Jul 122011
 

Wer Ihnen sagt, dass er keine Fehler macht, der lügt! Auch dann, wenn diese Person ein Arzt ist. Denn Ärzte sind auch „nur“ Menschen. Weil es eins Tatsache ist: Menschen machen Fehler.

Es kann also passieren, dass der Mensch „Arzt“ eine Behandlung falsch oder fehlerhaft durchführt. Wenn dann bei Ihnen als Patient ein Schaden eintritt, könnten Sie – je nach Sachlage – Anspruch auf Schadensersatz und / oder Schmerzensgeld haben.

Kein Behandlungserfolg ist kein Fehler
Ist eine Behandlung nicht erfolgreich, heißt das noch lange nicht, dass sie deshalb fehlerhaft wäre. Ein Behandlungsfehler liegt nur dann vor, wenn „schuldhaft vermeidbare Fehler des Arztes oder einer Klinik zu Schäden der Gesundheit geführt haben“. Das heißt, erfolgt die Behandlung des Arztes nicht nach den anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaft, kann das ein Behandlungsfehler sein, für den er verantwortlich gemacht werden kann.
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Jul 022010
 

Mein Besuch bei careKonzept ist jetzt beendet. Wenn Sie dies lesen, befinde ich mich schon wieder auf meiner Reise.
Es geht in meiner Reisebox von Aachen nach München. Aber noch bevor ich in München bin, möchte ich Ihnen von meinen Erfahrungen bei careKonzept berichten:

Es war eine turbulente Zeit. Denn Heike (sie hat mir das Du von sich aus angeboten, ich bin keiner, der Menschen einfach so beim Vornamen nennt :wink: ) musste als vom Betreuungsgericht bestellte Verfahrenspflegerin 4 Anträge zu Wohnungskündigungen bearbeiten. Irgendwie keine schöne Sache. Denn es ging darum, ob Menschen ihren bisherigen Stall Wohnung aufgeben müssen, weil sie in ein Heim ziehen sollen (müssen).
Aber ich finde, Heike hat da ganz gute Lösungen gefunden. Drei Menschen mussten ins Heim, was ihnen aber letztlich Recht war und ein Mensch soll seine Wohnung behalten.

Was ich nicht wusste, war, dass Menschen hinter Gitter gebracht und teilweise sogar angebunden werden – in ihrem Bett und an Stühlen… Auch hier hat Heike ihren Sachverstand eingesetzt und mit den zuständigen Pflegekräften geklärt, ob und welche Alternativen es gibt. Und ich habe gesehen, dass es wohl immer wieder mal andere Lösungen gibt, um Menschen vor Schaden zu schützen. Das müssen nicht zwangsläufig Fesseln Gitter und Gurte sein.
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Okt 022007
 

Von meinem Antrag, als Nichtjuristen für die Rechtsberatung im Fachgebiet des SGB XI zugelassen zu werden, habe ich Ihnen hier schon berichtet. Jetzt geht es weiter:

Nachdem der Präsident des Landessozialgerichts NW dem Präsidenten des Landgerichts mitgeteilt hat, dass ich gemäß der Sachkundeprüfung befähigt bin, die Rechtsberatung im Bereich des SGB XI durchzuführen, hat der Landgerichtspräsident sich wieder gemeldet:

Er wäre also jetzt bereit, mir die Erlaubnis zu erteilen, wenn ich noch eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung über mindestens 250.000 € nachweise (einen so großen Schaden kann ich im SGB XI eigentlich gar nicht verursachen…) und eine Verwaltungsgebühr zahle.

Habe also meinen Versicherungsmakler glücklich gemacht und die 3. spezielle Vermögensschadenhaftpflicht abgeschlossen (habe schon eine für Sachverständige und für gesetzliche Betreuer – jetzt auch noch für Rentenberater…). In Kürze erhalte ich die Police und werde sie dem Landgerichtspräsidenten schicken. Dann wird noch die Bearbeitungsgebühr von meinem Konto auf das Konto der Gerichtskasse umgebucht und alles müsste geschafft sein.

Es sei denn, nun ja, vielleicht fällt dem Herrn ja doch noch was ein……
Was lange währt, wird jetzt endlich!