Nach Einführung der umfassenden Beratungspflicht der Pflegekassen durch das Pflegeweiterentwicklungs-Gesetz zum 01.01.2009 habe ich eine wirklich interessante Erfahrung gemacht:
Ich bin davon ausgegangen, dass die Nachfrage bezüglich allgemeiner Pflegeberatung aufgrund der kostenlosen Beratungsmöglichkeit bei den Pflegekassen oder Pflegestützpunkten zurück gehen wird. Kein Problem, da der Schwerpunkt meiner Tätigkeit ohnehin im Bereich der Hilfen im Pflegeeinstufungsverfahren liegt.
Aber weit gefehlt! Meine Kunden im Bereich der kostenpflichtigen, allgemeinen Beratung nehmen seit Anfang Januar zu! Die meisten lassen bei mir die Beratungsinhalte der Pflegeberatung ihrer Pflegekasse auf Vollständigkeit und Unabhängigkeit prüfen. Sie möchten von mir wissen, ob sie umfassend über alle Möglichkeiten zur Pflegeorganisation und den ihnen zustehenden Ansprüchen informiert wurden.
Und es zeigt sich, dass meine langjährige Beratungserfahrung in diesem Metier ihre Früchte trägt. Ich könnte bisher nicht sagen, dass die Versicherten von ihren Kassen keine gute Beratung erhalten. Zumeist sind die Ansprüche vollständig aufgeführt worden und auch Empfehlungen werden ausgesprochen.
Doch etwas fehlt:
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