Mrz 05

Heute präsentiere ich Ihnen mein erstes Ratgeber-Video zum Thema Pflegeeinstufung. Ich hoffe, der Beitrag gefällt Ihnen. Nehmen Sie sich 10 Minuten Zeit, um ein wenig mehr Klarheit in Bezug auf die Pflegeeinstufung zu bekommen. Je nach Datenleitung, die Sie haben, kann es etwas dauern, bis das Video beginnt. Aber: mit etwas Geduld beginnt es dann und läuft auch durch.

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Feb 26

Ich möchte Sie herzlich zu meinem Vortrag einladen, den ich in Kooperation mit dem Gerontopsychiatrischen Zentrum des Alexianer-Krankenhauses in Aachen halte.
Sie erfahren von mir, worauf Sie in der Begutachtungssituation zur Pflegeeinstufung achten müssen, um eine gerechte Einstufung zu erhalten.
Durch die von mir vermittelten Kenntnisse gehen Sie sicher und gelassen in die Begutachtung und wissen genau, worauf es ankommt.

Der Vortrag findet am 2. März 2010 in Aachen statt.

Nähere Infos finden Sie auf der Seite Termine – Hier klicken!

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Jan 27

Durch die Nachfrage einer Kundin wurde ich auf folgende Regelung in der privaten Pflegepflichtversicherung aufmerksam:

Wenn Sie in der privaten Pflegepflichtversicherung versichert sind, müssen Sie beachten, dass für diese Versicherten die “Allgemeinen Versicherungsbedingungen” mit ihrem speziellen “Bedingungsteil” gelten. Denn wenn Sie nach einem abgelehnten Ein- oder Höherstufungsantrag innerhalb von 6 Monaten einen erneuten Antrag stellen, können Sie evt. zur Kasse gebeten werden.

So ist es in den Versicherungsbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung geregelt:

§ 6 Abs. 2 Satz 8 Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die private Pflegepflichtversicherung Bedingungsteil (MB/PPV 2009)
Die Kosten der genannten Untersuchungen trägt der Versicherer, es sei denn, es wird innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten erneut der Eintritt eines Versicherungsfalles behauptet, ohne dass der Versicherer seine Leistungspflicht anerkennt.

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Jan 26

Immer dann, wenn Eltern in ein Heim einziehen müssen und ihr eigenes Einkommen und Vermögen zur Begleichung der Heimkosten nicht ausreicht, können die Kinder vom Sozialamt zur Unterhaltszahlung herangezogen werden.
Eine Unterhaltsverpflichtung setzt allerdings voraus, dass das jeweilige Kind auch im Hinblick auf die eigene Einkommens- und Vermögenssituation überhaupt leistungsfähig ist.

Diese Sichtweise wurde jetzt vom Oberlandesgerichtes Oldenburg ergänzt:
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Oldenburg können die Pflegeleistungen für kranke und bedürftige Eltern notzwendige Unterhaltszahlungen ersetzen. Bei andauernder Pflege muss ein Kind kein Geld für Unterhalt aufbringen, urteilte das Gericht am 20. Januar 2010.

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Jan 11

Eine Krankenkasse hat einem an einem schweren Diabetes leidenden Versicherten mit dem Hinweis, seine Verwandten könnten ihn im Rollstuhl schieben, einen Elektrorollstuhl verweigert. Der Mann klagte und war vor dem Bundessozialgericht (BSG) erfolgreich.

Dem Mann wurde der rechte Unterschenkel und das linke Bein amputiert. Seitdem ist er auf einen Rollstuhl angewiesen. Wegen chronischer Beschwerden in beiden Armen konnte er einen normalen Rollstuhl nicht mehr selbstständig per Hand fortbewegen.
Das BSG verpflichtete die zuständige Krankenkasse nun dazu, einen elektrisch betriebenen Rollstuhl bereit zu stellen. Die Krankenkasse hatte vorgeschlagen, der Versicherte solle sich von seiner Frau oder dem Schwiegersohn schieben lassen. Weiterlesen »

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Jan 05

Ich möchte Sie heute auf einen Pflegekostenrechner aufmerksam machen. Mit diesem praktischen Pflegekostenrechner können Sie sich rasch einen Überblick über anfallende Pflegekosten verschaffen. Und Sie können auch die Leistungen verschiedener Pflegedienste miteinander vergleichen.

Die Anwendung ist intuitiv gestaltet
Sie tragen die Pflegestufe ein. In der Spalte „Leistungsart / Leistungsinhalte“ finden Sie auch ein Fragezeichen. Wenn Sie darauf klicken, z. B. bei „Ganzwaschung“, sehen Sie auf einen Blick, welche einzelnen Hilfen dieser Leistungskomplex beinhaltet. Die gefetteten Bestandteile z. B. hier: „Waschen, Duschen, Baden“ sind zwingender Bestandteil dieser Leistungsart und müssen durch den Pflegedienst erbracht werden.
Suchen Sie sich die notwendige Leistung aus, und geben Sie die Anzahl pro Tag oder Woche („Intervall wählen“) ein.

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Dez 08

Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz aus dem Jahr 2008 sorgt auch im Jahr 2010 für Veränderungen. Die Pflegeleistungen nach SGB XI erhöhen sich zum 01.01.2010.

Das steht Ihnen ab 1. Januar zu:

  • Pflegegeld
    Pflegestufe 1 = 225 € / Monat
    Pflegestufe 2 = 430 € / Monat
    Pflegestufe 3 = 685 € / Monat
  • Pflegesachleistung ambulant
    Pflegestufe 1 bis zu 440 € / Monat
    Pflegestufe 2 bis zu 1040 € / Monat
    Pflegestufe 3 bis zu 1510 € / Monat
  • Pflegesachleistung vollstationär
    Pflegestufe 1 = 1023 € / Monat
    Pflegestufe 2 = 1279 € / Monat
    Pflegestufe 3 = 1510 € / Monat
    Härtefall = 1825 € / Monat
  • Kurzzeitpflege
    für bis zu 28 Tage im Jahr bis zu 1510 €
  • Verhinderungspflege
    für bis zu 28 Tage im Jahr bis zu 1510 €
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Nov 10

Es gibt eine gesetzliche Krankenkasse, die es sich zur Gewohnheit gemacht hat, bei der Begutachtung zur Pflegeeinstufung den Pflegepersonen ein Formular mit den Hilfeleistungen vorzulegen und unterschreiben zu lassen.

Die meisten Pflegepersonen tun dies dann auch ganz arglos. Doch kommt es zum Widerspruch, weil z. B. nicht die richtige Pflegestufe erkannt wurde, dann geht diese Kasse hin und kommt mit diesem unterschriebenen Formular, das angeblich bestätigen soll, dass die Pflegestufe so ganz in Ordnung sei.

Diese Kasse argumentiert in so einem Fall in die Richtung: “Die Pflegeperson hat diesen Hilfebedarf angegeben und wenn wir diesen berücksichtigen kommt eben Pflegestufe X  heraus.”

Dieses Vorgehen ist nicht in Ordnung!
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Nov 09

Stellen Sie sich vor, Sie sind privat kranken- und pflegeversichert. Sie sind auch schon in eine Pflegestufe eingestuft, aber der Pflegebedarf hat sich erhöht. Nun möchten Sie einen Höherstufungsantrag stellen und rufen bei Ihrer Pflegekasse an.

Der Sachbearbeiter informiert Sie auf Ihre Anfrage hin, dass Sie den Einsatz von Medicproof selbst bezahlen müssten, wenn bei der Begutachtung heraus käme, dass der aktuelle Pflegebedarf nicht für eine Höherstufung ausreicht…

Gibt’s nicht? Doch, genau das ist bei einer recht großen Privatversicherung passiert! Deshalb möchte ich einmal klarstellen, wie das so ist, mit dem Höherstufungsantrag:

  • Sie könn(t)en alle 6 Monate einen Höherstufungsantrag stellen. Das Gesetz sieht vor, dass frühestens 6 Monate nach einer erfolgten Einstufung eine Höherstufung beantragt werden kann.
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Okt 30

Ulla Schmidt war beinahe wild entschlossen, nach der Bundestagswahl 5 Pflegestufen (siehe HIER) in Deutschland einzuführen. Nur die Finanzierung des finanziellen Mehrbedarfs sollte noch geklärt werden.
Doch wie sieht es jetzt unter Schwarz-Gelb aus? Wird es bei all den ambitionierten (scheinbaren) Wohltaten wie Steuerermäßigung und Vermögensfreibetrag- und Kindergelderhöhung auch noch Geld geben, um den Pflegebedürftigen gerecht zu werden?

Im Koalitionsvertrag gibt die Regierung die Absichtserklärung ab, die “neuen guten Ansätze zu überprüfen“.
Bei diesem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der 5 Pflegestufen vorsieht, würden die Pflegestufen nicht mehr nach dem (imaginären) Pflegezeitbedarf, sondern am Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen bemessen.

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