Sep 01

Diese Frage erreicht mich immer wieder per E-Mail oder als telefonische Nachfrage meiner Kunden. Dabei ist die Antwort eigentlich schnell und kurz gegeben. Sie lautet schlicht: “Nein!

Trotzdem versuchen die Krankenkassen es immer wieder, die so genannten “einfachen Behandlungspflegen”, das sind beispielsweise das Verabreichen von Medikamenten, subcutane Injektionen bei Diabetikern oder gar das Anziehen von Kompressionsstrümpfen, auf die Angehörigen “abzuwälzen”.
Damit möchte die Kasse einfach nur die Kosten für einen Pflegedienst einsparen. Allerdings kann die Krankenkasse einen Angehörigen nicht zwingen, diese Leistungen statt des Pflegedienstes zu erbringen!
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Jun 30

Alte Menschen müssen täglich oft 9 und mehr Medikamente einnehmen. Für die alten Menschen selbst, für deren pflegende Angehörige oder professionell Pflegende ist es nicht einfach, Medikamente immer zur richtigen Zeit in der richtigen Dosierung einzunehmen oder zu verabreichen.

Besonders hoch ist die Gefahr laut einer britischen Studie in (britischen) Pflegeheimen. Weiterlesen »

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Okt 14

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat es geschafft, dass einige verbraucherunfreundliche Klauseln in Pflegeverträgen von Gerichten für unwirksam erklärt wurden.
Die Verfahren waren Teil eines vom Bundesverbraucherministerium geförderten Projekts, in dem der vzbv 2007 und 2008 die Leistungen und Verträge von ambulanten Pflegediensten unter die Lupe nahm.

Die Ergebnisse und Auswirkungen für Verbraucher fasste der vzbv nun in einem 29-seitigen Abschlussbericht zusammen.
Daher fordert die Verbraucherzentrale alle Pflegedienste auf, ihre Verträge den Urteilen entsprechend neu zu gestalten.

Ein Vertrag über ambulante Pflege ist jederzeit kündbar
Die Oberlandesgerichte (OLG) Stuttgart und Schleswig-Holstein urteilten etwa, dass Vertragskündigungen von heute auf morgen möglich sein müssen. Als Kunde eines ambulanten Pflegedienstes haben Sie also das Recht, den Vertrag von heute auf morgen zu kündigen, ohne Ihre Gründe angeben zu müssen.

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Jul 02

Mein Besuch bei careKonzept ist jetzt beendet. Wenn Sie dies lesen, befinde ich mich schon wieder auf meiner Reise.
Es geht in meiner Reisebox von Aachen nach München. Aber noch bevor ich in München bin, möchte ich Ihnen von meinen Erfahrungen bei careKonzept berichten:

Es war eine turbulente Zeit. Denn Heike (sie hat mir das Du von sich aus angeboten, ich bin keiner, der Menschen einfach so beim Vornamen nennt :wink: ) musste als vom Betreuungsgericht bestellte Verfahrenspflegerin 4 Anträge zu Wohnungskündigungen bearbeiten. Irgendwie keine schöne Sache. Denn es ging darum, ob Menschen ihren bisherigen Stall Wohnung aufgeben müssen, weil sie in ein Heim ziehen sollen (müssen).
Aber ich finde, Heike hat da ganz gute Lösungen gefunden. Drei Menschen mussten ins Heim, was ihnen aber letztlich Recht war und ein Mensch soll seine Wohnung behalten.

Was ich nicht wusste, war, dass Menschen hinter Gitter gebracht und teilweise sogar angebunden werden – in ihrem Bett und an Stühlen… Auch hier hat Heike ihren Sachverstand eingesetzt und mit den zuständigen Pflegekräften geklärt, ob und welche Alternativen es gibt. Und ich habe gesehen, dass es wohl immer wieder mal andere Lösungen gibt, um Menschen vor Schaden zu schützen. Das müssen nicht zwangsläufig Fesseln Gitter und Gurte sein.
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Jan 05

Ich möchte Sie heute auf einen Pflegekostenrechner aufmerksam machen. Mit diesem praktischen Pflegekostenrechner können Sie sich rasch einen Überblick über anfallende Pflegekosten verschaffen. Und Sie können auch die Leistungen verschiedener Pflegedienste miteinander vergleichen.

Die Anwendung ist intuitiv gestaltet
Sie tragen die Pflegestufe ein. In der Spalte „Leistungsart / Leistungsinhalte“ finden Sie auch ein Fragezeichen. Wenn Sie darauf klicken, z. B. bei „Ganzwaschung“, sehen Sie auf einen Blick, welche einzelnen Hilfen dieser Leistungskomplex beinhaltet. Die gefetteten Bestandteile z. B. hier: „Waschen, Duschen, Baden“ sind zwingender Bestandteil dieser Leistungsart und müssen durch den Pflegedienst erbracht werden.
Suchen Sie sich die notwendige Leistung aus, und geben Sie die Anzahl pro Tag oder Woche („Intervall wählen“) ein.

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