Okt 242011
 

Wenn Sie berufstätig sind und ein Ihnen naher Angehöriger wird plötzlich, etwa durch einen Schlaganfall, pflegebedürftig stecken Sie erst einmal in der Klemme. Denn um die Pflege, egal ob ambulant oder stationär, zu organisieren, benötigen Sie Zeit.
Wenn Sie wegen Ihrer Arbeit nicht wissen, woher Sie diese Zeit nehmen sollen, dann können Sie das Pflegezeitgesetz nutzen.

Welche Ansprüche Sie haben und wie Sie sich von Ihrem Arbeitgeber von der Arbeit freistellen lassen können, erfahren Sie in meinem Artikel, den Sie über  den folgenden Link erreichen: Hier klicken!

Jun 072010
 

Arbeitnehmer dürfen die gesetzliche Pflegezeit für ihre pflegebedürftigen Angehörigen nur einmal in Anspruch nehmen. Eine Aufteilung auf mehrere Abschnitte ist nicht möglich. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) in Stuttgart.

Aus Sicht des LSG könnte der Arbeitnehmer durch die Stückelung der Pflegezeit den darin enthaltenen Sonderkündigungsschutz beliebig ausdehnen. Das sei aber nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen.

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