Jun 282011
 

Pflegende, egal ob Fach- oder Hilfskräfte oder „einfache“ Pflegepersonen, können keine erforderlichen Pflegehilfsmittel ersetzen.

Das heißt, die Krankenkasse darf die Übernahme der Kosten für ein Pflegehilfsmittel nicht mit dem Hinweis ablehnen, dass Pflegende diese Unterstützung bereits übernehmen.

So entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bei einer Klage eines Behinderten gegen die Krankenkasse.
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Jan 172011
 

Als Hundehalterin komme ich nicht umhin, Ihnen dieses Urteil zu präsentieren:

Zwei Hundehalter waren gleichzeitig mit ihren nicht angeleinten Hunden unterwegs. Der Hund des Beklagten rannte auf den Hund des Klägers zu. Das Tier blieb trotz Rufen und Pfeifen nicht stehen. In seinem Eifer prallte der Hund des Beklagten gegen das Knie des Klägers. Daraufhin stürzte der Kläger und erlitt eine schmerzhafte Prellung und eine Gesichtsverletzung.

Das Landgericht Coburg hat entschieden, dass der Beklagte als Halter des Hundes zum Ersatz des durch das Tier entstandenen Schadens verpflichtet ist.
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Okt 142010
 

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat es geschafft, dass einige verbraucherunfreundliche Klauseln in Pflegeverträgen von Gerichten für unwirksam erklärt wurden.
Die Verfahren waren Teil eines vom Bundesverbraucherministerium geförderten Projekts, in dem der vzbv 2007 und 2008 die Leistungen und Verträge von ambulanten Pflegediensten unter die Lupe nahm.

Die Ergebnisse und Auswirkungen für Verbraucher fasste der vzbv nun in einem 29-seitigen Abschlussbericht zusammen.
Daher fordert die Verbraucherzentrale alle Pflegedienste auf, ihre Verträge den Urteilen entsprechend neu zu gestalten.

Ein Vertrag über ambulante Pflege ist jederzeit kündbar
Die Oberlandesgerichte (OLG) Stuttgart und Schleswig-Holstein urteilten etwa, dass Vertragskündigungen von heute auf morgen möglich sein müssen. Als Kunde eines ambulanten Pflegedienstes haben Sie also das Recht, den Vertrag von heute auf morgen zu kündigen, ohne Ihre Gründe angeben zu müssen.

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Sep 232010
 

Wenn es um die Einstufung in eine Pflegestufe geht, kommt es bei der Beurteilung immer wieder zu Unverständnis und Wut bei den pflegenden Angehörigen. Inzwischen versuchen auch viele, sich ihr (gefühltes) Recht einzuklagen. So auch bei dem aktuellen Urteil:

Der zeitliche Aufwand bei der Pflege und Betreuung eines Pflegebedürftigen kann unter Umständen immens hoch sein. Allerdings wird nur der Zeitaufwand bei der Einschätzung der Pflegestufe angerechnet, der für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung erforderlich ist. Der Zeitaufwand für Arztbesuche wirkt sich nur geringfügig aus.

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Apr 192010
 

Wenn Sie aus ihrer Wohnung ausziehen müssen, weil die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht, muss es oft sehr schnell gehen. Grundsätzlich gilt für Sie die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Allerdings gibt es Ausnahmen bei Mietverhältnissen, die vor dem 01.09. 2001 abgeschlossen wurden sowie bei befristeten Mietverträgen. Die Fristen können dann – je nach Mietvertrag – länger sein.

Wenn für Sie eine kurzfristige Kündigung der Wohnung nicht möglich ist, sollten Sie mit Ihrem Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag vereinbaren. Damit regeln Sie das Ende des Mietverhältnisses. Lässt sich Ihr Vermieter darauf nicht ein, besteht notfalls auch die Möglichkeit, das Mietverhältnis gegen dessen Willen vorzeitig zu beenden. weiterlesen »

Apr 132010
 

Am 10.03.2010 hat das Bundessozialgericht Kassel in seinem Urteil klargestellt, dass die Bestimmung einer Pflegestufe bis auf die Sekunde genau erfasst werden muss.
Eine Klägerin hatte beanstandet, dass der jeweilige Weg zur Toilette durch den MDK nur mit 30 Sekunden bewertet wurde. Sie war der Meinung, dass aus Praktikabilitätsgründen jeder Weg auf die volle Minute gerundet werden müsste.
Damit wäre Sie auf einen täglichen Pflegebedarf von 120 Minuten gekommen und wäre in die Pflegestufe 2 eingestuft worden.

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