Jan 262010
 

Immer dann, wenn Eltern in ein Heim einziehen müssen und ihr eigenes Einkommen und Vermögen zur Begleichung der Heimkosten nicht ausreicht, können die Kinder vom Sozialamt zur Unterhaltszahlung herangezogen werden.
Eine Unterhaltsverpflichtung setzt allerdings voraus, dass das jeweilige Kind auch im Hinblick auf die eigene Einkommens- und Vermögenssituation überhaupt leistungsfähig ist.

Diese Sichtweise wurde jetzt vom Oberlandesgerichtes Oldenburg ergänzt:
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Oldenburg können die Pflegeleistungen für kranke und bedürftige Eltern notwendige Unterhaltszahlungen ersetzen. Bei andauernder Pflege muss ein Kind kein Geld für Unterhalt aufbringen, urteilte das Gericht am 20. Januar 2010.

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Jul 272007
 

Eine Frage, die ich häufig gestellt bekomme: “Wenn das Einkommen meiner Eltern für die Pflege nicht ausreicht, muss ich dann zahlen?” Und die Antwort ist äußerst schwierig.

Das Sozialamt führt eine – aus meiner Sicht – komplizierte Berechnung durch, um die Unterhaltspflicht des Kindes und ggf. deren Höhe zu ermitteln.

Das kleine Büchlein “Elternunterhalt: Wenn Kinder zahlen sollen” von Michael Baczko, erschienen im Haufe-Verlag kann Ihnen hier eine erste Orientierung bieten. Sehr übersichtlich und anhand von Beispielen wird dargestellt, wie die Pflicht und die Höhe des Unterhaltes, den ein Kind für seinen pflegebedürftigen Elternteil leisten muss, berechnet wird. Der Autor gibt auch Tipps, wann und wie man sich gegen Forderungen des Sozialamtes wehren kann.

Das Büchlein kostet 6,90 €, die für Betroffene eine sinnvolle und lohnende Investition sein können.