Bei der 24-Stunden-Intensivpflege geht es im Streit um die Kostenübernahme oft darum, was zahlt die Kranken-, was die Pflegekasse?
Das Bundessozialgericht (BSG) hat nun im Rahmen eines Urteils eine Berechnungsgrundlage geschaffen, die den Krankenkassen ganz klar einen höheren Kostenanteil auferlegt, als diese bisher zu zahlen bereit waren.
Die Praxis von vielen Krankenkassen
Die ärztlich verordnete Krankenpflege über 24 Stunden wird oft um den Anteil der Grundüflege heruntergekürzt. Im verhandelten Fall kürzte die Kasse die Krankenpflege um 5 Stunden auf 19 statt 24 Stunden pro Tag. Die Begründung lautet dann in der Regel: Weiterlesen »




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