Mai 182012
 

Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf eine umfassende Auskunft über ihre in Anspruch genommenen und abgerechneten medizinischen Leistungen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Die Krankenakssen (GKV) und die Kassenärztliche Vereinigungen (KV) sind somit verpflichtet, ihren Versicherten die über sie gespeicherten Daten herauszugeben.

Das Urteil erfolgte bereits im Jahr 2011 anlässlich der Weigerung der KV unter Berufung auf § 305 SGB V einen Versicherten weiter, als über das letzte Geschäftsjahr über dessen medizinische Leistungen und deren Kosten zu informieren.
Nach Ansicht des Gerichts stehen die Regelungen des § 305 SGB V und die Regelungen des § 83 SGB X nebeneinander. Nach § 83 SGB X können die Betroffenen im Rahmen des Sozialdatenschutzes Auskunft über die über sie gespeicherten Daten verlangen. Dieser Anspruch wird nicht durch die Regelungen in § 305 SGB V aufgehoben, sondern die beiden Paragrafen stehen nebeneinander und müssen parallel angewendet werden. weiterlesen »

Mrz 282012
 

Wieder einmal eine Diskussion, die wahrsacheinlich nicht viel bringt – dennoch glaube ich, dass es wichtig ist, das Thema Pflege immer wieder ins gesellschaftliche Bewusstesein zu bringen.

Anne Will diskutiert unter dem Titel “Albtraum Pflege – bleibt wieder alles an den Angehörigen hängen?”
Geklärt werden soll in der Diskussionsrunde, was sich genau durch die Pflegereform ´ändern soll und was diese Änderungen den pflegenden Angehörigen bringen wird.

Die Gäste zum Thema werden sein:

  • Daniel Bahr, Bundesminister für Gesundheit und ansonsten als Bankkaufmann ohne besondere Qualifikation zum Thema
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Mrz 092012
 

Obwohl es bereits seit 2008 die so genannte 150-%-Regelung gibt, wissen die meisten Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen nicht, dass sie einen erhöhten Anspruch auf Leistungen haben, wenn sie etwa die Tagespflege nutzen.

Die Tagespflege entlastet pflegende Angehörige nicht nur erheblich, sie bietet den Pflegebedürftigen zudem eine erhöhte Aktivierung und die Möglichkeit, Kontakte mit anderen Menschen zu pflegen. Darüber hinaus hilft die Tagespflege dabei, eine Heimaufnahme hinauszuzögern – manchmal sogar, sie zu verhindern.

Je nach Konstellation kann es sein, dass trotz Tagespflege immer noch 100 % etwa des Pflegegeldes zur Verfügung steht. Denn Pflegebedürftige, die teilstationäre Pflege in Anspruch nehmen, haben einen entscheidenden Vorteil: bei  Inanspruchnahme der Tagespflege im Rahmen von beispielsweise 50 % der Sachleistung stehen ihnen noch 100 % des Pflegegeldes zur Verfügung.

Nehmen Sie die Leistungen der Tagespflege zu 100 % in Anspruch, behalten Sie einen Sachleistungsanspruch bzw. den Pflegegeldanspruch in Höhe von 50 %.

Das heißt, ein Pflegebedürftiger der Pflegestufe III hat Anspruch auf Tagespflege von 1.550.€ im Monat. Wenn er davon 775 €, also 50 %, in Anspruch nimmt, hat das keine Auswirkung auf seine übrigen Leistungsansprüche.

Für 775  € können Sie – je nach regionalem Preisniveau – monatlich ca. 7 bis 9 Tage in einer Tagespflege-Einrichtung finanzieren.

Außerdem können Sie noch das Betreuungsgeld für Pflegebedürftige mit einem erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung nach § 45 a des Pflegeversicherungsgesetzes für die Tagespflege nutzen.

Hinweis: Sie können eine Übersicht mit Berechnungsbeispielen zur 150-%-Regelung für die Pflegestufen 1 bis 3 HIER herunterladen. Zum Öffnen der Beispiel-Berechnungen fordern Sie bitte unverbindlich per E-Mail das kostenlose Kennwort an.

Feb 092012
 

Ich habe Ihnen bereits die- meines Erachtens -  wichtigsten Neuerungen für 2012 hier im Blog beschrieben. Allerdings gibt es inzwischen so viele Reformen und Reförmchen, dass es den Rahmen und das Thema dieser Seite sprengt, darauf hinzuweisen.

Dennoch ist es wichtig, dass Sie wissen, was heute wie geregelt ist.

Einen guten Überblick bietet Ihnen die Reformdatenbank des Bundesverbandes der AOK. Sie können zum einen in der Datenbank stöbern, was es Neues gibt. Zum anderen können Sie aber auch gezielt nach den Informationen, die Sie benötigen, suchen.

Hinweis: Die Reformdatenbank finden Sie auf der Seite www.aok-bv.de.

Nov 182011
 

Wer es noch nicht müde ist, die Debatten zum Pflegereförmchen im Fernsehen zu verfolgen, kann sich auch die Sendung auf Phoenix “Alles nur Kosmetik?” vom 16.11.2011 ansehen.

Es diskutieren:
- Jens Spahn (CDU)
- Claus Fussek (Pflegekritiker und pflegender Angehöriger)
- Volker Leienbach (Verband der privaten Krankenversicherungen)
- Jens Kaffenberger (Sozialverband VdK)

Die Herren drehen sich meiner Meinung nach im Kreis, weil jeder seinen festgefahrenen Standpunkt postuliert:
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Nov 172011
 

Gestern stellte der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr die Eckpunkte der Pflegereform vor. Er konnte mit seinen Informationen allerdings niemanden überraschen, schließlich erzählte er nichts Neues. Es bleibt somit beim Pflege-Reförmchen ohne Biss und ohne echte Verbesserungen für die Versicherten und ihre Angehörigen. – Zumindest lassen alle eventuell möglichen Verbesserungen, etwa für Demenzerkrankte bis zum Jahr 2013 auf sich warten.

Das Reförmchen in Kürze:

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Feb 042011
 

Morgen erscheint der kostenlose März-Newsletter von careDirekt. Die Themen sind diesmal:

  • Einteilung in 5 Pflegegrade vorgesehen (der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff)
  • Wenn die Kasse Sie zur Kasse bittet
  • Die 3 meistgelesenen Beiträge aus diesem Blog im Februar

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