Mrz 012012
 

In der Sendung WISO vom 20.02.2012 nimmt das Verbrauchermagazin die Pflegeeinstufung aufs Korn. Anhand eines Beispieles einer Familie wird gezeigt, dass die Pflegeeinstufung nicht unbedingt vom Pflegebedürftigen, sondern vom Gutachter abhängt. Tipps gibt ein Mitarbeiter der Verbraucherzentrale.

Hinweis: Klicken Sie auf den nachfolgenden Link, um das Video zu schauen: Klick!

 

Jan 272012
 

Immer wieder erreichen mich Fragen, wie das zusätzliche Betreuungsgeld für Demenzerkrankte eingesetzt werden kann. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass das Betreuungsgeld nicht an den Pflegebdürftigen selbst ausgezahlt werden kann.
Es kann ausschließlich für qualitätsgesicherte Betreuungsangebote eingesetzt werden. In der Praxis heißt das, dass Sie das Betreuungsgeld nur von der Pflegekasse erhalten, wenn Sie die Rechnung eines zugelassenen Anbieters einreichen. Allerdings müssen einige Bedingungen erfüllt werden:

  • Das Betreuungsgeld darf nicht für pflegerische Leistungen etwa die Körperpflege oder das An- und Auskleiden und auch
  • nicht für hauswirtschaftliche Leistungen wie etwa Putzen oder Kochen, eingesetzt werden.

Da qualitätsgesicherte Betreuungseinrichtungen eingesetzt werden müssen, kommen als Leistungserbringer vor allem folgende Angebote infrage:

  • Pflegedienste, die dieses spezielle Angebot vorhalten,
  • Tages- und Nachtpflege
  • ehrenamtliche Betreuungsdienste
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Okt 142011
 

Viele pflegende Angehörige fragen sich vor der Einstufung ihres pflegebedürftigen Angehörigen, was da auf sie zukommt, wie sie am besten vorgehen sollen und worauf sie achten müssen.

Es hat sich bewährt, dass zumindest unsichere Angehörige, vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch führen, um sich selbst zu vergegenwärtigen, welche Hilfeleistungen bei ihrem Angehörigen erforderlich sind. Dabei gibt es unterschiedliche Herangehensweisen.
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Jul 012011
 

Seit mehr als 2 Jahren liegen die Empfehlungen des so genannten Beirates, den die Bundesregierung damals einberief, vor. Demnach werden gerade die Bedürfnisse von Menschen mit einer Demenzerkrankung nach Anleitung, Beaufsichtigung und Betreuung nich ausreichend berücksichtigt. Der tatsächliche Zeitbedarf gehe deutlich über den „heute berücksichtigten Zeitansatz hinaus“.

Laut der Kommission kommen vor allem Zuwendung und Kommunikation, was auf viele Demenzerkrankte positiv wirke, zu kurz. Den Angehörigen und auch den Pflegekräften in Heimen fehle dazu zudem die Zeit.

Kommentar: Liebe Leute! Die aktuell geltenden Begutachtungs-Richtlinien geben sehr wohl die Möglichkeit her, den Bedarf an Anleitung und Beaufsichtigung bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit Demenzerkrankter zu berücksichtigen. Allein die Praxis ist eine andere.
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Mai 202011
 
Foto: djd

Foto: djd

Das Exdpertentelefon hatte eine hohe Anruferquote.

Das zeigt wieder einmal, wie wichtig, aber auch wie notwendig Beratung für Angehörige von Pflegebedürftigen und für die Pflegebedürftigen selbst, ist.

Viele Anrufer wollten beispielsweise wissen, worauf sie achten müssen, wenn sie kurz- oder mittelfristig einen Heimplatz für ihren pflegebedürftigen Angehörigen suchen müssen.

Heiko Rutenkröger (KDA): “Das Heim muss Leistungen anbieten, die den Bedürfnissen und Gewohnheiten des Betroffenen gerecht werden. Man sollte sich deshalb auch intuitiv einen Eindruck von der Atmosphäre im Haus machen und sich fragen, ob sich der Betroffene hier wohl fühlen wird”.   weiterlesen »

Mai 192011
 

Heute können Sie mich im Rahmen eines Expertentelefons persönlich sprechen.

Millionen Bundesbürger werden auch in Zukunft auf fremde Hilfe angewiesen sein, 2007 waren es 2,2 Millionen. Ein großer Teil dieser Menschen wird an einer dementiellen Erkrankung leiden. Jede 2. Frau muss schon heute damit rechnen, irgendwann an einer Demenzform zu erkranken, bei den Männern ist es jeder 3.

Natürlich gibt es für Betroffene keine Patentrezepte. Aber es gibt kompetente Ratschläge, beispielsweise zu den Fragen:

  • Wie halte ich mich körperlich und geistig fit, um möglichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben zu können?
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Feb 022011
 

Ich werde oft gefragt, wann “man” einen Höherstufungsantrag oder – nach Ablehnung einer Pflegestufe – einen erneuten Antrag auf Pflegeeinstufung stellen darf.

Im Grunde gibt es keine “echten Fristen” für eine Antrag. Allerdings kann man sich an eine Art Richtwerte halten:
Ein Höher- oder erneuter Einstufungsantrag kann immer dann gestellt werden, wenn sich die Gesundheits- bzw. Pflegesituation erheblich verändert hat.  weiterlesen »

Jan 102011
 

…an.

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Nov 242010
 

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Mit dem Newsletter werde ich Sie voraussichtlich einmal im Monat über Neuerungen der Pflegeversicherung informieren, Pflegetipps und Hinweise zu interessanten Fernsehsendungen oder Internetseiten geben, auf besonders beliebte oder interessante Beiträge im Blog aufmeerksam machen und sicher einiges mehr bieten.

Der erste Newsletter wird am 05.12.2010 erscheinen.

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Ich freue mich auf dieses neue Projekt mit Ihnen. :wink: