Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts (LG) Berlin hat eine Mutter vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen. Die Mutter hatte ihren Sohn durch die Gabe von Medikamenten und die Öffnung seiner Pulsadern getötet. Vorher hatte sie selbst Medikamente genommen und versucht, sich die Pulsadern zu öffnen, weil sie keinen Ausweg mehr sah.
Eine Verurteilung schied nach Ansicht des Gerichts aus, weil die Mutter zum Tatzeitpunkt unter einer schweren Depression gelitten habe. Ihre Schuldfähigkeit sei bei Begehung der Tat mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgehoben gewesen.
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