Dez 08

Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz aus dem Jahr 2008 sorgt auch im Jahr 2010 für Veränderungen. Die Pflegeleistungen nach SGB XI erhöhen sich zum 01.01.2010.

Das steht Ihnen ab 1. Januar zu:

  • Pflegegeld
    Pflegestufe 1 = 225 € / Monat
    Pflegestufe 2 = 430 € / Monat
    Pflegestufe 3 = 685 € / Monat
  • Pflegesachleistung ambulant
    Pflegestufe 1 bis zu 440 € / Monat
    Pflegestufe 2 bis zu 1040 € / Monat
    Pflegestufe 3 bis zu 1510 € / Monat
  • Pflegesachleistung vollstationär
    Pflegestufe 1 = 1023 € / Monat
    Pflegestufe 2 = 1279 € / Monat
    Pflegestufe 3 = 1510 € / Monat
    Härtefall = 1825 € / Monat
  • Kurzzeitpflege
    für bis zu 28 Tage im Jahr bis zu 1510 €
  • Verhinderungspflege
    für bis zu 28 Tage im Jahr bis zu 1510 €
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Okt 30

Ulla Schmidt war beinahe wild entschlossen, nach der Bundestagswahl 5 Pflegestufen (siehe HIER) in Deutschland einzuführen. Nur die Finanzierung des finanziellen Mehrbedarfs sollte noch geklärt werden.
Doch wie sieht es jetzt unter Schwarz-Gelb aus? Wird es bei all den ambitionierten (scheinbaren) Wohltaten wie Steuerermäßigung und Vermögensfreibetrag- und Kindergelderhöhung auch noch Geld geben, um den Pflegebedürftigen gerecht zu werden?

Im Koalitionsvertrag gibt die Regierung die Absichtserklärung ab, die “neuen guten Ansätze zu überprüfen“.
Bei diesem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der 5 Pflegestufen vorsieht, würden die Pflegestufen nicht mehr nach dem (imaginären) Pflegezeitbedarf, sondern am Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen bemessen.

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Jul 30

Die Begutachtungs-Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit wurden aufgrund des Pflege-Weiterentwicklungsgesetz überarbeitet.
Die Änderungen betreffen die Maßgaben bzgl. der Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Es wurden die entsprechende Richtlinie und die Umsetzungsempfehlung eingearbeitet.

Hinweis: Derzeit stehen die Richtlinien in der neuen Fassung noch nicht beim MDS zum Download bereit. Allerdings kann die aktuelle Version auf den Seiten des Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) heruntergeladen werden. Den direkten Link zum Download finden Sie Hier. Runterscrollen bis “24.07.2009 – Begutachtungsrichtlinien 2009“.

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Jul 27

Mehrere Monate hatten Sie protestiert. Die Behandlung der Patienten als unsicher bezeichnet und wollten nur gegen Barzahlung behandeln: unsere Ärzte. HIER und HIER hatte ich bereits darüber berichtet.

Nun zeigen die ersten Zahlen 4-stellige Gewinne für tausende der angeblich von Verarmung bedrohten Mediziner aus. Bundesweit sollen Ärzte im 1. Quartal mehr Geld als erwartet bekommen haben.
Heute soll die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Details vorlegen.
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Jun 22

Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten ab 1. Juli 2009 mehr Geld. Der Eckregelsatz steigt um 8 € auf 359 €. Auch die weiteren Regelleistungen für Partner und Kinder werden gestaffelt erhöht. Neu ist eine Sozialgeldstufe für Kinder von 7 bis 14 Jahren.

Die Erhöhung von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld orientiert sich an der Erhöhung der gesetzlichen Renten. Diese werden zum 1. Juli um 2,48 % erhöht (Ost: 3,41 %).

Darüber hinaus wurde eine neue Sozialgeldstufe für Kinder von 6 bis 13 Jahren geschaffen. Vorher gab es eine Stufe, die pauschal Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres umfasste (60 % des Eckregelsatzes).

Die neuen Regelsätze betragen damit ab 1. Juli 2009: Weiterlesen »

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Mai 29

Der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat seinen Bericht jetzt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) vorgelegt.

Danach wird die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und weiterer Pflegestufen (s. HIER) wahrscheinlich zu Mehrkosten von bis zu 3,6 Milliarden € verursachen. Die Kosten für notwendige Übergangsregelungen seien dabei nicht berücksichtigt.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hält eine neue Definition der Pflegebedürftigkeit für eine Voraussetzung, um eine bessere Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu erreichen.

Die Umsetzung der vom Beirat gemachten Vorschläge werde allerdings frühestens in der nächsten Legislaturperiode angegangen.

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Mai 13

Als das Pflegeweiterentwicklungsgesetz verabschiedet wurde, führte die Idee, im Demenzerkrankte Pflegeheim von fortgebildeten Langzeitarbeitslosen betreuen zu lassen, zu kontroversen Diskussionen. Auch ich war skeptisch und habe HIER meine Meinung und Bedenken dazu geäußert.

Zwischenzeitlich sind die ersten zusätzlichen Betreuungskräfte in Pflegeheimen im Einsatz. Erfreulich ist, dass die eingesetzten Menschen ihre Arbeit scheinbar gerne tun und sich in ihrer neuen Beschäftigung wohl fühlen. Dies zeigen auch die Kommentare, die hier im Blog hinterlassen wurden. Auch im Gespräch mit Pflegedienstleitungen habe ich bisher positive Rückmeldungen zum Einsatz der Langzeitarbeitslosen erhalten.

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Apr 27

Ich hatte HIER ja schon berichtet, dass unsere Regierung sich beim Krankengeld für Selbstständige etwas “ganz tolles” hatte einfallen lassen: Statt des üblichen und preiswerten “allgemeinen Beitragssatz” sollten Selbstständige und Freiberufler ab Januar 2009 eine Zusatzversicherung, den sogenannten “Wahltarif”, abschließen.
Dieser war bei allen Kassen nach Alter, Geschlecht und Krankheitsrisiko gestaffelt.

Nicht nur, dass dies wesentlich teurer war, als die vorherige Regelung. Nein, der Freiberufler / Selbstständige musste sich zusätzlich auch noch für 3 Jahre auf die Krankenkasse festlegen und durfte in dieser Zeit nicht wechseln. Weiterlesen »

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Feb 03

Nach Einführung der umfassenden Beratungspflicht der Pflegekassen durch das Pflegeweiterentwicklungs-Gesetz zum 01.01.2009 habe ich eine wirklich interessante Erfahrung gemacht:

Ich bin davon ausgegangen, dass die Nachfrage bezüglich allgemeiner Pflegeberatung aufgrund der kostenlosen Beratungsmöglichkeit bei den Pflegekassen oder Pflegestützpunkten zurück gehen wird. Kein Problem, da der Schwerpunkt meiner Tätigkeit ohnehin im Bereich der Hilfen im Pflegeeinstufungsverfahren liegt.

Aber weit gefehlt! Meine Kunden im Bereich der kostenpflichtigen, allgemeinen Beratung nehmen seit Anfang Januar zu! Die meisten lassen bei mir die Beratungsinhalte der Pflegeberatung ihrer Pflegekasse auf Vollständigkeit und Unabhängigkeit prüfen. Sie möchten von mir wissen, ob sie umfassend über alle Möglichkeiten zur Pflegeorganisation und den ihnen zustehenden Ansprüchen informiert wurden.

Und es zeigt sich, dass meine langjährige Beratungserfahrung in diesem Metier ihre Früchte trägt. Ich könnte bisher nicht sagen, dass die Versicherten von ihren Kassen keine gute Beratung erhalten. Zumeist sind die Ansprüche vollständig aufgeführt worden und auch Empfehlungen werden ausgesprochen.

Doch etwas fehlt:
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Jan 30

Der Freistaat Sachsen will keine Pflegestützpunkte aufbauen. Zumindest lautet so das Diskussionsergebnis zwischen dem Sozialministerium, Leistungserbringern und den Pflegekassen.

Es sei weder notwendig, noch zielführend für den Rechtsanspruch auf Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen eine neue, kostenintensive und bürokratische Struktur aufzubauen. Die dafür notwendigen Mittel seien in der Pflege und Betreuung besser aufgehoben.

Sachsen will nun die vorhandenen Beratungsangebote durch Pflegedienste oder durch Berater der Pflegekassen ausgebaut und besser miteinander vernetzt werden.

Kommentar: Inwieweit der Anspruch der Versicherten auf unabhängige Beratung damit erfüllt werden kann, ist aus meiner Sicht fraglich. Verfolgen doch sowohl Pflegedienste, als auch Pflegekassen jeweils eigene Interessen.

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