Apr 132012
 

Kennen Sie das auch? Der Mitarbeiter des von Ihnen eingesetzten Pflegedienstes ist in ständiger Hetze. Wenn es mal nicht so schnell geht, dann gerät er in Hektik und sagt, er habe nur 25 Minuten und sei nun schon über die Zeit.  Wenn Sie ihn dann fragen, warum er denn nur 25 Minuten habe, erklärt er Ihnen: “Mehr bezahlt die Pflegekasse nicht.

Oft argumentieren Inhaber von Pflegediensten, die Pflegekasse würde nur eine bestimmte Zeit, etwa 20 Minuten für die Körperpflege, bezahlen. Das ist so falsch. Die Pflegekasse bezahlt nicht zeitbezogen. Es handelt sich um eine so genannte verrichtungsbezogene Vergütung. Das heißt, der Preis wird unabhängig davon gezahlt, ob eine Leistung 5 Minuten oder eine halbe Stunde dauert.
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Apr 102012
 

In meiner Beratung erfahre ich immer öfter von der Praxis einzelner Pflegedienste, dass diese den Leistungskomplex “Einkaufen” doppelt abrechnen, etwa wenn  dieser in unterschiedlichen Geschäften erfolgen soll. Eine solche Vorgehensweise ist jedoch rechtswidrig, wenn die Pflegedienste eine Vereinbarung mit den Pflegekassen haben. Denn die Pflegedienste dürfen einem pflegebdürftigen Kunden nach § 89 SGB XI für ein und dieselbe Leistung keine höhere Vergütung berechnen, als sie mit den Pflegekassen vereinbart haben. Das heißt, wird entsprechend dem Leistungskomplex “Einkaufen” eingekauft, darf dieser nicht zweimal abgrerechnet werden, weil der Aufwand etwa im ländlichen Bereich, höher ist.

Was genau Inhalt eines Leistungskomplexes ist, ist genau vereonbart. Diese Festlegung finden Sie als Anlage zum Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen. Für NRW gilt beim Leistungskomplex “Einkaufen”, dass dazu folgende Leistungen gehören:
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Feb 132012
 

Das geplante Gesetz für die Neuerungen in der Pflegeversicherung soll Pflege-Neuerungsgesetz (PNG) heißen. Der Referentenentwurf umfasst 98 Seiten.
Was im Entwurf steht und für Sie wirklich interessant bzw. wichtig ist, erfahren Sie in meinem aktuellen Newsletter, der morgen am 14. Februar erscheint.

Wenn Sie das Thema interessiert, und sie noch nicht Abonnent sind, dann melden Sie sich jetzt unter dem nachfolgenden Link als Abonnent an!

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Jan 272012
 

Immer wieder erreichen mich Fragen, wie das zusätzliche Betreuungsgeld für Demenzerkrankte eingesetzt werden kann. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass das Betreuungsgeld nicht an den Pflegebdürftigen selbst ausgezahlt werden kann.
Es kann ausschließlich für qualitätsgesicherte Betreuungsangebote eingesetzt werden. In der Praxis heißt das, dass Sie das Betreuungsgeld nur von der Pflegekasse erhalten, wenn Sie die Rechnung eines zugelassenen Anbieters einreichen. Allerdings müssen einige Bedingungen erfüllt werden:

  • Das Betreuungsgeld darf nicht für pflegerische Leistungen etwa die Körperpflege oder das An- und Auskleiden und auch
  • nicht für hauswirtschaftliche Leistungen wie etwa Putzen oder Kochen, eingesetzt werden.

Da qualitätsgesicherte Betreuungseinrichtungen eingesetzt werden müssen, kommen als Leistungserbringer vor allem folgende Angebote infrage:

  • Pflegedienste, die dieses spezielle Angebot vorhalten,
  • Tages- und Nachtpflege
  • ehrenamtliche Betreuungsdienste
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Nov 182011
 

Wer es noch nicht müde ist, die Debatten zum Pflegereförmchen im Fernsehen zu verfolgen, kann sich auch die Sendung auf Phoenix “Alles nur Kosmetik?” vom 16.11.2011 ansehen.

Es diskutieren:
- Jens Spahn (CDU)
- Claus Fussek (Pflegekritiker und pflegender Angehöriger)
- Volker Leienbach (Verband der privaten Krankenversicherungen)
- Jens Kaffenberger (Sozialverband VdK)

Die Herren drehen sich meiner Meinung nach im Kreis, weil jeder seinen festgefahrenen Standpunkt postuliert:
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Nov 142011
 

Nun ist 2011, das “Jahr der Pflege”, fast vorbei. Die Pflegereform wurde von Daniel Bahr, unserem Bundesgesundheitsminister, auf ein Pflegereförmchen zusammengedampft.
Es gibt eine Beitragserhöhung, die private Pflicht-Pflegezusatzversicherung ist (vernünftigerweise!) vom Tisch und wird sehr wahrscheinlich von einem “private Pflegezusatzversicherungs-Steuersparmodell” abgelöst.
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Okt 202011
 

Manchmal möchte ich wirklich durch’s Telefon kriechen und den einen oder anderen Sachbearbeiter an den Ohren ziehen! Beispielsweise dann, wenn er sich nicht an die geltenden Gesetze hält. Ich vermute, dass so ein Mensch das nur tut, um es den Versicherten schwer zu machen, ihr gutes Recht einzufordern.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Pflegekasse, einem Versicherten mit Pflegestufe 2 für einen Lifter, der  als Pflegehilfsmittel dazu bestimmt ist, die vom Angehörigen durchgeführte Pflege zu erleichtern, eine ärztliche Verordnung verlangt. Denn gesetzlich ist geregelt, dass Pflegebedürftige auf notwendige Pflegehilfsmittel einen Rechtsanspruch haben – sie benötigen dazu keine ärztliche Verordnung! So steht es in § 40 SGB XI.
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Sep 222011
 

Daniel Bahr, unser Bundesgesundheitsminister hat erklärt, dass die Eckpunkte zur anstehenden Pflegereform nun doch nicht zum Sommerende, also spätestens am Freitag, den 23.09. bekannt gegeben werden.

Der Grund für die Verschiebung ist ein Streit in der Koalition. Bei dieser Uneinigkeit geht es vor allem um die Finanzierung der Reform. Während die einen (CSU) Teile der Reform, etwa die Verbesserungen für Demenzerkrankte, aus Steuermitteln finanzieren möchten, wollen CDU und FDP die Kosten allein aus der Pflegeversicherung stemmen.
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Sep 092011
 

Herr Bahr redet in seiner ersten Haushaltsrede über Organspende, HIV / AIDS, Innovationen im Gesundheitswesen ….
Die Pflege will er mit der anstehenden Pflegereform zukunftsfest machen. Ach so, ja, es geht auch immer wieder darum, wie toll die Koalition ist und was für eine tolle Gesundheitspolitik sie machen – Handfestes spricht er nicht, der Minister. Aber wer erwartet das denn heute auch noch?


Wenn Sie das Video direkt auf der Seite des Bundestages sehen wollen, dann klicken Sie bitte hier: Klick!

Sep 092011
 

Es ist ein Trugschluss, wenn ein Vesicherter glaubt, er bekommt von seiner Kranklen- oder Pflegekasse immer das, was ihm zusteht. Es wird oft um Leistungen gestritten, vornehmlich im Rahmen des Widerspruchs, aber immer mehr Versicherte wagen auch den Weg durch die Instanzen, also die Klage.

Wenn dann alle Instanzen durch sind, fällt am Ende das Bundessozialgericht (BSG) die endgültige Entscheidung. So auch im Falle der 24-Stunden-Intensivpflege. Hier streitet die Krankankasse mit ihrem Kunden, welche Kosten übernimmt die Kranken-, welche die Pflegekasse. Nun sollte man meinen, dass es dem Versicherten egal sein soillte, wer was bezahlt – denn die Hauptsache ist, was am Ende raus kommt. Aber gerade in diesem Fall führt die Kostenverschiebung letztlich zur Leistungskürzung für den Versicherten.

Das BSG hat bereits im Juni 2010 eine Berechnungsgrundlage für diese Streitfrage geschaffen  und damit den Krankenkassen ganz klar einen höheren Kostenanteil auferlegt, als diese zu zahlen bereit waren.

Die Praxis
Die ärztlich verordnete Krankenpflege über 24 Stunden wurde von den Krankenkassen oft um den Anteil der Grundpflege heruntergekürzt. Im verhandelten Fall kürzte die Kasse die Krankenpflege damit um 5 Stunden auf 19 statt 24 Stunden pro Tag. Die Begründung lautet dann in der Regel: weiterlesen »