Mrz 29
Wie bereits hier im Blog berichtet, gibt es im Zusammenhang mit den Transparenzberichten großen Unmut. Die Verbraucherzentrale hat sich sogar bemüssigt gesehen, eine Gebrauchsanweisung für die Verbraucher – eigentlich ja die Zielgruppe der Transparenzberichte – zu erstellen. Näheres dazu können Sie HIER nachlesen.
Jetzt fordert der Bundesrat die Bundesregierung In einer Entschließung auf, die Qualitätskriterien und das Bewertungssystem zur Überprüfung von Pflegeeinrichtungen anhand der ersten Prüfergebnisse züzgig wissenschaftlich überprüfen zu lassen.
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Mai 29
Der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat seinen Bericht jetzt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) vorgelegt.
Danach wird die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und weiterer Pflegestufen (s. HIER) wahrscheinlich zu Mehrkosten von bis zu 3,6 Milliarden € verursachen. Die Kosten für notwendige Übergangsregelungen seien dabei nicht berücksichtigt.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hält eine neue Definition der Pflegebedürftigkeit für eine Voraussetzung, um eine bessere Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu erreichen.
Die Umsetzung der vom Beirat gemachten Vorschläge werde allerdings frühestens in der nächsten Legislaturperiode angegangen.
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