflege ist meines Erachtens aber sehr niedrig bemessen. Und das führt nun auch zu Ärger. Denn tatsächlich geht es nicht um die Anerkennung der Leistung des pflegenden Angehörigen sondern darum, den höheren Geldbetrag einzusparen, den ansonsten ein Pflegedienst für die ärztlich verordnete Leistung erhalten würde.
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Feb 172012
 

Immer häufiger bieten Ärzte so genannte “Individuelle Gesundheitsleistungen” (IGeL) an. Es handelt sich dabei um medizinische Leistungen, die nicht von der Krankenkasse, sondern von den Patienten selbst bezahlt werden.
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Okt 312011
 

Während der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr im Bereich Pflege nicht liefern kann, sorgt er still und leise im Hintergrund dafür, dass es – wenn schon nicht den Pflegebedürftigen und den pflegenden Angehörigen – wenigstens den Ärzten besser gehen wird. Er beginnt da ab 01.01.2013 schon mal mit den Ärzten, genau genommen, den Zahnärzten.

Monitor deckt in seinem Bericht vom 27.10.2011 auf, wie uns Patienten noch mehr Geld aus den Taschen gezogen werden soll.
Vielen Dank Herr Bahr!

Hinweis: Den Beitrag “Alleingelassen: Patienten zahlen FDP-Geschenke an die Zahnärzte” zur Erhöhung der Zahnarzthonorare und den Folgen des Festzuschusssystems für die Versicherten, können Sie unter dem folgenden Link anschauen: Hier klicken!

 


Sep 282011
 

Ihr hilfebedürftiger Angehöriger ist gesetzlich krankenversichert, aber nicht pflegebedürftig (im Sinne des Gesetzes)?
Wenn das so ist, dann kann Ihr Angehöriger wenn er die Tages- oder Nachtpflege besucht, dort auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege in Anspruch nehmen.
Allerdings muss dafür folgende und einzige Voraussetzung erfüllt sein: die Leistung muss aus medizinisch-pflegerischen Gründen dort notwendig sein.
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Sep 222011
 

Daniel Bahr, unser Bundesgesundheitsminister hat erklärt, dass die Eckpunkte zur anstehenden Pflegereform nun doch nicht zum Sommerende, also spätestens am Freitag, den 23.09. bekannt gegeben werden.

Der Grund für die Verschiebung ist ein Streit in der Koalition. Bei dieser Uneinigkeit geht es vor allem um die Finanzierung der Reform. Während die einen (CSU) Teile der Reform, etwa die Verbesserungen für Demenzerkrankte, aus Steuermitteln finanzieren möchten, wollen CDU und FDP die Kosten allein aus der Pflegeversicherung stemmen.
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