Jul 282011
 

Schon im Jahr 2008 hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) entschieden, dass die Kassen mobile Badewannengriffe mit Vakkumsaugnäpfen unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfsmittel bezahlen müssen.

Das Gericht war der Auffassung, dass diese Haltegriffe kein Gerät des täglichen Gebrauchs sind. Immer dann, wenn ein Gerät für die ganz speziellen Bedürfnisse eines kranken oder behinderten Menschen entwickelt und hergestellt worden ist, ist es kein allgemeiner Gebrauchsgegenstand.

weiterlesen »