Wer Ihnen sagt, dass er keine Fehler macht, der lügt! Auch dann, wenn diese Person ein Arzt ist. Denn Ärzte sind auch „nur“ Menschen. Weil es eins Tatsache ist: Menschen machen Fehler.
Es kann also passieren, dass der Mensch „Arzt“ eine Behandlung falsch oder fehlerhaft durchführt. Wenn dann bei Ihnen als Patient ein Schaden eintritt, könnten Sie – je nach Sachlage – Anspruch auf Schadensersatz und / oder Schmerzensgeld haben.
Kein Behandlungserfolg ist kein Fehler
Ist eine Behandlung nicht erfolgreich, heißt das noch lange nicht, dass sie deshalb fehlerhaft wäre. Ein Behandlungsfehler liegt nur dann vor, wenn „schuldhaft vermeidbare Fehler des Arztes oder einer Klinik zu Schäden der Gesundheit geführt haben“. Das heißt, erfolgt die Behandlung des Arztes nicht nach den anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaft, kann das ein Behandlungsfehler sein, für den er verantwortlich gemacht werden kann.
Weiterlesen »





Leserkommentare