Mai 162012
 

Im Blog von Dewia – der Weg ins Alter ist zu lesen, wie in Hamburg mit Bürokratie dafür gesorgt wird, ein Altenwohnprojekt zum Scheitern zu bringen.

Obwohl auf der einen Seite bereits alle notwendigen Genehmigungen und die Finanzierung des Millionenprojekts vorhanden sind, beharrt man auf der anderen, behördlichen Seite darauf, dass der Vorgarten zu klein ist, um ausreichend Stellplätze für das Bauvorhaben zu schaffen. Als harmloser Bürger möchte man sich da nur an den Kopf fassen…

Was genau sich hinter diesem Bürokratie-Quatsch verbirgt, erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link: Klick!

Apr 262012
 

Aktuell wurde der 3. Pflege-Qualitätsbericht des Medizinischen Dienst herausgegeben. Das Ergebnis: Die Qualität der Pflege in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten hat sich verbessert.

Insbesondere bei der Ernährung und Flüssigkeitsversorgung und im Umgang mit Demenzerkrankten gibt es aus Sicht der MDKs Fortschritte. Verglichen wurde der Stand 2009 / 2010 mit der Situation aus dem Qualitätsbericht von 2007.
Es gebe aber bei bestimmten Pflegeproblemen wie etwa, der Vermeidung von Druckgeschwüren immer noch Schwächen. Ein wichtiges Ergebnis: Einrichtungen, die die Prozessstandards guter Pflege erfüllen, erreichen auch bessere Ergebnisse in der Versorgungsqualität.
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Apr 132012
 

Kennen Sie das auch? Der Mitarbeiter des von Ihnen eingesetzten Pflegedienstes ist in ständiger Hetze. Wenn es mal nicht so schnell geht, dann gerät er in Hektik und sagt, er habe nur 25 Minuten und sei nun schon über die Zeit.  Wenn Sie ihn dann fragen, warum er denn nur 25 Minuten habe, erklärt er Ihnen: “Mehr bezahlt die Pflegekasse nicht.

Oft argumentieren Inhaber von Pflegediensten, die Pflegekasse würde nur eine bestimmte Zeit, etwa 20 Minuten für die Körperpflege, bezahlen. Das ist so falsch. Die Pflegekasse bezahlt nicht zeitbezogen. Es handelt sich um eine so genannte verrichtungsbezogene Vergütung. Das heißt, der Preis wird unabhängig davon gezahlt, ob eine Leistung 5 Minuten oder eine halbe Stunde dauert.
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Apr 102012
 

In meiner Beratung erfahre ich immer öfter von der Praxis einzelner Pflegedienste, dass diese den Leistungskomplex “Einkaufen” doppelt abrechnen, etwa wenn  dieser in unterschiedlichen Geschäften erfolgen soll. Eine solche Vorgehensweise ist jedoch rechtswidrig, wenn die Pflegedienste eine Vereinbarung mit den Pflegekassen haben. Denn die Pflegedienste dürfen einem pflegebdürftigen Kunden nach § 89 SGB XI für ein und dieselbe Leistung keine höhere Vergütung berechnen, als sie mit den Pflegekassen vereinbart haben. Das heißt, wird entsprechend dem Leistungskomplex “Einkaufen” eingekauft, darf dieser nicht zweimal abgrerechnet werden, weil der Aufwand etwa im ländlichen Bereich, höher ist.

Was genau Inhalt eines Leistungskomplexes ist, ist genau vereonbart. Diese Festlegung finden Sie als Anlage zum Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen. Für NRW gilt beim Leistungskomplex “Einkaufen”, dass dazu folgende Leistungen gehören:
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Sep 012011
 

Diese Frage erreicht mich immer wieder per E-Mail oder als telefonische Nachfrage meiner Kunden. Dabei ist die Antwort eigentlich schnell und kurz gegeben. Sie lautet schlicht: “Nein!

Trotzdem versuchen die Krankenkassen es immer wieder, die so genannten “einfachen Behandlungspflegen”, das sind beispielsweise das Verabreichen von Medikamenten, subcutane Injektionen bei Diabetikern oder gar das Anziehen von Kompressionsstrümpfen, auf die Angehörigen “abzuwälzen”.
Damit möchte die Kasse einfach nur die Kosten für einen Pflegedienst einsparen. Allerdings kann die Krankenkasse einen Angehörigen nicht zwingen, diese Leistungen statt des Pflegedienstes zu erbringen!
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Jun 302011
 

Alte Menschen müssen täglich oft 9 und mehr Medikamente einnehmen. Für die alten Menschen selbst, für deren pflegende Angehörige oder professionell Pflegende ist es nicht einfach, Medikamente immer zur richtigen Zeit in der richtigen Dosierung einzunehmen oder zu verabreichen.

Besonders hoch ist die Gefahr laut einer britischen Studie in (britischen) Pflegeheimen. weiterlesen »

Okt 142010
 

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat es geschafft, dass einige verbraucherunfreundliche Klauseln in Pflegeverträgen von Gerichten für unwirksam erklärt wurden.
Die Verfahren waren Teil eines vom Bundesverbraucherministerium geförderten Projekts, in dem der vzbv 2007 und 2008 die Leistungen und Verträge von ambulanten Pflegediensten unter die Lupe nahm.

Die Ergebnisse und Auswirkungen für Verbraucher fasste der vzbv nun in einem 29-seitigen Abschlussbericht zusammen.
Daher fordert die Verbraucherzentrale alle Pflegedienste auf, ihre Verträge den Urteilen entsprechend neu zu gestalten.

Ein Vertrag über ambulante Pflege ist jederzeit kündbar
Die Oberlandesgerichte (OLG) Stuttgart und Schleswig-Holstein urteilten etwa, dass Vertragskündigungen von heute auf morgen möglich sein müssen. Als Kunde eines ambulanten Pflegedienstes haben Sie also das Recht, den Vertrag von heute auf morgen zu kündigen, ohne Ihre Gründe angeben zu müssen.

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Jul 022010
 

Mein Besuch bei careKonzept ist jetzt beendet. Wenn Sie dies lesen, befinde ich mich schon wieder auf meiner Reise.
Es geht in meiner Reisebox von Aachen nach München. Aber noch bevor ich in München bin, möchte ich Ihnen von meinen Erfahrungen bei careKonzept berichten:

Es war eine turbulente Zeit. Denn Heike (sie hat mir das Du von sich aus angeboten, ich bin keiner, der Menschen einfach so beim Vornamen nennt :wink: ) musste als vom Betreuungsgericht bestellte Verfahrenspflegerin 4 Anträge zu Wohnungskündigungen bearbeiten. Irgendwie keine schöne Sache. Denn es ging darum, ob Menschen ihren bisherigen Stall Wohnung aufgeben müssen, weil sie in ein Heim ziehen sollen (müssen).
Aber ich finde, Heike hat da ganz gute Lösungen gefunden. Drei Menschen mussten ins Heim, was ihnen aber letztlich Recht war und ein Mensch soll seine Wohnung behalten.

Was ich nicht wusste, war, dass Menschen hinter Gitter gebracht und teilweise sogar angebunden werden – in ihrem Bett und an Stühlen… Auch hier hat Heike ihren Sachverstand eingesetzt und mit den zuständigen Pflegekräften geklärt, ob und welche Alternativen es gibt. Und ich habe gesehen, dass es wohl immer wieder mal andere Lösungen gibt, um Menschen vor Schaden zu schützen. Das müssen nicht zwangsläufig Fesseln Gitter und Gurte sein.
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Jan 052010
 

Ich möchte Sie heute auf einen Pflegekostenrechner aufmerksam machen. Mit diesem praktischen Pflegekostenrechner können Sie sich rasch einen Überblick über anfallende Pflegekosten verschaffen. Und Sie können auch die Leistungen verschiedener Pflegedienste miteinander vergleichen.

Die Anwendung ist intuitiv gestaltet
Sie tragen die Pflegestufe ein. In der Spalte „Leistungsart / Leistungsinhalte“ finden Sie auch ein Fragezeichen. Wenn Sie darauf klicken, z. B. bei „Ganzwaschung“, sehen Sie auf einen Blick, welche einzelnen Hilfen dieser Leistungskomplex beinhaltet. Die gefetteten Bestandteile z. B. hier: „Waschen, Duschen, Baden“ sind zwingender Bestandteil dieser Leistungsart und müssen durch den Pflegedienst erbracht werden.
Suchen Sie sich die notwendige Leistung aus, und geben Sie die Anzahl pro Tag oder Woche („Intervall wählen“) ein.

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