Ich erhalte regelmäßig E-Mailanfragen zur Pflegeversicherung und zur Pflegestufe. Im folgenden Video beantworte ich eine Anfrage zur Pflegeeinstufung bei einer Erblindung.
Die Bundesregierung will Arbeitnehmern bis Ende dieses Jahres ermöglichen, in Familienpflegezeit zu gehen. Die aktuelle Idee des Bundesfamilienministeriums: Arbeitnehmer und Angestellte, die die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen möchten, müssen eine Versicherung abschließen. Versichert werden soll der Fall, dass der pflegende Angehörige den Lohnvorschuss nach seiner Pflegezeit wegen Berufsunfähigkeit oder Tod nicht zurückzahlen kann.
Gewinner sind immer die Gleichen
Dieses Konzept ist nicht allein auf dem Mist des Ministeriums gewachsen. Eine Versicherung hat kräftig mit geplant. Wundert es da jemanden, dass die Versicherungswirtschaft von diesem Konzept erheblich profitieren wird?
In den Vergütungen für die mit Ihrem Pflegedienst vereinbarten Leistungen der Pflegeversicherung sind die Kosten für betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen des Pflegedienstes, z. B. Mietkosten für die Räume des Pflegedienstes oder die Kosten für die Anschaffung und Instandhaltung der PKWs nicht enthalten.
Wenn Ihr Pflegedienst keine Investitionsförderung nach Landesrecht erhält, kann er nach § 82 Absatz 4 SGB XI, Ihnen diese betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen gesondert in Rechnung stellen. Diese Kosten müssen dann vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Weiterlesen »
Der umfangreiche Abschlussbericht zum Modellprojekt “Entlastungsprogramm bei Demenz” (EDe) steht jetzt für alle Interessierten im Internet zum Download bereit.
Das Projekt wurde mit Mitteln zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung vom GKV-Spitzenverband von 2006 bis 2009 gefördert.
Dabei ging es um die „Optimierung der Unterstützung für Demenzerkrankte und ihre Angehörigen im Kreis Minden-Lübbecke mit besonderer Berücksichtigung pflegepräventiver Ansätze“.
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Am 02.06.2010 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschieden, dass Heimverträge mit Pflegebedürftigen, die stationäre Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erhalten, immer mit dem Sterbetag des Bewohners enden.
Darüber hinaus darf eine Einrichtung mit Leistungsempfängern der Pflegeversicherung keine weiteren Vereinbarungen, die eine Fortgeltung des Vertrages darüber hinaus vorsehen und damit zur Fortzahlung des Entgelts für Unterkunft und der gesondert berechenbaren Investitionskosten verpflichten, schließen. Solche Vereinbarungen sind unwirksam.
Damit ist die Klage mehrerer Heimträger gegen entsprechende Anordnungen der Heimaufsichten auch in letzter Instanz erfolglos geblieben.
Unter Federführung des Bundesgesundheitsministeriums soll eine Arbeitsgruppe bis Anfang 2011 die Kernpunkte für die nächste Reform der Pflegeversicherung vorlegen. Bei der Ausgestaltung soll auf die Inhalte des Koalitionsvertrages Bezug genommen werden. Das heißt, dass die Bundesregierung
Ich hatte es Ihnen bereits angekündigt – und auch die Umfrage, ob Sie dies möchten, war eindeutig – dass ich viele Informationen zur Pflegeversicherung auf dieser Seite auf Video-Vorträge umstellen werde.
Nun habe ich den Bereich Pflegestufe umgestellt.
Das Video ist fertig und ab sofort können Sie nicht nur lesen, welche Voraussetzungen der Gesetzgeber bzgl. der 3 Pflegestufen geschaffen hat, sondern sie können es auch hören.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß und neue Erkenntnisse! Hier geht’s zum Video: KLICK!
Philipp Rösler hat nun die Lösung gefunden, um die Kassen vor dem Bankrott zu retten:
Per Eilverordnung wird zum 01.04.2010 eine Pflegesteuer erhoben. Für Sie bedeutet das konkret, dass Sie – sofern Sie nicht zu den Pflegenden gehören – 17 % Ihres Bruttoeinkommens als “Pflege-Soli” abführen müssen. Pflegende Privatpersonen müssen lediglich 8 % ihres Bruttoeinkommens zum Pflege-Soli beisteuern.
Philipp Rösler bestätigt auf Nachfrage: “Ich gehe davon aus, dass wir mit dem Pflege-Soli zwischen 1,8 bis 3,9 Millionen Euro einnehmen werden.”
Der Pflege-Soli soll auch von Hartz-IV-Empfängern gezahlt werden. Eventuell können die Empfänger der Sozialleistungen den fälligen Betrag aber auch abarbeiten.
Ziwschendurch muss ich Ihnen auch Beiträge präsentieren, die Sie auf Neuerungen dieser Seiten hinweisen.
Nachdem mein erstes Ratgebervideo bei Ihnen recht gut angekommen ist, werde ich die Info-Themen zur Pflegeversicherung auf diesen Seiten sukzessive auf Videobeiträge umstellen.
Den Anfang habe ich nun mit der Rubrik “Bescheid und Widerspruch” gemacht.
Für alle, die lieber lesen, als zuhören, befindet sich auf jeder Seite mit einem Videobeitrag unterhalb des Videos ein Link zu einem entsprechenden Textbeitrag.
Damit Sie den Text lesen können, wird ein neues Fenster geöffnet, das Sie zur Seite Thema Pflege führt. Diese Seite wird von mir als reine Informationsseite mit dem Schwerpunkt Pflegeversicherung betrieben. – In diesem Jahr feiert Thema Pflege übrigens als älteste meiner Seiten ihr 15jähriges Jubiläum.
Immer wieder erreichen mich Fragen, wie das neue Betreuungsgeld für Demenzerkrankte eingesetzt werden kann. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass das Betreuungsgeld nich an den Pflegebdürftigen selbst ausgezahlt werden kann. Das Geld darf bzw. kann ausschließlich für qualitätsgesicherte Betreuungsangebote eingesetzt werden. Diese Betreuungseinrichtungen rechnen dann direkt mit der Pflegekasse ab.
Das Betreuungsgeld darf auch nicht für pflegerische oder hauswirtschaftliche Leistungen z. B. eines Pflege- oder Hauswirtschaftsdienstes eingesetzt werden.
Als qualitätsgesicherte Betreuungseinrichtungen kommen folgende Angebote infrage:
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