Mrz 02

Laut Dr. Mark Obermann, dem Leiter des Schwindel-Zentrums am Universiätsklinikum Essen ist Schwindel nach Kopfschmerzen die zweithäufigste Diagnose in der Neurologie. Die Patienten haben oft eine ganze Reihe von Arztbesuchen hinter sich, ohne dauerhafte Hilfe zu bekommen. Das neue Schwindel-Zentrum Essen der Klinik für Neurologie ist eine Anlaufstelle für genau diese Menschen und alle, die unter dem häufig sehr unangenehmen Symptom leiden.

Das Essener Schwindel-Zentrum ist das Erste in Nordrhein-Westfalen (NRW). Es bietet seinen Patienten eine Reihe neuer Diagnostik- und Behandlungsverfahren an. Grundlage für die Behandlung ist eine ausführliche Anamnese – also die genaue Erfassung der bisherigen Krankengeschichte des Betroffenen.

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Jan 19

Krankenkassen müssen digitale Hörgeräte künftig in vollem Umfang bezahlen, wenn die medizinische Notwendigkeit klar gegeben ist. Das Bundessozialgericht (BSG) hat in Kassel ein entsprechendes Grundsatzurteil gefällt und damit die Praxis der niedrigen Festbeträge für digitale Hörgeräte beendet.

Geklagt hatte ein 27-Jähriger, der seit Geburt hörbehindert und inzwischen fast gehörlos ist. Statt 987,31 Euro Teilbetrag muss seine Kasse nun rund 3000 Euro zahlen.

Nach Angaben des BSG in Kassel und des Deutschen Schwerhörigenbunds betrifft die Entscheidung jene Betroffene, die fast gehörlos sind. Sie benötigen modernste digitale Hörgeräte, analoge helfen ihnen nicht mehr. Das BSG kritisierte die Festbeträge als unvereinbar mit der medizinischen Realität:
“Zum Ausgleich von Hörbehinderungen haben die Krankenkassen für die Versorgung mit solchen Hörgeräten aufzukommen, die nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlauben (…). Daran müssen auch die Festbeträge der Krankenkassen ausgerichtet werden”, teilte das BSG in der Urteilsbegründung mit. (Az: B 3 KR 20/08 R)

Nun können fast gehörlose Schwerhörige, die auf modernste Hörgeräte angewiesen sind, auf volle Kostenübernahme hoffen.

Quelle: KVNO-Ticker 01 / 2010 – Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

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Mai 25

Führt NRW die zusätzlichen Betreuungskräfte im Heim ad absurdum?

Das Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westafeln (NRW) will zusätzliche Betreuungskräfte für demenziell Erkrankte gemäß § 87 b SGB XI ab sofort dem Pflegepersonal (bisher: Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte) hinzurechnen, wenn die in NRW gültige Mindest-Fachkraftquote von 50 % ermittelt wird.

Dies widerspricht dies eigentlich der gesetzlichen Regelung, die bundeseinheitlich gilt. Danach soll das zusätzliche Personal Betreuungsleistungen nicht für alle, sondern nur für die Bewohner erbringen, die eine eingeschränkte Alltagskompetenz haben.

Ein weiterer Hinweis, dass es sich eindeutig um Zusatzpersonal handelt ist, dass diese Kräfte nicht über die allgemeinen Pflegesätze sondern über eine mit den jeweiligen Pflegekassen gesondert vereinbarte Vergütung finanziert werden.

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Jul 31

Die üblichen Pflegeheime und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sind für die Pflege und Betreuung von behinderten Kindern in der Regel nicht geeignet. Deshalb konnte der Anspruch auf Kurzzeitpflege bisher von pflegebedürftigen behinderten Kindern kaum genutzt werden.

Mit der Pflegereform wurde, im Interesse pflegebedürftiger behinderter Kinder und ihrer Familien, ein neuer Anspruch auf Kurzzeitpflege eingeführt:

Pflegebedürftige behinderte Kinder unter 18 Jahren können jetzt die Kurzzeitpflege auch in von den Pflegekassen nicht zugelassenen, aber dennoch geeigneten Einrichtungen nutzen, z. B. in Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen.

Familien hatten bisher zur Entlastung im häuslichen Bereich den Anspruch auf Verhinderungspflege. Jetzt besteht zusätzlich der Anspruch auf Kurzzeitpflege.

Den pflegebedürftigen behinderten Kindern und ihren Familien wird damit eine neue Finanzierungsmöglichkeit eröffnet, damit sie z. B. Betreuungsplätze, die von Behindertenwohnheimen in den Ferien angeboten werden, nutzen können.
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