Apr 19

Wenn Sie aus ihrer Wohnung ausziehen müssen, weil die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht, muss es oft sehr schnell gehen. Grundsätzlich gilt für Sie die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Allerdings gibt es Ausnahmen bei Mietverhältnissen, die vor dem 01.09. 2001 abgeschlossen wurden sowie bei befristeten Mietverträgen. Die Fristen können dann – je nach Mietvertrag – länger sein.

Wenn für Sie eine kurzfristige Kündigung der Wohnung nicht möglich ist, sollten Sie mit Ihrem Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag vereinbaren. Damit regeln Sie das Ende des Mietverhältnisses. Lässt sich Ihr Vermieter darauf nicht ein, besteht notfalls auch die Möglichkeit, das Mietverhältnis gegen dessen Willen vorzeitig zu beenden. Weiterlesen »

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Okt 12

Es ist geschafft! Mein Vermieter hat die Hausfront hergerichtet und ich kann ihn nur dazu beglückwünschen! Ich finde die Mörgensstraße 8 ist jetzt das Highlight der Mörgensstraße. Hoffentlich bleibt das auch lange so. Man hat ja direkt nach dem Gerüstabbau Angst, dass die Schmierereien losgehen…

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