Dez 21

Immer wieder erreichen mich Fragen, wie das neue Betreuungsgeld für Demenzerkrankte eingesetzt werden kann. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass das Betreuungsgeld nich an den Pflegebdürftigen selbst ausgezahlt werden kann. Das Geld darf bzw. kann ausschließlich für qualitätsgesicherte Betreuungsangebote eingesetzt werden. Diese Betreuungseinrichtungen rechnen dann direkt mit der Pflegekasse ab.

Das Betreuungsgeld darf auch nicht für pflegerische oder hauswirtschaftliche Leistungen z. B. eines Pflege- oder Hauswirtschaftsdienstes eingesetzt werden.

Als qualitätsgesicherte Betreuungseinrichtungen kommen folgende Angebote infrage:

  • Pflegedienste, die dieses spezielle Angebot vorhalten,
  • Tages- und Nachtpflege
  • ehrenamtliche Betreuungsdienste
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Nov 09

Stellen Sie sich vor, Sie sind privat kranken- und pflegeversichert. Sie sind auch schon in eine Pflegestufe eingestuft, aber der Pflegebedarf hat sich erhöht. Nun möchten Sie einen Höherstufungsantrag stellen und rufen bei Ihrer Pflegekasse an.

Der Sachbearbeiter informiert Sie auf Ihre Anfrage hin, dass Sie den Einsatz von Medicproof selbst bezahlen müssten, wenn bei der Begutachtung heraus käme, dass der aktuelle Pflegebedarf nicht für eine Höherstufung ausreicht…

Gibt’s nicht? Doch, genau das ist bei einer recht großen Privatversicherung passiert! Deshalb möchte ich einmal klarstellen, wie das so ist, mit dem Höherstufungsantrag:

  • Sie könn(t)en alle 6 Monate einen Höherstufungsantrag stellen. Das Gesetz sieht vor, dass frühestens 6 Monate nach einer erfolgten Einstufung eine Höherstufung beantragt werden kann.
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Nov 03

Welche Konsequenzen wird es haben, wenn unsere Pflegeversicherung in ein kapitalgedecktes und prämienfinanziertes System umgewandelt wird?

Mit dem Prämiensystem wird in eine Finanzierung von der solidarischen zur einseitigen Finanzierung zu Lasten des Versicherten gewechselt. Egal ob Rentner oder Niedrigverdiener: Sie müssten für ihre Pflege ansparen. Die Arbeitgeber würden aus ihrer sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung entlassen.

Die Pflege würde aus dem angesparten Kapitalstock finanziert. Damit hinge Pflege in Zukunft vom Einkommen des Einzelnen ab. Ein völliger Gegensatz zur derzeitigen Regelung, bei der jeder – unabhängig von seinem Einkommen – die gleichen Pflegeleistungen beanspruchen kann.

Meine Meinung: Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Solidarität – im Bereich der Pflege genauso, wie im Bereich der Gesundheitsversorgung.

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Okt 06

Obwohl die jüngste Pflegereform von 2008 erweiterte Unterstützungsangebote gebracht hat, sinkt die Bereitschaft der Angehörigen, Pflege zu übernehmen. Das geht aus dem neuesten „AOK-Trendbericht Pflege“ hervor, den Wissenschaftler der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg vorgelegt haben.

Die Autoren gehen davon aus, dass es in der Zukunft entweder immer wieder Korrekturen am Sozialgesetzbuch XI geben muss, um neue Anreize zu setzen, oder dass mehr Schwerpflegebedürftige stationär versorgt werden. Beides würde die Kosten der Pflege erheblich erhöhen.
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Aug 19

Es ist eigentlich traurig, dass es überhaupt einen Anlass zu dieser Nachricht gibt: Das Bundesgesundheitsministerium hat klargestellt, dass auch Versicherte, die die Voraussetzungen des § 45 a SGB XI erfüllen (erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz – s. HIER), Anspruch auf das zusätzliche Betreuungsgeld haben.

Das heißt, das zusätzliche Betreuungsgeld kann einem Anspruchsberechtigten nicht allein deshalb verwehrt werden, wiel er keine pflegenden Angehörigen oder keine (ehrenamtliche) Pflegeperson hat. Weiterlesen »

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Jun 03

Es ist eine schwierige Frage: Wie finde ich für mich oder meinen Angehörigen den richtigen Pflegedienst?

Die beste Methode ist die persönliche Empfehlung. Wenn Sie im Bekanntenkreis oder in der Nachbarschaft jemanden kennen, zu dem bereits ein Pflegedienst kommt, lohnt es sich in jedem Fall, einmal nachzufragen, wie zufrieden sie mit ihrem Dienst sind. Fragen Sie ganz offen:

  • Können sie Ihren Pflegedienst empfehlen?
  • Gibt es Probleme? – wenn ja welche?

Die Pflegekasse hat regionale Verzeichnisse von Pflegediensten, die einen Versorgungsvertrag mit der Kasse haben. Das bietet Ihnen einen schnellen Überblick. Einfach die Kasse anrufen und um Zusendung des Verzeichnisses bitten.

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Mai 12

In letzter Zeit erreichen mich häufig Anfragen, ob mit dem zusätzlichen Betreuungsgeld nach § 45 a SGB XI auch Betreuungsaufwand im Rahmen der Grundpflege abgedeckt werden.
Meine Antwort: Nein!

Die “neue” Argumentation der Gutachter bei der Pflegeeinstufung scheint zu sein, dass pflegeverlängernde Maßnahmen, die aus einer Demenz entstehen können, z. B. wenn der Demenzerkrankte während der Pflege unruhig ist und immer wieder zurück geholt werden muss, mit dem zusätzlichen Betreuungsgeld abgedeckt würden.

Das ist falsch!Denn wenn Sie Ihren Angehörigen während der Pflege wegen seiner Demenz zurück holen oder beruhigen müssen, ist das ein Pflegeerschwernis. “Pflegeerschwernis” bedeutet, dass die normale Zeit, die Sie für eine Hilfestellung benötigen, sich durch dieses Erschwernis verlängert. Diese Zeit muss der Gutachter bei der Pflegeeinstufung auch dann berücksichtigen, wenn Ihr Angehöriger Anspruch auf das zusätzliche Betreuungsgeld hat.

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Mai 11

Seit die Krankenkassen Hilfsmittel ausschreiben dürfen, beklagen Versicherte mangelhafte Beratung und Service, verzögerte Lieferungen, weniger geeignete Produkte und unzureichende Mengen.

Immer mehr beschweren sich über einen zunehmenden Verlust der Wahlfreiheit als gesetzlich Krankenversicherte bei der Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln wie z. B. Atemgeräte, Rollstühle oder Inkontinenzprodukte.

Viele gesetzliche Krankenkassen haben nach Ausschreibungen exklusive Verträge zur Versorgung ihrer Versicherten mit medizinischen Hilfsmitteln abgeschlossen. „In ganz Deutschland häufen sich seitdem die Beschwerden der Betroffenen über Fehlversorgungen, Lieferengpässe und Qualitätsdefizite“, so Michael Heil, Geschäftsführer des Reha-Fachhandels Rehability.

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Mrz 19

Es kann passieren, dass ein hilfebedürftiger Mensch in ein Heim muss, obwohl er die gesetzlichen Voraussetzungen der Pflegestufe 1 nicht erfüllt. Man spricht dann von der Pflegestufe “null”. Das heißt, es besteht ein Hilfebedarf, der unterhalb der im Pflegeversicherungsgesetz geforderten 46 Minuten pro Tag liegt, z. B. 31 Minuten.

Ein Heimplatz ist immer dann die beste Lösung, wenn die Pflege allein durch ambulante Hilfen nicht sichergestellt werden kann.
Nun ist es aber so, dass Pflegeheime zunehmend behaupten, sie könnten keine Personen mit Pflegestufe null aufnehmen. Im Grunde ist das Quatsch!
Jedes Pflegeheim hat auch einen Pflegesatz für die Pflegestufe null. Könnten sie keine Bewohner mit diesem unterhalb der Pflegestufe 1 liegenden Hilfebedarf aufnehmen, hätten die Pflegeheime auch keinen entsprechenden Pflegesatz.

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Jan 30

Der Freistaat Sachsen will keine Pflegestützpunkte aufbauen. Zumindest lautet so das Diskussionsergebnis zwischen dem Sozialministerium, Leistungserbringern und den Pflegekassen.

Es sei weder notwendig, noch zielführend für den Rechtsanspruch auf Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen eine neue, kostenintensive und bürokratische Struktur aufzubauen. Die dafür notwendigen Mittel seien in der Pflege und Betreuung besser aufgehoben.

Sachsen will nun die vorhandenen Beratungsangebote durch Pflegedienste oder durch Berater der Pflegekassen ausgebaut und besser miteinander vernetzt werden.

Kommentar: Inwieweit der Anspruch der Versicherten auf unabhängige Beratung damit erfüllt werden kann, ist aus meiner Sicht fraglich. Verfolgen doch sowohl Pflegedienste, als auch Pflegekassen jeweils eigene Interessen.

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