Feb 19

Gut gemeint ist nicht genug. Seit Ende 2009 werden Heime und ambulante Pflegedienste öffentlich mit Noten von sehr gut bis mangelhaft bewertet. Geprüft und beurteilt wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).
Bei den bisher veröffentlichten Gesamtnoten liegt der Durchschnitt nahe 2 minus viel zu gut, sagen Kritiker. Die bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer nannte das Projekt schon Mitte 2009 “reine Volksverdummung”.
Jürgen Brüggemann, Fachgebietsleiter Qualitätsmanagement Pflege beim Medizinischen Dienst des Spitzenverbands der Krankenkassen (MDS) betont dagegen: “Wir halten die Pflegenoten für einen Riesenschritt im Sinne des Verbraucherschutzes”. Heike Nordmann, Gruppenleiterin Wohnen und Pflege in der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, überzeugt das nicht. “Weder die Gesamtnote noch die Teilnoten der einzelnen Qualitätsbereiche sind wirklich aussagefähig”, urteilt sie in der “Apotheken Umschau”.

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Feb 18

Eine repräsentative Befragung des Meinungsforschungsinstituts Forsa ergab, dass 6 von 10 Deutschen noch nie etwas von den Leistungsverbesserungen des Pflegeweiterentwicklungs-Gesetzes gehört haben.
Auch unter den Pflegebedürftigen und eren Angehörigen kennt nur jeder 2. die zusätzlichen Unterstützungsleistungen, wie z. B. das zusätzliche Betreuungsgeld.
Und zwei Drittel der Befragten kennen ihren Anspruch auf die kostenlose und unabhängige Beratung durch die Pflegestützpunkte noch nicht.

Dies widerspricht eindeutig der wachsenden Betroffenheit von Pflegebedürftigkeit. Denn jeder 6. Bundesbürger ist entweder selbst betroffen oder hat einen pflegebdürftigen Angehörigen in seiner Familie.

Kommentar: Liebe Pflegekassen, wie wäre es, wenn Ihr Eure Versicherten mal darauf hinweist, dass es die kostenlose und unabhängige Beratung überhaupt gibt. Und am besten nennt Ihr in Eurem Anschreiben dem Versicherten dann auch gleich die Adresse des für ihn nächstgelegenen Pflegestützpunktes.
Oder liegt es etwa in Eurem Interesse, dass Eure Versicherten nicht aufgeklärt sind?

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Dez 22

Das gilt zumindest für die AOK Niedersachsen. Im letzten Jahr hatte die AOK Niedersachsen mit einem Hersteller einen Exklusivvertrag geschlossen, mit dem sie die Preise bei Inkontinenzmitteln von monatlich 39,90 € pro Patient auf 25 € senken konnte.
Aber bei den Versicherten und Pflegeheimen führte dies zu heftigen Protesten. Denn es gab Lieferschwierigkeiten beim Hersteller und Qualitätsverschlechterungen.

Deshalb hat die Kasse nun eingelenkt. Ab 1. Januar 2010 können die Pflegeeinrichtungen und die Versicherten wieder selbst wählen, von wem sie ihre Inkontinenzartikel beziehen.

Kommentar: Es lohnt sich also, wenn Versicherte sich wehren und beschweren. Werden die Beschwerden der Krankenkasse zu viel, lenkt sie offensichtlich ein. Bleibt zu hoffen, dass auch andere Kassen diesem versichertenfreundlichen Beispiel folgen.

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Dez 21

Immer wieder erreichen mich Fragen, wie das neue Betreuungsgeld für Demenzerkrankte eingesetzt werden kann. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass das Betreuungsgeld nich an den Pflegebdürftigen selbst ausgezahlt werden kann. Das Geld darf bzw. kann ausschließlich für qualitätsgesicherte Betreuungsangebote eingesetzt werden. Diese Betreuungseinrichtungen rechnen dann direkt mit der Pflegekasse ab.

Das Betreuungsgeld darf auch nicht für pflegerische oder hauswirtschaftliche Leistungen z. B. eines Pflege- oder Hauswirtschaftsdienstes eingesetzt werden.

Als qualitätsgesicherte Betreuungseinrichtungen kommen folgende Angebote infrage:

  • Pflegedienste, die dieses spezielle Angebot vorhalten,
  • Tages- und Nachtpflege
  • ehrenamtliche Betreuungsdienste
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Dez 08

Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz aus dem Jahr 2008 sorgt auch im Jahr 2010 für Veränderungen. Die Pflegeleistungen nach SGB XI erhöhen sich zum 01.01.2010.

Das steht Ihnen ab 1. Januar zu:

  • Pflegegeld
    Pflegestufe 1 = 225 € / Monat
    Pflegestufe 2 = 430 € / Monat
    Pflegestufe 3 = 685 € / Monat
  • Pflegesachleistung ambulant
    Pflegestufe 1 bis zu 440 € / Monat
    Pflegestufe 2 bis zu 1040 € / Monat
    Pflegestufe 3 bis zu 1510 € / Monat
  • Pflegesachleistung vollstationär
    Pflegestufe 1 = 1023 € / Monat
    Pflegestufe 2 = 1279 € / Monat
    Pflegestufe 3 = 1510 € / Monat
    Härtefall = 1825 € / Monat
  • Kurzzeitpflege
    für bis zu 28 Tage im Jahr bis zu 1510 €
  • Verhinderungspflege
    für bis zu 28 Tage im Jahr bis zu 1510 €
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Nov 20

Mit dem „Pflege-Weiterentwicklungsgesetz” wurde festgelegt, dass die Leistungen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie deren Qualität für Pflege­bedürftige und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar im Internet sowie in anderer geeigneter Form zugänglich gemacht werden sollen.

Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen und -diensten durch die Medizinischen Dienste der Kranken­versiche­rung sowie gleichwertige Prüfergebnisse sind dabei die Grundlage für die Bewertung der Einrichtungen. Im Gegensatz zu früher finden die Prüfungen generell unangemeldet statt.

Die Pflegenoten sind wie Schulnoten eingeteilt. Das heißt, eine 1 ist sehr gut und eine 5 ist sehr schlecht. Es werden 4 unterschiedliche Qualitätsbereiche und eine Bewertung der Bewohner zu finden sein.

Zukünftig können Sie die Pflegenoten auf www.pflegenoten.de einsehen.

Hinweis: Zur Zeit liegen noch keine Veröffentlichungen zu Pflegenoten vor. Sie sollen ab Dezember 2009 unter dem Punkt “Veröffentlichung der Pflegenoten” zu finden sein.

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Okt 06

Obwohl die jüngste Pflegereform von 2008 erweiterte Unterstützungsangebote gebracht hat, sinkt die Bereitschaft der Angehörigen, Pflege zu übernehmen. Das geht aus dem neuesten „AOK-Trendbericht Pflege“ hervor, den Wissenschaftler der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg vorgelegt haben.

Die Autoren gehen davon aus, dass es in der Zukunft entweder immer wieder Korrekturen am Sozialgesetzbuch XI geben muss, um neue Anreize zu setzen, oder dass mehr Schwerpflegebedürftige stationär versorgt werden. Beides würde die Kosten der Pflege erheblich erhöhen.
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Aug 19

Es ist eigentlich traurig, dass es überhaupt einen Anlass zu dieser Nachricht gibt: Das Bundesgesundheitsministerium hat klargestellt, dass auch Versicherte, die die Voraussetzungen des § 45 a SGB XI erfüllen (erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz – s. HIER), Anspruch auf das zusätzliche Betreuungsgeld haben.

Das heißt, das zusätzliche Betreuungsgeld kann einem Anspruchsberechtigten nicht allein deshalb verwehrt werden, wiel er keine pflegenden Angehörigen oder keine (ehrenamtliche) Pflegeperson hat. Weiterlesen »

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Jul 30

Die Begutachtungs-Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit wurden aufgrund des Pflege-Weiterentwicklungsgesetz überarbeitet.
Die Änderungen betreffen die Maßgaben bzgl. der Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Es wurden die entsprechende Richtlinie und die Umsetzungsempfehlung eingearbeitet.

Hinweis: Derzeit stehen die Richtlinien in der neuen Fassung noch nicht beim MDS zum Download bereit. Allerdings kann die aktuelle Version auf den Seiten des Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) heruntergeladen werden. Den direkten Link zum Download finden Sie Hier. Runterscrollen bis “24.07.2009 – Begutachtungsrichtlinien 2009“.

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Mai 25

Führt NRW die zusätzlichen Betreuungskräfte im Heim ad absurdum?

Das Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westafeln (NRW) will zusätzliche Betreuungskräfte für demenziell Erkrankte gemäß § 87 b SGB XI ab sofort dem Pflegepersonal (bisher: Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte) hinzurechnen, wenn die in NRW gültige Mindest-Fachkraftquote von 50 % ermittelt wird.

Dies widerspricht dies eigentlich der gesetzlichen Regelung, die bundeseinheitlich gilt. Danach soll das zusätzliche Personal Betreuungsleistungen nicht für alle, sondern nur für die Bewohner erbringen, die eine eingeschränkte Alltagskompetenz haben.

Ein weiterer Hinweis, dass es sich eindeutig um Zusatzpersonal handelt ist, dass diese Kräfte nicht über die allgemeinen Pflegesätze sondern über eine mit den jeweiligen Pflegekassen gesondert vereinbarte Vergütung finanziert werden.

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