Mrz 012012
 

In der Sendung WISO vom 20.02.2012 nimmt das Verbrauchermagazin die Pflegeeinstufung aufs Korn. Anhand eines Beispieles einer Familie wird gezeigt, dass die Pflegeeinstufung nicht unbedingt vom Pflegebedürftigen, sondern vom Gutachter abhängt. Tipps gibt ein Mitarbeiter der Verbraucherzentrale.

Hinweis: Klicken Sie auf den nachfolgenden Link, um das Video zu schauen: Klick!

 

Nov 242011
 

Oft essen und trinken Dmenezerkrankte zu wenig. Gerade für pflegende Angehörige fehlt es dann an guten Ideen, wie sie ihren demenzerkrankten Angehörigen zum ausreichenden Essen und Trinken animieren können. Bewährte Tipps zu diesem Thema erhalten Sie in meinem Artikel auf dem Expertenportal Curendo: Hier klicken!

 

 

Nov 222011
 

Während die Beurteilung der Pflege eine wichtige Aufgabe der Pflegefachkraft ist und durch eine Pflegesachverständige verfeinert werden kann, fällt das Fall- oder Case Management eher in die Profession der Sozialarbeit.
Ich biete Ihnen mit meiner Qualifizierung als Pflegefachkraft, Pflegesachverständige und Diplom-Sozialarbeiterin eine optimale Kombination von Wissen und Erfahrung, um ein qualifiziertes Case Management durchzuführen. Was Sie erwarten können, wenn Sie mich beauftragen, erfahren Sie im nachfolgenden Video.

 

Okt 192011
 

Egal, wie sorgfältig Sie Ihren demenzerkrankten Angehörigen auch beobachten, es kann immer passieren, dass er die Wohnung oder das Haus verlässt und dann nicht mehr nach Hause zurück findet.

Wichtig ist, dass Sie in so einer Situation nicht in Panik geraten und Schritt-für-Schritt vorgehen. Welche 4 wesentlichen Schritte Sie dabei in jedem Fall einhalten sollten, erfahren Sie in meinem Artikel, den Sie über den folgenden Link erreichen:

So reagieren Sie, wenn Ihr Angehöriger wegläuft

Okt 142011
 

Viele pflegende Angehörige fragen sich vor der Einstufung ihres pflegebedürftigen Angehörigen, was da auf sie zukommt, wie sie am besten vorgehen sollen und worauf sie achten müssen.

Es hat sich bewährt, dass zumindest unsichere Angehörige, vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch führen, um sich selbst zu vergegenwärtigen, welche Hilfeleistungen bei ihrem Angehörigen erforderlich sind. Dabei gibt es unterschiedliche Herangehensweisen.
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Okt 042007
 

Es ist kein Geheimnis: Ich mache Fehler.
Kürzlich habe ich als Autorin in einem Artikel einen falschen Paragrafen angegeben. So etwas passiert trotz größten Bemühens um Genauigkeit einfach schon mal. Letztlich sind wir ja für unsere eigenen Fehler und Irrtümer durchaus mit Blindheit geschlagen. Sonst würden uns diese Dinge ja gar nicht erst unterlaufen.

Es kam dann die Rückmeldung einer Leserin, die – bevor sie mich angemailt hatte – Himmel und Hölle in Bewegung setzte, um diesen (verständlicherweise unauffindbaren) Paragrafen zu finden….

Natürlich ist es lobenswert, wenn jemand sich derart engagiert. Aber mal ehrlich: Wäre es nicht nahe liegend gewesen, sich direkt an mich zu wenden und nachzufragen?
Sie hat mich dann für den unnützen Aufwand verantwortlich gemacht…. Tja, und der Ton der Mail war nicht gerade freundlich. Im Befehlston wurde ich von ihr zur “Stellungnahme aufgefordert”.

Da heißt es dann: Ruhe bewahren, Verständnis zeigen und den Fehler aufklären.
Aber über den Ton darf ich mich schon ärgern, oder?

Aug 132007
 

Heute ist es mir bewusst geworden. Ich kann wirklich nicht jeden Kundenwunsch erfüllen. Ich gebe nachfolgend den Wortlaut eines Telefonats (“Kundenerstkontakt”) wieder:
Kunde (K): Sie beraten doch bei Pflegestufen
Ich (I): Ja.
K: Ich bin abgelehnt worden. Da wollte ich Sie jetzt beauftragen.
I: Haben Sie keine Pflegestufe erhalten oder wurde eine Höherstufung abgelehnt?

K: Ich habe keine Stufe bekommen.
I: Wobei benötigen Sie denn Hilfe?

K: Es kommt jemand zum, Putzen. Das kann ich nicht mehr. Kochen auch nicht. Das Essen wird gebracht.

I: Brauchen Sie Hilfe bei der Körperpflege?

K: Ja.

I: Was muss denn gemacht werden?

K: Ja, waschen.

I: Können Sie denn noch etwas selbst, oder brauchen Sie bei allem Hilfe.

K: Ich kann das selbst. Mache ich ja jetzt auch. Aber das dauert so lange. Ich brauche 20 Minuten, um mich zu waschen.

I: Wenn Sie sich noch selbst waschen können, sieht das nicht gut aus für eine Pflegestufe. Brauchen Sie denn Hilfe beim Aufstehen oder Gehen?

K: Nein. Nur beim Waschen. Weil das so lange dauert. Und im Haushalt. Da ganz viel.

I: Tja, 20 Minuten ist aber noch vertretbar für’s selber machen. Da kann ich Ihnen auch nicht helfen. Der Schwerpunkt bei der Einstufung liegt bei der Körperpflege. Der Hilfebedarf im Haushalt spielt eine untergeordnete Rolle. Das zählt sozusagen nicht.

K: Aber Sie helfen einem doch in eine Pflegestufe. Das wurde mir so gesagt.

I: Ja, aber nur, wenn das gerechtfertigt ist. Wenn keine Pflegebedürftigkeit vorliegt, kann ich auch nichts machen.

K: Ich möchte aber in Einspruch gehen.
I: Das können Sie ja auch. Aber ich glaube nicht, dass das Sinn macht.
K: Ich bin aber pflegebedürftig.
I: Na ja, das kann ja sein. Aber nach dem, was Sie erzählen, reicht Ihr Hilfebedarf für eine Pflegestufe nicht aus. Das hat der Gesetzgeber ganz eng geregelt.
K: Also, dann gehen wir in Einspruch.
I: Sie können Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse einlegen. Aber ich kann Ihnen da wirklich nicht helfen. Lassen Sie sich von der Pflegekasse das MDK-Gutachten zusenden. Dann sehen Sie, was der Gutachter bei Ihnen an Hilfen berücksichtigt hat.
K: Ich denke, das machen Sie dann.
I: Nein. In Ihrem Fall ist das aussichtslos. Dann mache ich das nicht. Das wäre doch Beutelschneiderei.
K: Ich hole mir also jetzt das Gutachten. Dann rufe ich Sie wieder an. Danke schön.

An welcher Stelle in diesem Gespräch habe ich mich eigentlich unklar ausgedrückt???