Jul 08

Bei der 24-Stunden-Intensivpflege geht es im Streit um die Kostenübernahme oft darum, was zahlt die Kranken-, was die Pflegekasse?
Das Bundessozialgericht (BSG) hat nun im Rahmen eines Urteils eine Berechnungsgrundlage geschaffen, die den Krankenkassen ganz klar einen höheren Kostenanteil auferlegt, als diese bisher zu zahlen bereit waren.

Die Praxis von vielen Krankenkassen
Die ärztlich verordnete Krankenpflege über 24 Stunden wird oft um den Anteil der Grundüflege heruntergekürzt. Im verhandelten Fall kürzte die Kasse die Krankenpflege um 5 Stunden auf 19 statt 24 Stunden pro Tag. Die Begründung lautet dann in der Regel: Weiterlesen »

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Jun 30

Am 02.06.2010 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschieden, dass Heimverträge mit Pflegebedürftigen, die stationäre Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erhalten, immer mit dem Sterbetag des Bewohners enden.

Darüber hinaus darf eine Einrichtung mit Leistungsempfängern der Pflegeversicherung keine weiteren Vereinbarungen, die eine Fortgeltung des Vertrages darüber hinaus vorsehen und damit zur Fortzahlung des Entgelts für Unterkunft und der gesondert berechenbaren Investitionskosten verpflichten, schließen. Solche Vereinbarungen sind unwirksam.
Damit ist die Klage mehrerer Heimträger gegen entsprechende Anordnungen der Heimaufsichten auch in letzter Instanz erfolglos geblieben.

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Apr 19

Wenn Sie aus ihrer Wohnung ausziehen müssen, weil die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht, muss es oft sehr schnell gehen. Grundsätzlich gilt für Sie die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Allerdings gibt es Ausnahmen bei Mietverhältnissen, die vor dem 01.09. 2001 abgeschlossen wurden sowie bei befristeten Mietverträgen. Die Fristen können dann – je nach Mietvertrag – länger sein.

Wenn für Sie eine kurzfristige Kündigung der Wohnung nicht möglich ist, sollten Sie mit Ihrem Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag vereinbaren. Damit regeln Sie das Ende des Mietverhältnisses. Lässt sich Ihr Vermieter darauf nicht ein, besteht notfalls auch die Möglichkeit, das Mietverhältnis gegen dessen Willen vorzeitig zu beenden. Weiterlesen »

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Apr 13

Am 10.03.2010 hat das Bundessozialgericht Kassel in seinem Urteil klargestellt, dass die Bestimmung einer Pflegestufe bis auf die Sekunde genau erfasst werden muss.
Eine Klägerin hatte beanstandet, dass der jeweilige Weg zur Toilette durch den MDK nur mit 30 Sekunden bewertet wurde. Sie war der Meinung, dass aus Praktikabilitätsgründen jeder Weg auf die volle Minute gerundet werden müsste.
Damit wäre Sie auf einen täglichen Pflegebedarf von 120 Minuten gekommen und wäre in die Pflegestufe 2 eingestuft worden.

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Jan 07

Seit 2007 besteht in Deutschland eine „allgemeine Pflicht zur Versicherung“. In einem am 09.12.2009 veröffentlichten Urteil beschäftigte sich die 20. Kammer des Sozialgerichts Aachen mit dieser allgemeinen Pflicht zur Versicherung. Unter die Versicherungspflicht fallen seit dem 01.04.2007 alle Personen, die ansonsten ohne Absicherung im Krankenheitsfall sind und entweder zuletzt gesetzlich oder bisher überhaupt nicht krankenversichert waren.

In dem Aachener Fall ging es um die Kosten mehrerer stationärer Krankenhausbehandlungen im Universitätsklinikum für einen zwischenzeitlich verstorbenen Patienten. Dieser war wahrscheinlich zuletzt im Jahr 1958 für ca. 3 Monate gesetzlich krankenversichert. Ob er danach gesetzlich oder privat krankenversichert war, konnte nicht geklärt werden.

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Aug 20

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts (LG) Berlin hat eine Mutter vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen. Die Mutter hatte ihren Sohn durch die Gabe von Medikamenten und die Öffnung seiner Pulsadern getötet. Vorher hatte sie selbst Medikamente genommen und versucht, sich die Pulsadern zu öffnen, weil sie keinen Ausweg mehr sah.

Eine Verurteilung schied nach Ansicht des Gerichts aus, weil die Mutter zum Tatzeitpunkt unter einer schweren Depression gelitten habe. Ihre Schuldfähigkeit sei bei Begehung der Tat mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgehoben gewesen.
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Jul 13

Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden findet es ganz normal, wenn ein Patient nach dem Einsatz von Zahnersatz ein Jahr lang immer wieder zur Behandlung muss.

Ein Patient musste über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr immer wieder auf den Behandlungsstuhl, um nach der Eingliederung von Zahnersatz weitere Behandlungen über sich ergehen zu lassen.
Das OLG befand, dass dem Patienten deswegen weder Schmerzensgeld noch Schadensersatz zustehe. Mehrmalige Zahnarztbesuche auch über einen Jahreszeitraum hinaus seien durchaus zumutbar.

OLG Dresden, Az.: 4 W 28/089

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Jun 24

Hier habe ich Ihnen im Oktober 2008 über das Urteil des Bundessozialgerichts in der 2. Instanz bezüglich der Aufnahme von Hüftprotektoren im Hilfsmittelverzeichnis berichtet. Das Ergebnis war damals positiv. Allerdings war das Urteil nicht rechtskräftig, weil die 3. Instanz noch anhängig war. Dieses Verfahren ist nun mit einem – für die Versicherten negativen Ergebnis – abgeschlossen worden.

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Mai 28

Wenn ein Leistungsträger, z. B. die Krankenkasse eine Leistung verweigert, können Sie nach dem abgelehnten Widerspruch vor das Sozialgericht ziehen. Leider dauern Gerichtsverfahren oft recht lange und nicht immer geht es um Anträge, die lange aufgeschoben werden können.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 25.02.2009 nun bekräftigt, dass der Kläger Anspruch auf den sogenannten Eilrechtsschutz hat, wenn ihm ansonsten schwere Nachteile drohen (Az: 1 BvR 120/09).
Wenn das Gericht im eilverfahren die Sachlage nicht vollständig aufklären kann, muss es anhand einer “Folgenabschätzung” entscheiden.

Dabei müssen die Grundrechte insbesondere das Recht der Menschenwürde, berücksichtigt werden. Je schwerer die Belastung des Betroffenen durch eine Rückstellung der Entscheidung seien, desto weniger dürfe diese erfolgen. Das heißt, dass ein Anspruch auf eine vorläufige Regelung besteht, wenn der tatsächliche Anspruch erst im später stattfindenden Hauptverfahren geklärt werden kann.

Dies ist in Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes (GG) geregelt:
Es besteht ein Anspruch auf vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile für den Betroffenen entstehen, die durch das Hauptverfahren nicht mehr beseitigt werden können.

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Apr 29

Drei Gebisse hat Manfred Schlüter in den letzten sieben Monaten von seinem Zahnartz bekommen, keines passt und keines hält. Länger als zwei Stunden kann er die Dritten nicht tragen – das Gebiss verursacht solche Schmerzen, dass er es für den Rest des Tages raus nehmen muss. Er weigerte sich, die Zahnartzrechnung zu bezahlen und klagte vor dem Paderborner Landgericht. Das weist seine Klage ab.

Eine Prothese, die zwei Stunden hält, sei besser als nichts, meint die Richterin. Es reiche, wenn das Gebiss nur zwei Stunden am Tag funktionsfähig sei. Im Alter von 73 sei man in der Regel nicht darauf angewiesen, ein Gebiß den ganzen Tag zu tragen. Und zwei Stunden, das sei kein unerheblicher Zeitraum, vor allem im Hinblick auf das Alter des Mannes. Mit anderen Worten: Zwei Stunden sind mehr als genug, ja geradezu üppig bemessen, bei einem Rentner.

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Quelle: Büro gegen Altersdiskreminierung

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