Nov 10

Es gibt eine gesetzliche Krankenkasse, die es sich zur Gewohnheit gemacht hat, bei der Begutachtung zur Pflegeeinstufung den Pflegepersonen ein Formular mit den Hilfeleistungen vorzulegen und unterschreiben zu lassen.

Die meisten Pflegepersonen tun dies dann auch ganz arglos. Doch kommt es zum Widerspruch, weil z. B. nicht die richtige Pflegestufe erkannt wurde, dann geht diese Kasse hin und kommt mit diesem unterschriebenen Formular, das angeblich bestätigen soll, dass die Pflegestufe so ganz in Ordnung sei.

Diese Kasse argumentiert in so einem Fall in die Richtung: “Die Pflegeperson hat diesen Hilfebedarf angegeben und wenn wir diesen berücksichtigen kommt eben Pflegestufe X  heraus.”

Dieses Vorgehen ist nicht in Ordnung!
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Jan 14

Denken auch Sie, Verhinderungspflege sei nur tageweise möglich?
Wenn
Sie, als Pflegeperson aber zu einer Feier möchten, einen Arzt aufsuchen müssen oder eine Besorgung machen wollen, sind Sie von der Pflege verhindert. Das sind demnach alles mögliche Verhinderungsgründe. Und die Verhinderungsgründe ob kurzfristig oder stundenweise, lassen sich beliebig erweitern.

Und es ist eine Tatsache, dass die Verhinderungsgründe in § 39 SGB XI nicht näher beschrieben sind. Pflegepersonen können also aus jedem Grund an der Pflege verhindert sein. Und in allen Fällen besteht grundsätzlich ein Leistungsanspruch auf Verhinderungspflege gegen die Pflegekasse.
Verhinderungspflege kann also
auch stundenweise und kurzfristig eingesetzt werden. Es erfolgt lediglich eine Anrechnung auf den Höchstbetrag von 1.432 pro Jahr.

Für Tage, an denen die Verhinderungspflege nicht mindestens für 8 Stunden erbracht wird, erfolgt keine Anrechnung auf die Höchstdauer von 28 Tagen im Kalenderjahr.
Das Pflegegeld wird bei stundenweiser Inanspruchnahme der Ersatzpflege von weniger als 8 Stunden täglich zudem nicht gekürzt. Es gilt nur die 1.432-€-Grenze!

Nutzen Sie also diese zusätzliche Entlastungsmöglichkeit. Denn für die Sicherstellung der Pflege während Ihres Urlaubs, haben Sie ja noch den Anspruch auf 28 Tage Kurzzeitpflege.

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