Sep 092011
 

Es ist ein Trugschluss, wenn ein Vesicherter glaubt, er bekommt von seiner Kranklen- oder Pflegekasse immer das, was ihm zusteht. Es wird oft um Leistungen gestritten, vornehmlich im Rahmen des Widerspruchs, aber immer mehr Versicherte wagen auch den Weg durch die Instanzen, also die Klage.

Wenn dann alle Instanzen durch sind, fällt am Ende das Bundessozialgericht (BSG) die endgültige Entscheidung. So auch im Falle der 24-Stunden-Intensivpflege. Hier streitet die Krankankasse mit ihrem Kunden, welche Kosten übernimmt die Kranken-, welche die Pflegekasse. Nun sollte man meinen, dass es dem Versicherten egal sein soillte, wer was bezahlt – denn die Hauptsache ist, was am Ende raus kommt. Aber gerade in diesem Fall führt die Kostenverschiebung letztlich zur Leistungskürzung für den Versicherten.

Das BSG hat bereits im Juni 2010 eine Berechnungsgrundlage für diese Streitfrage geschaffen  und damit den Krankenkassen ganz klar einen höheren Kostenanteil auferlegt, als diese zu zahlen bereit waren.

Die Praxis
Die ärztlich verordnete Krankenpflege über 24 Stunden wurde von den Krankenkassen oft um den Anteil der Grundpflege heruntergekürzt. Im verhandelten Fall kürzte die Kasse die Krankenpflege damit um 5 Stunden auf 19 statt 24 Stunden pro Tag. Die Begründung lautet dann in der Regel: weiterlesen »

Sep 232010
 

Wenn es um die Einstufung in eine Pflegestufe geht, kommt es bei der Beurteilung immer wieder zu Unverständnis und Wut bei den pflegenden Angehörigen. Inzwischen versuchen auch viele, sich ihr (gefühltes) Recht einzuklagen. So auch bei dem aktuellen Urteil:

Der zeitliche Aufwand bei der Pflege und Betreuung eines Pflegebedürftigen kann unter Umständen immens hoch sein. Allerdings wird nur der Zeitaufwand bei der Einschätzung der Pflegestufe angerechnet, der für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung erforderlich ist. Der Zeitaufwand für Arztbesuche wirkt sich nur geringfügig aus.

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Jan 262010
 

Immer dann, wenn Eltern in ein Heim einziehen müssen und ihr eigenes Einkommen und Vermögen zur Begleichung der Heimkosten nicht ausreicht, können die Kinder vom Sozialamt zur Unterhaltszahlung herangezogen werden.
Eine Unterhaltsverpflichtung setzt allerdings voraus, dass das jeweilige Kind auch im Hinblick auf die eigene Einkommens- und Vermögenssituation überhaupt leistungsfähig ist.

Diese Sichtweise wurde jetzt vom Oberlandesgerichtes Oldenburg ergänzt:
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Oldenburg können die Pflegeleistungen für kranke und bedürftige Eltern notwendige Unterhaltszahlungen ersetzen. Bei andauernder Pflege muss ein Kind kein Geld für Unterhalt aufbringen, urteilte das Gericht am 20. Januar 2010.

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