Es kann passieren, dass ein hilfebedürftiger Mensch in ein Heim muss, obwohl er die gesetzlichen Voraussetzungen der Pflegestufe 1 nicht erfüllt. Man spricht dann von der Pflegestufe “null”. Das heißt, es besteht ein Hilfebedarf, der unterhalb der im Pflegeversicherungsgesetz geforderten 46 Minuten pro Tag liegt, z. B. 31 Minuten.
Ein Heimplatz ist immer dann die beste Lösung, wenn die Pflege allein durch ambulante Hilfen nicht sichergestellt werden kann.
Nun ist es aber so, dass Pflegeheime zunehmend behaupten, sie könnten keine Personen mit Pflegestufe null aufnehmen. Im Grunde ist das Quatsch!
Jedes Pflegeheim hat auch einen Pflegesatz für die so genannte Pflegestufe “null”. Wäre es wahr, dass Pflegeheime keine Bewohner mit dem unterhalb der Pflegestufe 1 liegenden Hilfebedarf aufnehmen können, hätten die Pflegeheime gar keinen entsprechenden Pflegesatz.





Leserkommentare