Manchmal möchte ich wirklich durch’s Telefon kriechen und den einen oder anderen Sachbearbeiter an den Ohren ziehen! Beispielsweise dann, wenn er sich nicht an die geltenden Gesetze hält. Ich vermute, dass so ein Mensch das nur tut, um es den Versicherten schwer zu machen, ihr gutes Recht einzufordern.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Pflegekasse, einem Versicherten mit Pflegestufe 2 für einen Lifter, der als Pflegehilfsmittel dazu bestimmt ist, die vom Angehörigen durchgeführte Pflege zu erleichtern, eine ärztliche Verordnung verlangt. Denn gesetzlich ist geregelt, dass Pflegebedürftige auf notwendige Pflegehilfsmittel einen Rechtsanspruch haben – sie benötigen dazu keine ärztliche Verordnung! So steht es in § 40 SGB XI.
weiterlesen »

