Eigentlich eine tolle Sache: eine Krankenkasse bietet den pflegenden Angehörigen ihrer Versicherten Geld dafür, wenn die Angehörigen die ärztlich verordnete Behandlungspflege, etwa die Medikamentengabe, übernehmen.
An sich wäre das doch ein Grund zur Freude. Endlich erkennen die Kassen die Leistungen der pflegenden Angehörigen an. Doch bei genauer Betrachtung erkennt man, dass es gar nicht um die Anerkennung der Leistung geht.
Die Berater der Krankenkasse suchen Pflegebedürftige und deren Angehörige auf und bieten den Angehörigen dann eine Art Aufwandsentschädigung für die Übernahme der Behandlungspflege an. Das Angebot von 3 € für die Durchführung der Behandlungspflege ist meines Erachtens aber sehr niedrig bemessen. Und das führt nun auch zu Ärger. Denn tatsächlich geht es nicht um die Anerkennung der Leistung des pflegenden Angehörigen sondern darum, den höheren Geldbetrag einzusparen, den ansonsten ein Pflegedienst für die ärztlich verordnete Leistung erhalten würde.
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